Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2004/919/EG zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Er legt einen gemeinsamen EU-weiten Ansatz zur Bekämpfung der Kfz-Kriminalität fest, die mehr als ein EU-Land betrifft. Er soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und zwischen ihren jeweiligen Strafverfolgungsbehörden verbessern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Dieser Beschluss verpflichtet die EU-Länder dazu:

In dem Beschluss wird auf den signifikanten Zusammenhang zwischen der Kfz-Kriminalität und anderen Formen der organisierten Kriminalität wie dem Handel mit Drogen und Schusswaffen sowie dem Menschenhandel hingewiesen.

Zusammenarbeit

Die EU-Länder sind verpflichtet, die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zu unternehmen:

Die EU-Länder werden auch aufgefordert, der Ausfuhrkontrolle besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die zügige Rückführung gestohlener Fahrzeuge zu vereinfachen.

Informationsaustausch

Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge

Die EU-Länder werden aufgefordert, Missbrauch und Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zu verhindern. Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher:

Der Rat empfiehlt auch:

Überprüfung

WANN IST DER BESCHLUSS IN KRAFT GETRETEN?

Er ist am 30. Dezember 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2004/919/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität (ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 28-30)

VERBUNDENES DOKUMENT

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Umfassende Bewertung der EU-Sicherheitspolitik – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – Neunter Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion (SWD(2017) 278 final vom 26.7.2017)

Letzte Aktualisierung: 04.04.2019