Verbotene Pflanzenschutzmittel (bis Juni 2011)

Die Europäische Union regelt das Inverkehrbringen und die Anwendung der Pflanzenschutzmittel, indem sie eine Liste der verbotenen Wirkstoffe aufstellt.

RECHTSAKT

Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten [vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Zweck der Richtlinie ist das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln * die bestimmte Wirkstoffe * enthalten.

Im Anhang der Richtlinie und ihren späteren Änderungen wird das Verzeichnis derjenigen Wirkstoffe festgelegt, die weder in den Verkehr gebracht noch angewendet werden dürfen. Gleichwohl können auf einzelstaatlicher Ebene für besondere Verwendungen vorübergehende Ausnahmen zugelassen werden.

Ein Wirkstoff wird im Anhang aufgeführt, wenn seine Anwendung für die menschliche oder tierische Gesundheit schädliche Auswirkungen bzw. eine unannehmbar nachteilige Auswirkung auf die Umwelt hat oder haben kann.

Bei einer unvorhersehbaren Gefahr für die Pflanzenerzeugung, die mit anderen Mitteln nicht überwunden werden kann, darf der betroffene Mitgliedstaat das Inverkehrbringen und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels bis zu 120 Tage lang gestatten.

Die Richtlinien gelten nicht für Pflanzenschutzmittel, die für die Forschung oder zu analytischen Zwecken oder für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind.

Hintergrund

Diese Richtlinie wird mit Wirkung vom 14. Juni 2011 durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln aufgehoben.

Schlüsselbegriffe des Rechtsakts

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 79/117/EWG

22.12.1978

1.1.1981

ABl. L 33 vom 8.2.1979

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 86/214/EWG

4.6.1986

-

ABl. L 152 vom 6.6.1986

Verordnung (EG) Nr. 807/2003

5.6.2003

-

ABl. L 122 vom 16.5.2003

ÄNDERUNGEN DES ANHANGS

Anhang – Bezeichnung der verbotenen Wirkstoffe und Ausnahmen

Richtlinie 83/131/EWG [Amtsblatt L 91 vom 9.4.1983];

Richtlinie 85/298/EWG [Amtsblatt L 154 vom 13.6.1985];

Richtlinie 86/355/EWG [Amtsblatt L 212 vom 2.8.1986];

Richtlinie 87/181/EWG [Amtsblatt L 71 vom 14.3.1987];

Richtlinie 87/477/EWG [Amtsblatt L 273 vom 26.9.1987];

Richtlinie 89/365/EWG [Amtsblatt L 159 vom 10.6.1989];

Richtlinie 90/335/EWG [Amtsblatt L 162 vom 28.6.1990];

Richtlinie 90/533/EWG [Amtsblatt L 296 vom 27.10.1990];

Richtlinie 91/188/EWG [Amtsblatt L 92 vom 13.4.1991];

Verordnung 850/2004 [Amtsblatt L 158 vom 30.4.2004].

Letzte Änderung: 27.01.2010