Das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft

Durch die Einführung der Regelung der einheitlichen Betriebsprämie * werden die Landwirte in die Lage versetzt, ihre Erzeugung an wirtschaftlichen und produktionstechnischen Kriterien auszurichten. Dies bedeutet allerdings auch, dass sie die Verantwortung für Risiken und Krisen übernehmen müssen, die vorher durch die Markt- und Preispolitik aufgefangen wurden. Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollten daher neue Maßnahmen eingeführt werden, um die Landwirte beim Risiko- und Krisenmanagement zu unterstützen. Die Kommission befasst sich mit diesem Problem und zieht die Einführung von Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte in dieser Situation in Betracht.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 9. März 2005 über das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft [KOM (2005) 74 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In der genannten Mitteilung erörtert die Kommission die Einführung von Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte beim Risikomanagement und bei der Verbesserung des Krisenmanagements. Sie schlägt in diesem Zusammenhang drei Kategorien von neuen Maßnahmen vor.

Neue Optionen für Risiko- und Krisenmanagementinstrumente

Die Risiken * (mit negativem Ergebnis) und die Krisen * können ernste wirtschaftliche Konsequenzen haben und sich auf die Einnahmen der Betriebe auswirken. Die meisten Instrumente, die Unterstützung bei unvorhergesehenen Ereignissen bieten sollen, stützen sich auf Ad-hoc-Maßnahmen.

Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen erwogen, die die Ad-hoc-Dringlichkeitsmaßnahmen ergänzen oder teilweise ersetzen könnten. Sie schlägt die folgenden drei Optionen vor:

Im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums könnten Ausbildungsmaßnahmen angeboten werden, um das Risikobewusstsein zu stärken und die Strategien für das Risikomanagement zu verbessern.

Sicherheit im Falle einer Marktkrise

Die Instrumente zur Beeinflussung der Märkte und Preise und zur Reaktion auf mögliche Krisen sind je nach Marktorganisation unterschiedlich. Nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bleiben Sicherheitsnetze im Krisenfall für verschiedene von der Reform betroffene Sektoren weiterhin verfügbar. Für andere Sektoren gibt es heutzutage keine Rechtfertigung, eine zusätzliche allgemeine Sicherheitsnetzvorschrift einzuführen. Die Kommission schließt daher die Möglichkeit der Einführung einer allgemeinen Sicherheitsnetzklausel bei jeder gemeinsamen Marktorganisation aus.

Finanzierung der Risiko- und Krisenmanagementmaßnahmen

Die Kommission plant die Finanzierung dieser zusätzlichen Risiko- und Krisenmanagementmaßnahmen im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunkt „Wettbewerbsfähigkeit") aus Modulationsmitteln in Höhe von einem Prozentpunkt *. Der Einsatz der Modulation würde keine zusätzlichen Gemeinschaftsausgaben erfordern, und er würde es den Mitgliedstaaten erlauben, einen Höchstbetrag an Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums zu diesem Zweck zu verwenden. In den neuen Mitgliedstaaten, in denen die Modulation keine Anwendung findet, sollte eine Methode in Erwägung gezogen werden, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ebenfalls Finanzmittel für diese Maßnahmen bereitzustellen, falls sie dies wünschen.

Die Verwendung von staatlichen Beihilfen oder Zusatzzahlungen für diese Maßnahmenart sollte den einschlägigen Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft unterliegen.

Hintergrund

Im Januar 2001 hat die Kommission eine erste Untersuchung zu Risikomanagementinstrumenten vorgelegt. Die Schlussfolgerungen des Rates von Luxemburg (Juni 2003) zur Reform der GAP umfassten auch eine diesbezügliche Erklärung der Kommission, in der sie ankündigte, vor Ende 2004 spezifische Maßnahmen zu prüfen, mit denen Risiken und Krisen begegnet werden kann.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Letzte Änderung: 24.01.2006