Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Finanzbereich

Diese Mitteilung soll die Bereiche abgrenzen, in denen neue Initiativen erforderlich wären, um die organisierte Finanzkriminalität noch wirksamer zu bekämpfen. Die organisierte Finanzkriminalität umfasst eine ganze Reihe von Straftatbeständen, einschließlich Geldwäsche, Finanzbetrug und Fälschung des Euro, soweit sie von kriminellen Vereinigungen begangen werden. Sie fügt den ehrlichen Wirtschaftteilnehmern großen Schaden zu und leistet der Schattenwirtschaft Vorschub, wodurch das Wirtschaftswachstum verringert und öffentliche Mittel verknappt werden. Wie wichtig die Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität ist, wird noch deutlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass auf diese Weise die organisierte Kriminalität als Ganzes bekämpft wird. Finanzielle Gewinne sind die Hauptantriebsfeder der organisierten Kriminalität, und durch Einschränkung oder Verwehrung des Zugriffs auf dieses Geld werden kriminelle Vereinigungen entscheidend geschwächt.

VORSCHLAG

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Finanzbereich [KOM(2004) 262 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission wird zur Verhinderung und Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität und der organisierten Kriminalität im Allgemeinen eine ganze Reihe von Maßnahmen ausbauen und entwickeln.

Geldwäsche

Die Europäische Union (EU) hat der Bekämpfung der Geldwäsche in den vergangenen Jahren höchste politische Priorität eingeräumt. Aufgrund der Notwendigkeit, das Finanzsystem vor Missbrauch zu schützen, und aus der Befürchtung, dass die Anwendung grundlegend anderer Maßnahmen in diesem Bereich das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern könnte, hat die Europäische Kommission einschlägige Gemeinschaftsvorschriften auf der Grundlage des EG-Vertrags erarbeitet. Das derzeitige Recht besteht im Wesentlichen aus zwei gemeinschaftlichen Richtlinien, die 1991 bzw. 2001 angenommen wurden.

Die Kommission hat ihre Absicht angekündigt, eine dritte Richtlinie mit den erforderlichen Änderungen an den Richtlinien aus 1991 und 2001 vorzuschlagen, mit denen den überarbeiteten 40 Empfehlungen der FATF Rechnung getragen werden soll.

Weiterhin hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Geldwäsche durch Zusammenarbeit im Zollwesen unterbreitet. Mit diesem Verordnungsvorschlag soll ein einheitlicher Ansatz für die Kontrolle von Bargeldzahlungen geschaffen werden, der auf einem System für die Meldung von Barbeträgen über 15 000 Euro basiert. Er soll die Geldwäscherichtlinien ergänzen, die insbesondere die Kontrolle der über Finanzinstitute abgewickelten Transaktionen betreffen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass dieser Kontrollmechanismus durch hohe Barzahlungen unterlaufen wird, die in der Gemeinschaft keiner einheitlichen Kontrolle unterliegen.

Weitere Vorschläge der Kommission:

Betrug

Kriminelle Vereinigungen erzielen einen Großteil ihrer illegalen Einkünfte durch Betrug mit bzw. Fälschung von unbaren Zahlungsmitteln.

Die Kommission

Trotz aller Erfolge ist es erforderlich, einen gemeinsamen, umfassenden Straftatbestand „Steuerbetrug" zu schaffen und die entsprechenden strafrechtlichen Sanktionen zu vereinheitlichen. Die Kommission beabsichtigt, eine vergleichende Studie der unterschiedlichen Definitionen von Steuerbetrug und seiner strafrechtlichen Konsequenzen in die Wege zu leiten.

Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ist für die Betrüger eine wichtige Einnahmequelle. Der Gemeinschaft wiederum entstehen hohe Eigenmittelverluste. Zur Bekämpfung dieses Phänomens schlägt die Kommission vor:

Transparenz bestimmter Rechtssubjekte

Sowohl der öffentliche als auch der private Sektor braucht bessere Transparenz- und Integritätsstandards, die in Bezug auf Finanzkriminalität vorbeugend und abschreckend wirken und es erlauben, die organisierte Finanzkriminalität wirksamer aufzuspüren.

Vorschläge der Kommission:

Weiterhin beabsichtigt die Kommission die Förderung

Hintergrund

Diese Mitteilung beleuchtet das Problem der organisierten Kriminalität im Finanzbereich. Schwerpunkt ist also Kriminalität ohne Gewaltanwendung, im Allgemeinen die illegale Erzielung von Gewinnen durch Missbrauch von Finanz- und/oder Zahlungssystemen.

Die Kommission betrachtet die Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität als einen Hauptschwerpunkt für ihre Arbeit in den nächsten Jahren, weil die Finanzkriminalität häufig fälschlicherweise als „opferloses Verbrechen" angesehen wird. Obgleich der durch organisierte Finanzkriminalität entstehende Schaden nicht immer direkt einzelne Personen betrifft, ist der Schaden für die Gesellschaft insgesamt in Form von Ertragseinbußen, Rufschädigung und Entwertung öffentlicher Normen oft beträchtlich.

Letzte Änderung: 26.08.2006