Austausch bestimmter Daten mit Interpol

Gestohlene, verlorene oder unterschlagene Pässe und Blankopässe werden dazu verwendet, der Strafverfolgung zu entgehen und illegale Handlungen zu begehen, die die Sicherheit der Union und der einzelnen Mitgliedstaaten gefährden können. Ziel dieses Gemeinsamen Standpunkts ist die Verhütung und Bekämpfung von schweren und organisierten Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen durch die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und gleichartigen Behörden in Drittländern durch den Austausch von Passdaten mit Interpol.

RECHTSAKT

Gemeinsamer Standpunkt 2005/69/JI des Rates vom 24. Januar 2005 zum Austausch bestimmter Daten mit Interpol.

ZUSAMMENFASSUNG

Eines der Ziele der EuropäischenUnion besteht darin, den Bürgern ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Hierzu bedarf es einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden in der Union. Gestohlene, verlorene oder unterschlagene Pässe und Blankopässe werden dazu verwendet, der Strafverfolgung zu entgehen und illegale Handlungen zu begehen, die die Sicherheit der EU gefährden können.

Dieser Gemeinsame Standpunkt trägt der Aufforderung Rechnung, zur Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen organisierten Kriminalität ein integriertes System für den Austausch von Informationen über gestohlene und verlorene Pässe unter Rückgriff auf das Schengener Informationssystem (SIS) und die Interpol-Datenbank für gestohlene Reisedokumente (STD) zu schaffen.

Interpol ist die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation, der sich alle Mitgliedstaaten angeschlossen haben. Sie empfängt, speichert und übermittelt Daten zur Unterstützung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden bei der Verhütung und Bekämpfung grenzüberschreitender Straftaten. Die Interpol-Datenbank über gestohlene Reisedokumente ermöglicht den Interpol-Mitgliedern den Austausch von Daten über verlorene und gestohlene Pässe.

Der Gemeinsame Standpunkt regelt den Austausch bestimmter nicht personenbezogener Daten zu gestohlenen oder verlorenen Pässen zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Interpol-Mitgliedstaaten unter Verwendung der Datenbank über gestohlene Reisedokumente. Interpol stellt einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten ebenso sicher wie die Wahrung der Grundrechte und Grundfreiheiten hinsichtlich der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.

Jeder Mitgliedstaat kann mit Interpol die Modalitäten für den Austausch aller Passdaten mit Interpol vereinbaren. Diese Datenbestände sind in seiner einschlägigen nationalen Datenbank oder im SIS enthalten (falls der Mitgliedstaat daran teilnimmt). Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Strafverfolgungsbehörden die Interpol-Datenbank für die Zwecke dieses Gemeinsamen Standpunkts abfragen.

Die Kommission legt dem Rat bis Dezember 2005 einen Bericht über die Durchführung dieses Gemeinsamen Standpunkts vor. Der Rat prüft, inwieweit die Mitgliedstaaten diesem Gemeinsamen Standpunkt Folge leisten und ergreift geeignete Maßnahmen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsamer Standpunkt 2005/69/JI des Rates

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ABl. L 27 vom 29.01.2005

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission über die Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2005/69/JI des Rates [KOM (2006) 167]

Wie im Gemeinsamen Standpunkt vorgesehen, legt die Kommission ihren Bericht über die Anwendung des Gemeinsamen Standpunkts in den Mitgliedstaaten vor. Demnach beteiligen sich 18 der 25 befragten Mitgliedstaaten an der Interpol-Datenbank für gestohlene Reisedokumente (STD) und übermitteln Daten über gestohlene oder verlorene Reisedokumente an diese Datenbank.

Den Interpol mitgeteilten Zahlen ist zu entnehmen, dass die meisten Informationen in der Datenbank für gestohlene Reisedokumente zwar von der EU stammen, diese anteilsmäßig aber nur wenige Abfragen durchführt. Daher werden die Mitgliedstaaten in dem Bericht aufgefordert, einen aktiveren Ansatz zu verfolgen, damit die Strafverfolgungsdienste aktiveren Gebrauch von der Interpol-Datenbank machen.

Letzte Aktualisierung: 27.04.2007