Etikettierung von Rind- und Kalbfleisch

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 – EU-System zur Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 14. August 2000 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern fielen zuvor unter diese Verordnung. Sie fallen nun unter die Verordnung (EU) 2016/429 (das „EU-Tiergesundheitsrecht“ – siehe Zusammenfassung) und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035 der Kommission, welche die Verordnung (EU) 2016/429 ergänzt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1-10).

Nachfolgende Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 der Kommission vom 25. August 2000 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (ABl. L 216 vom 26.08.2000, S. 8-12).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 23.09.2022