Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden

Bei der Bekämpfung des Terrorismus und anderer Formen der Kriminalität wenden Sicherheits- und Polizeibehörden Detektionstechnologien an. Dieses Grünbuch stellt auf die Förderung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zur Entwicklung von Detektionstechnologien und auf die Verbesserung der europäischen Politik auf diesem Gebiet ab.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission vom 1. September 2006 über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden [KOM(2006) 474 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Sicherheitspolitik. In ihrem Kampf gegen Terrorismus und andere Formen der Kriminalität wenden die Sicherheits- und die Polizeibehörden Detektionstechnologien an, zum Beispiel beim Grenzschutz, bei der Kontrolle der Einfuhr von Waren und beim Schutz von Privateigentum und Infrastruktur.

Öffentlich/private Partnerschaft

Mit diesem Grünbuch wird die Förderung der Entwicklung von Detektionstechnologien zur Verbesserung der europäischen Politik auf diesem Gebiet angestrebt. Zu diesem Zweck soll die Bildung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor durch gemeinsames Vorgehen, bessere Koordination und besseren Informationsaustausch gefördert werden. Auf diese Weise kann die Entwicklung eines Marktes für Techniken auf dem Gebiet der Zertifizierung und Interoperabilität von Detektionssystemen und Sicherheitslösungen vorangebracht werden.

Schwerpunkt des Dialogs zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sollten Investitionen in die Normung, Erforschung und Zertifizierung von Detektionssystemen sein. Die hierbei gewonnenen Ergebnisse sollten in zweckmäßige und praktikable Systeme, Produkte und Dienstleistungen, die auf breiter Basis und kostengünstig angeboten werden, umgesetzt werden.

Grundrechte

In diesem Grünbuch wird betont, dass die Entwicklung, die Umsetzung und der Einsatz von Detektionssystemen und hiermit verbundenen Systemen mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Grundrechten in vollem Umfang vereinbar sein müssen.

Konkrete Maßnahmen

Als Beitrag zur Verbesserung des Dialogs zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf dem Gebiet der Detektionstechnologien ist eine Reihe von konkreten Maßnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe die bestmöglichen Instrumente, Lösungen und Praktiken erreicht werden sollen. Diese Maßnahmen betreffen hauptsächlich folgende Aspekte:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden [KOM(2005) 475 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] [Verfahren CNS/2005/0202]

Dieser Vorschlag stellt ab auf den Schutz der personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen verarbeitet werden.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Das Haager Programm: Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre. Die Partnerschaft zur Erneuerung Europas im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts [KOM(2005) 184 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004. Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion. [KOM(2004) 698 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Verordnung (EG) Nr. 622/2003 der Kommission vom 4. April 2003 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit [Amtsblatt L 89 vom 05.04.2003]

Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt [Amtsblatt L 355 vom 30.12.2002]

Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr [Amtsblatt L 281 vom 23.11.1995]

Diese Richtlinie ist das maßgebliche Rechtsinstrument der EU für den Schutz personenbezogener Daten bei Maßnahmen des ersten Pfeilers. Ihre Bestimmungen zielen ab auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Schutz der Privatsphäre und dem freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der EU.

Letzte Änderung: 23.01.2007