Grotius II - Strafrecht

1) ZIEL

Förderung der justiziellen und strafrechtlichen Zusammenarbeit; Finanzierung von Austausch-, Studien- und Forschungsprogrammen zur Schaffung eines europäischen Rechtsraums und zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens.

2) RECHTSAKT

Beschluss des Rates vom 28. Juni 2001 über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Angehörigen der Rechtsberufe (Grotius II - Strafrecht) [Amtsblatt L 186 vom 7.7.2001].

3) TUSAMMENFASSUNG

Gegenstand des Beschlusses ist die Verlängerung des Kooperationsprogramms GROTIUS, das auf der Gemeinsamen Maßnahme 96/636/JI vom 29. Oktober 1996 basiert, vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001.

Generell dient das Programm der Förderung der gegenseitigen Kenntnis der Rechtsordnungen und Rechtspflege sowie der Vertiefung der justiziellen und strafrechtlichen Zusammenarbeit. Im Vordergrund stehen folgende Ziele:

Im Rahmen des Programms werden Projekte von öffentlichen und privaten Trägern (einschließlich Berufsverbänden, Forschungsinstituten sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen) kofinanziert. Als "Angehörige der Rechtsberufe" gelten Richter, Rechtsanwälte, Beamte der Kriminalpolizei, Sachverständige, Gerichtsvollzieher und sonstige an der Justiz beteiligte Personen. Für eine Kofinanzierung kommen ausschließlich Projekte in Frage, an denen mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sind. Außerdem können spezielle Maßnahmen finanziert werden, die für die Zusammenarbeit mit den beitrittswilligen Ländern von besonderem Interesse sind.

Das Programm umfasst verschiedene Kategorien von Maßnahmen, die alle Bereiche der justiziellen Zusammenarbeit mit Ausnahme der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen betreffen:

Die Kommission ist in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die Verwaltung und Durchführung des Programms verantwortlich. Sie erstellt ein jährliches Arbeitsprogramm mit den besonderen Zielen und einer Liste der prioritären Maßnahmen.

Die Kommission ist für die Bewertung und Auswahl der Vorhaben zuständig. Dabei legt sie folgende Kriterien zugrunde: europäische Ausrichtung, Beteiligung beitrittswilliger Länder, Ergänzung zu anderen Kooperationsprojekten und Qualität des Projekts hinsichtlich Konzeption und Präsentation der erwarteten Ergebnisse.

Die Kommission wird von einem Ausschuss mit dem Namen "Grotius II - Strafrecht" unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sie führt den Vorsitz und kann Vertreter der beitrittswilligen Länder zu Informationstreffen, die nach den Ausschusssitzungen stattfinden, einladen.

Die Kommission nimmt jährlich eine Bewertung der Maßnahmen zur Durchführung des Programms vor. Außerdem erstattet sie dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Durchführung des Programms. Der erste Bericht ist vor dem 31. Juli 2002 zu übermitteln.

Die vorliegende Entscheidung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

4) weitere arbeiten

5) durchführungsmassnahmen

Letzte Änderung: 07.07.2001