Transitverkehr Kaliningrader Gebiet - russisches Kernland: Vorschläge und Umsetzung

Die vorliegende Mitteilung vermittelt einen Überblick über die bisherigen Erörterungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland zum Problem des Personen- und Warentransits nach und aus der Oblast Kaliningrad und enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Haltung der Union in dieser Frage.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 18. September 2002 an den Rat - Kaliningrader Gebiet: Transitverkehr [KOM(2002) 510 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die vorliegende Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der bisherigen Erörterungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland zum Problem des Personen- und Warentransits nach und aus der Oblast Kaliningrad, allerdings ohne Einbeziehung des kleinen Grenzverkehrs, da dieser Aspekt nicht spezifisch für die Situation des Kaliningrader Gebiets ist.

Bewertung

In der zentralen politischen Frage, d. h. dem Personenverkehr, stützt sich der Schengen-Besitzstand auf den Grundsatz, dass die Sicherheit in der EU am besten gewährleistet werden kann, wenn die durch das Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten reisenden Personen angemessene Dokumente vorlegen. Die Visumpflicht für russische Staatsangehörige wird solange bestehen, wie Russland noch auf der Liste der Drittstaaten geführt ist, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU visumpflichtig sind.

Zusätzlich zu der in der „gemeinsamen EU-Linie * dargelegten Flexibilität (ermäßigte oder kostenlose Mehrfachvisa), sollte nach Ansicht der Kommission die Ausstellung eines speziellen Transitpapiers („Dokument für den erleichterten Transit") in Erwägung gezogen werden. Das Dokument müsste einem Transitvisum für die Mehrfacheinreise von Bona-fide-Personen russischer Staatsbürgerschaft gleichgestellt sein, die häufig und direkt zwischen dem Kaliningrader Gebiet und dem russischen Kernland hin und her reisen. Die russischen Behörden könnten vorab Verzeichnisse häufig reisender Personen übermitteln. Daraufhin würde das Transitdokument kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr von den Konsulaten der betreffenden Kandidatenländer ausgestellt.

Die Kommission ist bereit eingehender zu prüfen, ob Reisende in durchgehenden Zügen von der Visumpflicht befreit werden könnten. Um den vorschriftsmäßigen Transit dieser Züge zu gewährleisten, müssten sie mit ausreichend hoher Geschwindigkeit fahren und die Waggons so gebaut sein, dass Reisende den Zug nicht ohne Erlaubnis der litauischen Behörden verlassen können.

Für die Einführung eines „Dokuments für den erleichterten Transit" wäre Folgendes erforderlich:

Die EU müsste den Kandidatenländern garantieren, dass die Einwilligung in die oben beschriebene flexible Regelung und deren Umsetzung an sich nicht dazu führen, dass sich die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen, d. h. ihre vollständige Einbindung in den Schengenraum, verzögert.

Die Kommission schlägt vor, dass die Haltung der EU, in Ergänzung zu den Darlegungen in der Gemeinsamen Linie vom 13 Mai 2001, auf folgendes Maßnahmenpaket gestützt sein sollte:

Hintergrund

Der Europäische Rat von Sevilla ersuchte die Kommission, eine ergänzende Studie dazu vorzulegen, wie das Problem des Transits nach und aus dem Kaliningrader Gebiet gelöst werden kann. Die vorliegende Mitteilung stellt die Antwort der Kommission auf diese Frage dar.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission vom 22. Dezember 2006 über das Funktionieren des erleichterten Personentransits zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation [KOM(2006) 840 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission begrüßt, dass die erleichterte Transitregelung drei Jahre nach Inkrafttreten reibungslos funktioniert und beide Partner mit der Anwendung zufrieden sind. Die FTD-/FRTD-Regelung * scheint auch die Anforderungen des Schengen-Besitzstands zu erfüllen, da im Rahmen dieser Regelung keine illegale Einwanderung festgestellt wurde.

Daher sieht die Kommission keinen Grund für eine Änderung der Regelung. Langfristig hängt die erleichterte Transitregelung von den künftigen Visaregelungen zwischen der EU und Russland ab.

Die Kommission wird die Transitregelung mit dem Außengrenzenfonds weiter finanziell unterstützen.

Zwei Punkte müssen noch eingehender untersucht werden:

Letzte Änderung: 22.05.2007