Gemeinsame Marktorganisation für Getreide

Die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Getreide ermöglicht eine Stabilisierung der Preise anhand einer Beihilferegelung und enthält die Modalitäten für den Handel mit Drittländern. Die Verordnung gilt bis zum 31. August 2008.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide [Vgl. Änderungsrechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Ab dem 1. Juli 2008 gilt für die Erzeugnisse, die unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte.

Die Verordnung ist Teil der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2003 und enthält eine tiefgreifende Überarbeitung der GMO für Getreide, die vorher durch die Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 geregelt wurde.

Die GMO für Getreide sieht eine Interventionsregelung im Rahmen des Binnenmarktes und bestimmte Stützungsmaßnahmen für europäische Erzeugnisse vor, die auf internationalen Märkten gehandelt werden.

Anwendungsbereich

Die GMO für Getreide gilt für:

Das Wirtschaftsjahr für diese Erzeugnisse beginnt am 1. Juli und endet am 31. Juni des folgenden Jahres.

Binnenmarkt

Die Intervention im Getreidesektor wird von der Kommission verwaltet, die vom Verwaltungsausschuss für Getreide (FR) unterstützt wird.

Der Interventionspreis, der sich auf die Großhandelsstufe bezieht, beträgt 101,31 EUR/t und auf ihn werden je nach Monat unterschiedliche monatliche Zuschläge angewandt. Die von den Mitgliedstaaten bezeichneten Interventionsstellen (siehe die Rubrik „Zugelassene Interventionsorte“ in den verbundenen Rechtsakten) kaufen den Hart- oder Weichweizen, die Gerste, den Mais und den Sorghum zu diesem Preis, der gegebenenfalls um einen Zu- oder Abschlag erhöht bzw. vermindert wird. Diese Ankäufe können nur während bestimmter für die einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzter Zeiträume stattfinden.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2009/10 wird Mais nicht mehr Gegenstand dieser Intervention sein und für die Wirtschaftsjahre 2007/08 und 2008/09 können die Interventionsstellen nur begrenzte Mengen kaufen (2007/08: 1 500 000 Tonnen, 2008/09: 700 000 Tonnen).

Es können auch besondere Interventionsmaßnahmen ergriffen werden, sofern dies aufgrund der Marktlage erforderlich ist. Für bestimmte Erzeugnisse ist außerdem eine regelmäßig festgesetzte Produktionserstattung vorgesehen.

Handel mit Drittländern

Für Getreideeinfuhren und -ausfuhren sind Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen erforderlich, die von den Mitgliedstaaten jedem Antragsteller erteilt werden.

Auf die Getreideeinfuhren finden die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs sowie unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Zölle Anwendung. Letztere werden zum Beispiel auf Einfuhren zu Preisen, die unter dem von der Gemeinschaft der Welthandelsorganisation mitgeteilten Preisniveau liegen, sowie auf Erzeugnisse erhoben, aus deren Einfuhr sich Nachteile für den Gemeinschaftsmarkt ergeben können.

Die Kommission kann mit Unterstützung des Ausschusses Zollkontingente für bestimmte Einfuhren gewähren. Diese Kontingente werden unter Anwendung verschiedener Verfahren zugeteilt, bei denen dem Versorgungsbedarf des Gemeinschaftsmarktes und dem Erfordernis der Erhaltung des Gleichgewichts dieses Marktes Rechnung getragen werden.

Die Ausfuhr von Getreide in unverändertem Zustand oder in bestimmten (in Anhang III aufgeführten) Formen kann durch eine Erstattung bei der Ausfuhr unterstützt werden. Diese Erstattung kann in regelmäßigen Zeitabständen oder im Wege der Ausschreibung gewährt werden und darf keine Diskriminierung zwischen den betroffenen Marktteilnehmern bewirken.

Bei drohenden Störungen für den Gemeinschaftsmarkt können die Organe die Inanspruchnahme der Regelung des aktiven oder passiven Veredelungsverkehrs untersagen und die sonstigen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Es können auch außergewöhnliche Maßnahmen getroffen werden, wenn die Preise auf dem Weltmarkt die Versorgung der Gemeinschaft stören könnten.

Hintergrund

Die erste gemeinsame Marktorganisation für Getreide stammt aus dem Jahre 1962 und wurde durch die Verordnung Nr. 19 geregelt. Seit ihrem Inkrafttreten ist sie mehrfach reformiert worden, so 1967, 1975 und 1992. Durch die mit der Verordnung 2003 eingeführte Reform der GMO für Getreide soll im Geist der Verordnung des Jahres 1992 die Abhängigkeit der GMO für Getreide von den Gemeinschaftsinterventionen bei gleichzeitiger Senkung des Interventionspreises verringert werden.

