Weniger Bürokratie - mehr Wachstum

Die Kommission schlägt vor, die Verbesserung und Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts mit den Lissabon-Zielen zu verknüpfen. Ihrer Ansicht nach schafft bessere Rechtsetzung günstigere Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung. Vereinfachte Verwaltungsformalitäten entlasten die Unternehmen, die so einen größeren Teil ihrer Kraft darauf verwenden können, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission Instrumente zur Verbesserung und Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts entwickelt. Sie will ferner den Dialog zwischen den für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zuständigen Stellen der EU und der Mitgliedstaaten intensivieren.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 16. März 2005 "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" [KOM(2005) 97 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung wird die Verbesserung und Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts in den Bereichen gefordert, in denen die Wettbewerbsfähigkeit der Europas gefährdet ist. Nach Ansicht der Kommission macht eine Rechtsvereinfachung Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver.

Die Kompliziertheit des Gemeinschaftsrechts erweist sich als kontraproduktiv für staatliche Stellen, Unternehmen, Bürger und Sozialpartner. Die vielfältigen rechtlichen und administrativen Zwänge belasten vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), auf die doch zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der EU entfallen.

Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften

Betroffen sind alle Ebenen. Zusammenarbeit mit Rat und Parlament und die Beteiligung der Mitgliedstaaten sind deshalb erforderlich, sollen die Grundsätze der besseren Rechtsetzung erfolgreich umgesetzt werden.

Die Rechtsvereinfachung ist eines der Grundelemente der Initiative "Bessere Rechtsetzung". Die Regelungen sollen für die, die sie zu befolgen und anzuwenden haben, wirksamer, flexibler und den Zielen angemessener sein, und das erfordert Anstrengungen, die über eine bloße Neuformulierung bestehender Rechtstexte weit hinausgehen.

Damit die Initiative zur Rechtsvereinfachung mehr zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beiträgt, schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:

2003 arbeitete die Kommission ein erstes Vereinfachungsprogramm aus, dessen Ziel es war, das Gesamtvolumen des Gemeinschaftsrechts zu reduzieren. Die Kommission schlug vor, Rechtsvorschriften nach einer Änderung konsequent zu konsolidieren und zu kodifizieren und überholte Vorschriften zu streichen. Die Kommission fordert die zuständigen gemeinschaftlichen und nationalen Stellen auf, in ihrem Bemühen um Rechtsvereinfachung fortzufahren.

2004 stellte der Rat eine nach 15 Prioritäten gegliederte Liste der für eine Vereinfachung in Frage kommenden bestehenden Rechtsvorschriften auf. Anfang 2005 beschloss die Kommission, die Rechtsvereinfachung im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und den angestrebten Wirtschaftsaufschwung auf bestimmte Schlüsselbereiche wie Gesellschaftsrecht, Finanzdienstleistungen, Verkehr und Verbraucherschutz zu konzentrieren, nachdem sie ihre möglichen Auswirkungen analysiert, die Mitgliedstaaten konsultiert und eine öffentliche Anhörung über das Internet veranstaltete hatte.

Folgenabschätzung

Die Kommission verpflichtet sich, die Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt sorgfältig zu prüfen. Mit dieser Folgenabschätzung geht eine großangelegte öffentliche Anhörung einher, bei der die all diejenigen sich äußern können, die die neuen Regeln mitgestalten wollen.

Nach den neuen Leitlinien für Folgenabschätzungen haben die wirtschaftlichen Folgen Vorrang. Hauptziel ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und des freien Wettbewerbs, wobei die Folgen für Gesellschaft und Umwelt jedoch angemessen zu berücksichtigen sind. Ein komplexes System unterschiedlicher nationaler und regionaler Vorschriften kann den Wettbewerb nur behindern, eine einheitliche Regelung für alle Mitgliedstaaten ist einfacher anzuwenden und wirksamer.

