Die Online-Datenbank des Integrierten Zolltarifs (TARIC)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 – über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird die Rechtsgrundlage für den TARIC, den Integrierten Zolltarif der Europäischen Union (EU), gelegt und ein gemeinsames System zur Codierung und Einreihung von Waren eingeführt, das als Kombinierte Nomenklatur (KN) bekannt und für die Aufbereitung und Veröffentlichung von Handelsstatistiken der EU wesentlich ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 10. September 1987 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Beim TARIC, dem Integrierten Zolltarif der EU, handelt es sich um eine Datenbank, die die Handels- und Agrargesetzgebung und Zolltarife zusammenbringt. Dies gewährleistet die einheitliche Anwendung seitens der EU-Länder und gibt einen klaren Überblick über sämtliche Maßnahmen, die von den an der Einfuhr von Waren in die EU bzw. an der Ausfuhr von Waren aus der EU Beteiligten zu ergreifen sind.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Gemeinsamer Zolltarif: die Kombination der Einreihung von Waren und der für die einzelnen Warenklassen geltenden Zollsätze; der Gemeinsame Zolltarif gilt für alle EU-Länder.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1-675)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 17.06.2023