Im Jahre 2007 ist diese GMO in die Regelung über die einheitliche GMO einbezogen worden, die die 21 sektoriellen Marktorganisationen ersetzt und so den Rechtsrahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik vereinfacht hat.

Bezug

Die Änderungsrechtsakte und die vorgenommenen Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung (pdf) ist von rein dokumentarischem Wert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verfahren und Bedingungen für den Verkauf

Verordnung (EWG) Nr. 2131/93 [Amtsblatt L 191 vom 31.7.1993]

Mit dieser Verordnung werden die Modalitäten für die Wiedervermarktung des von den Interventionsstellen gekauften Getreides festgelegt. Ihr zufolge muss der Zuschlag für diese Erzeugnisse demjenigen Bieter erteilt werden, der bei einer öffentlichen Ausschreibung, die allen Bietern offensteht, das günstigste Angebot abgibt. Mit der Verordnung werden die Funktionsweise der Ausschreibung festgelegt und das vorherige Verfahren, das durch die Verordnung (EWG) Nr. 1836/82 geregelt wurde, aufgehoben.

Siehe konsolidierte Fassung (pdf).

Verordnung (EG) Nr. 712/2007 [Amtsblatt L 163 vom 23.6.2007].

Diese Verordnung enthält für jede Interventionsstelle der Mitgliedstaaten die Mengen, die für den Verkauf auf dem Binnenmarkt infolge der zwischen dem 4. Juli 2007 und dem 25. Juni 2008 erfolgenden Teilausschreibungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Siehe konsolidierte Fassung (pdf).

Einfuhren und Ausfuhren

Verordnung (EG) Nr. 2133/2001 [Amtsblatt L 287 vom 31.10.2001].

Mit dieser Verordnung werden die gemeinschaftlichen Zollkontingente für die Kontingentszeiträume und die Zollplafonds für den Getreidesektor festgesetzt. Sie umfasst auch Mindestqualitätskriterien für in die Gemeinschaft einzuführenden Weizen.

Siehe konsolidierte Fassung (pdf).

Verordnung (EG) Nr. 1342/2003 [Amtsblatt L 189 vom 29.7.2003].

Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen über Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Getreide und Reis festgelegt. Sie enthält auch das Verzeichnis der Vermerke, die in der Lizenz einzutragen sind.

Siehe konsolidierte Fassung (pdf).

Verordnung (EG) Nr. 824/2000 [Amtsblatt L 100 vom 20.4.2000].

Mit dieser Verordnung werden die die Verfahren für die Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen sowie die Analysemethoden festgelegt, anhand derer gewährleistet wird, dass das Getreide gesund und handelsüblich ist. Mit der Verordnung werden für jedes Getreideerzeugnis Kriterien wie der Höchstfeuchtigkeitsgehalt, der Höchstgehalt an Schwarzbesatz und das Mindesteigengewicht festgesetzt.

Siehe konsolidierte Fassung (pdf).

Schädlingsbekämpfungsmittel

Richtlinie 86/362/EWG [Amtsblatt L 221 vom 7.8.1986].

Mit dieser Richtlinie soll die Verbrauchergesundheit vor den möglichen Gefahren der bei Getreide eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel geschützt werden. Zu diesem Zweck wird darin der zulässige Höchstgehalt von Rückständen einer Reihe klassifizierter Schädlingsbekämpfungsmittel festgesetzt.

Siehe konsolidierte Fassung (pdf).

Jährliche statistische Informationen über Getreide

Verordnung (EWG) Nr. 837/90 [Amtsblatt L 88 vom 3.4.1990].

Mit dieser Verordnung wurden die statistischen Informationen festgelegt, die die Mitgliedstaaten dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften übermitteln müssen.

Siehe konsolidierte Fassung (pdf).

Zugelassene Interventionsorte

Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 [Amtsblatt L 207 vom 18.8.1993].

Diese Verordnung enthält die Liste der Interventionsorte in allen Mitgliedstaaten.

Siehe konsolidierte Fassung (pdf).

See also

Weitere Einzelheiten über die GMO für Getreide finden sich auf der Seite „Landwirtschaftliche Kulturpflanzen“ der Website der Generaldirektion Landwirtschaft sowie in der betreffenden Rechtsdatenbank.

Letzte Änderung: 07.03.2008