Bessere Rechtsetzung in den Mitgliedstaaten

Bessere Rechtsetzung kann nicht nur die Gemeinschaft in enger Zusammenarbeit ihrer Organe erreichen, auch die Mitgliedstaaten können einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Die Kommission wünscht, dass bessere Rechtsetzung zum Bestandteil der nationalen "Lissabon-Aktionspläne" wird. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten hierzu Folgendes:

Die Kommission hat 2005 Beratungsgremien eingesetzt, die sich zusammensetzen aus:

Die Kommission wird weiterhin Bewertungsberichte über die Umsetzung der Vereinfachungsstrategie veröffentlichen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Erster Fortschrittsbericht über die Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds vom 14. November 2006 [KOM(2006) 690 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Das Arbeitsdokument der Kommission ergänzt die Mitteilung "Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der EU". Darin zieht die Kommission die Bilanz der Umsetzung der Vereinfachungsstrategie. Sie erweitert die im Oktober 2005 aufgestellte Liste der Vereinfachungsmaßnahmen um weitere 43 für den Zeitraum 2006-2009. Diese neuen Maßnahmen gehen von der Verwaltungsvereinfachung in der Landwirtschaft über die Änderung des Verfahrens für die Vergabe des Umweltzeichens bis zur Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften für Spielzeug.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 14.November 2005 "Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der EU" [KOM(2006) 689 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In der Mitteilung werden die bisherigen Fortschritte und die künftigen Aufgaben beschrieben. Nach Einschätzung der Kommission wurden zwar erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der EU unternommen, doch muss das Programm energisch fortgeführt werden. Die Kommission, der Rat, das Parlament und die Mitgliedstaaten können noch mehr tun. Die Kommission dringt darauf, beschleunigt die bestehenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, die Verwaltungslasten zu mindern, Rechtsakte zu kodifizieren und überholte Rechtsvorschriften aufzuheben. Bei der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sind die deutlichsten Fortschritte in der Senkung der administrativen Kosten und Belastungen zu erkennen. Allerdings führen nur relativ wenige Länder für neue Rechtsvorschriften systematisch umfassende Folgenabschätzungen durch, und deren Ergebnisse können oft nicht von unabhängiger Stelle begutachtet werden. In den Mitgliedstaaten gibt es aber zahlreiche Einzelinitiativen zur Senkung der Verwaltungslasten wie die Einführung der Online-Verwaltung und die Einrichtung von einzigen Anlaufstellen und nationalen Registrierungsstellen.

Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2005 über eine einheitliche EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten [KOM(2005) 518 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Die Mitteilung skizziert eine einheitliche EU-Methode und legt dar, welche nächsten Schritte zu deren Einführung unternommen werden sollten. Die Methode soll nur da angewandt werden, wo es der Umfang der durch eine Rechtsvorschrift begründeten administrativen Pflichten rechtfertigt. Bei manchen Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungslasten wird allerdings keine Quantifizierung vorgenommen. In diesen Fällen werden die Beschwerden und Vorschläge der Betroffenen in einer öffentlichen Anhörung eingeholt. Eine Sachverständigengruppe prüft dann den Rechtsrahmen und spricht Empfehlungen zu seiner Vereinfachung aus. Nach Ansicht der Kommission bringt eine EU-weit einheitliche Methode einen zusätzlichen Nutzen, sofern die Analyse sonstiger Auswirkungen nicht vernachlässigt wird.

Mitteilung der Kommission vom 27. September 2005 "Ergebnis der Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden" [KOM(2005) 462 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Berichtet wird über die von der Kommission vorgenommene Überprüfung aller derzeit beim Rat oder beim Parlament liegenden schwebenden Rechtsetzungsvorschläge. Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsorganen ist unerlässlich, wenn das Ziel der Rechtsvereinfachung erreicht werden soll. Die Überprüfung wird in der Mitteilung vom März 2005 beschrieben. Als sie im April 2005 begann, gab es insgesamt 489 schwebende Vorschläge. Nach Abschluss der Überprüfung will die Kommission bei 73 schwebenden Vorschlägen intervenieren, weil sie nicht den Zielen von Lissabon entsprechen. 68 Vorschläge sollen zurückgezogen und 5 eingehender wirtschaftlich analysiert werden.

Letzte Änderung: 28.02.2007