Ausbau von Grenzschutz und -verwaltung an den südlichen Seegrenzen der EU

Einwanderung, zum Schutz der Flüchtlinge und zur Verstärkung der Kontrolle und Überwachung der Seeaußengrenzen. Vorgeschlagen wird die Maximierung der FRONTEX-Kapazitäten, die Schaffung eines Küstenpatrouillennetzes, die Einrichtung eines Europäischen Überwachungssystems, die Zusammenstellung eines für die erste Einschätzung der aufgegriffenen Personen zuständigen Expertenpools und die größtmögliche Ausschöpfung der finanziellen Mittel der Europäischen Gemeinschaft.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission: Ausbau von Grenzschutz und -verwaltung an den südlichen Seegrenzen der Europäischen Union (KOM(2006) 733 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung sind die wichtigsten Empfehlungen der Kommission für eine Verbesserung von Grenzschutz und Grenzverwaltung an den südlichen Seegrenzen dargestellt.

Maximierung der FRONTEX-Kapazitäten

Die Kommission empfiehlt,

Die Kommission schlägt weiters vor, dass die FRONTEX

Küstenpatrouillennetz

Die Kommission empfiehlt,

Europäisches Überwachungssystem

Die Kommission schlägt vor, ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) zu schaffen. In einer ersten Stufe könnte das EUROSUR die zurzeit an den südlichen Seeaußengrenzen genutzten nationalen Überwachungssysteme miteinander verknüpfen. In einer zweiten Stufe sollte dieses System die nationalen Überwachungssysteme an den Land- und Seegrenzen schrittweise ersetzen.

Verbesserter Umgang mit gemischten Migrationsströmen

Die Kommission schlägt vor, aus den Verwaltungen der Mitgliedstaaten einen Pool aus Experten zusammenzustellen, die kurzfristig eine erste Einzelfalleinschätzung direkt am Ankunftsort vornehmen können, so insbesondere zur Bewertung des Gesundheitszustands der Einwanderer und Flüchtlinge und zur Ermittlung von Personen, die möglicherweise internationalen Schutz suchen oder die in ihr Herkunfts- oder Transitland zurückgeführt werden können. Die Teams aus Asylexperten, die aus diesem Pool zusammengestellt würden, sollten den um Unterstützung ersuchenden Mitgliedstaat vorübergehend bei der Erstprofilerstellung unterstützen, so insbesondere durch die Bereitstellung von Verdolmetschung und von Rat und Tat bei der Bearbeitung der Fälle. Gegebenenfalls ist auch die Mitarbeit von Bediensteten einschlägiger internationaler Organisationen wie des UNHCR ins Auge zu fassen.

Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten und die internationalen Organisationen, für die Einsetzung dieser Teams auf Projektbasis kurzfristig von den einschlägigen Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft Gebrauch zu machen. Die Kommission schlägt vor, für die Zukunft auch weiter darüber nachzudenken, welche Rolle eine etwaige europäische Unterstützungsagentur für alle Formen der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asylregelung bei der Zusammenstellung dieser Teams spielen könnte.

Praktische Anwendung des internationalen Seerechts

Die Kommission wird eine Studie zum internationalen Seerecht vorlegen, die die Lücken im internationalen Recht analysieren und die Aspekte ermitteln soll, denen weiter nachzugehen ist. Sie schlägt vor,

Auch unterstreicht sie, wie wichtig es ist, dass das Protokoll von Palermo zur Bekämpfung der Einschleusung von Einwandern auf dem Land-, See- und Luftweg von den Mitgliedstaaten sowie von den afrikanischen Staaten ratifiziert wird.

Größtmögliche Ausschöpfung der finanziellen Mittel der Europäischen Gemeinschaft

Aus dem Haushalt der FRONTEX (33,98 Millionen Euro für 2007) werden gemeinsame Operationen und Pilotprojekte mit den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen finanziert. Dazu zählen die Einrichtung eines Küstenpatrouillennetzes und regionaler Kommandozentralen sowie einer auf die Seegrenzen spezialisierten Zweigstelle in der Region.

Nach Auffassung der Kommission wird ein wirkungsvoller und rascher Einsatz der im Rahmen des neuen Außengrenzenfonds bereitzustellenden Mittel (1,82 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013, von denen 170 Millionen Euro bereits 2007 zur Verfügung stehen) für die Durchführung der geplanten Maßnahmen von zentraler Bedeutung sein. Darüber hinaus wird für die Finanzierung von Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zur Beseitigung der von der FRONTEX in ihrer Risikoanalyse an strategischen Grenzpunkten ermittelten Schwachstellen eine jährliche Rückstellung in Höhe von 10 Millionen Euro gebildet.

Längerfristig sieht die Kommission auch für ihr 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung Forschungsarbeiten vor, die eine bessere Umsetzung des integrierten Grenzschutzsystems ermöglichen sollen.

Im Zusammenhang mit dem Haushaltsvorentwurf 2007 sprach sich das Europäische Parlament dafür aus, im Jahr 2007 vorbereitende Maßnahmen (in Höhe von 15 Millionen Euro, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Bestätigung dieses Betrags) zur Aktion „Migrationssteuerung/praktizierte Solidarität" durchzuführen, die den Mitgliedstaaten bei der Aufnahme auf dem Seeweg eintreffender illegaler Einwanderer helfen soll.

Die Kosten, die mit der Einsetzung von Asylexpertenteams verbunden sind, können durch Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) abgedeckt werden. Darüber hinaus wird es beim EFF III einen Mechanismus geben, der es den Mitgliedstaaten mit besonders hohem Migrationsdruck ermöglicht, rasch und problemlos eine Notfinanzhilfe aus dem Fonds zu erhalten.

Hintergrund

In den vergangenen zwei Jahren haben der Zustrom illegaler Einwanderer in die Mitgliedstaaten und der damit verbundene Migrationsdruck zugenommen. Die vorliegende Mitteilung ist die Antwort auf das Ersuchen des Rates vom 5. Oktober 2006 und betrifft hauptsächlich den ersten Teil eines zweigleisigen Vorgehens: Der erste Teil behandelt die operativen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, zum Schutz der Flüchtlinge und zur Verstärkung der Kontrolle und Überwachung der Seeaußengrenzen. Der zweite Teil stellt ab auf die Fortsetzung und Intensivierung des Dialogs der Europäischen Union mit den Drittländern über diese operativen Maßnahmen im Rahmen der Assoziationsabkommen, der ENP-Aktionspläne und des Abkommens von Cotonou.

Letzte Änderung: 15.10.2007