Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe

Das vorliegende Grünbuch leitet eine öffentliche Konsultation zum Zugang zu Dokumenten im Besitz der Organe ein. Die Kommission zieht eine Bilanz der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie schlägt vor, die geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, eine aktivere Politik der Verbreitung von Dokumenten einzuführen und die Entwicklungen des Umweltbereichs in die allgemeine Regelung des Zugangs zu Dokumenten einzubeziehen, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Recht der Öffentlichkeit und dem Schutz der öffentlichen und privaten Interessen herzustellen ist.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission vom 18. April 2007 „Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - ein Überblick" [KOM(2007) 185 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das vorliegende Grünbuch zielt auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission ab. Aufgrund dieser Verordnung wurden der Öffentlichkeit früher unzugängliche Dokumente in erheblichem Maße zur Verfügung gestellt. Jedoch machen die Urteile des Gerichts erster Instanz, die Regelung von Beschwerden durch den Europäischen Bürgerbeauftragten und andere Entwicklungen der Rechtsetzung die Überarbeitung dieser Verordnung erforderlich.

Die Kommission hat zu diesem Zweck eine umfangreiche Anhörung eingeleitet, die von Mitte April bis Mitte Juli 2007 stattfindet. Sie wird im September 2007 einen Bericht über das Ergebnis dieser Anhörung vorlegen und im Oktober 2007 Vorschläge zur Änderung der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten im Besitz der Organe vorlegen.

In dem vorliegenden Grünbuch nimmt die Kommission zunächst eine Bestandsaufnahme der Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten vor. Sie schlägt weitere Verbesserungen dieser Vorschriften vor und fordert die Teilnehmer an der Anhörung auf, zu ihren Vorschlägen Stellung zu nehmen.

Bestandsaufnahme der Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten

Die Erfahrung bestätigt, dass die Verordnung sehr zufriedenstellend funktioniert hat. So werden bei der Kommission zwei Drittel der Anträge auf Dokumentenzugang positiv beschieden. Die Zahl der bei der Kommission eingehenden Erstanträge steigt ständig an, während die Zahl der Zweitanträge (d.h. Anträge auf nochmalige Prüfung eines Ablehnungsbescheids durch die Kommission) konstant bleibt. Es wurden Klagen beim Gerichtshof und Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht; dies ist jedoch nur bei einer sehr geringen Zahl der bearbeiteten Anträge auf Dokumentenzugang der Fall.

Trotz einer zufriedenstellenden Umsetzung sind Änderungen der Verordnung in Betracht zu ziehen, um bestimmte Vorschriften klarer zu formulieren, der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz und schließlich den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Dokumentenzugang und der Transparenz Rechnung zu tragen.

Zunächst müssen einige Punkte präzisiert werden. Zum Beispiel steht dem Recht auf Zugang zu Dokumenten manchmal der Schutz persönlicher Daten entgegen. So muss das Verhältnis zwischen öffentlichem Zugang und dem Recht auf privilegierten Zugang zu Dokumenten geklärt werden, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden können. Schließlich besteht Verbesserungsbedarf bezüglich der Verbreitung von Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, etwa im Hinblick auf den Umfang der Register, die Anzahl der Schriftstücke, die der Öffentlichkeit direkt zugänglich gemacht werden, und die Benutzerfreundlichkeit der elektronischen Informationssysteme.

Schließlich unterstreicht die Kommission, dass das Gericht erster Instanz zahlreiche Vorschriften der Verordnung schon geklärt hat, sei es bezüglich der allgemeinen Merkmale der Verordnung, im Hinblick auf Verfahrensfragen oder auch hinsichtlich der Ausnahmeregelungen zum Zugangsrecht. Die Kommission hält es für sinnvoll, diese Rechtsprechung in eine neue Gemeinschaftsverordnung einzubeziehen.

Schließlich machen andere Entwicklungen die Überarbeitung der Verordnung erforderlich, u. a.:

Vorschläge für Verbesserungen der Regeln über den Dokumentenzugang

Angesichts dieser Bestandsaufnahme gelangt die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass Änderungen der derzeitigen Regelung erforderlich sind, um:

Um diese Ziele zu erreichen, startet die Kommission eine Anhörung zu mehreren vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie schlägt vor, die Vorschriften über den Dokumentenzugang zu verbessern, und zwar durch Einführung einer aktiveren Politik der Verbreitung, durch Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die allgemeine Zugangsregelung und schließlich durch klarere Formulierung der Vorschriften der Verordnung, die zu Interessenskonflikten führen können.

An erster Stelle schlägt die Kommission vor, den Rechtsetzungsprozess der EU-Organe transparenter und für die breite Öffentlichkeit leichter zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck schlägt sie vor, den Begriff der „legislativen Dokumente", die der Öffentlichkeit grundsätzlich in vollem Wortlaut unmittelbar zugänglich gemacht werden müssen, genauer zu definieren. Es ist auch zu präzisieren, in welcher Phase des Verfahrens sie veröffentlicht werden müssen, und der Zugang zu ihnen muss erleichtert werden.

Schließlich fordert die Kommission die Teilnehmer an der Anhörung auf, zu mehreren Vorschlägen Stellung zu nehmen, u. a.

Schließlich schlägt die Kommission konkrete Lösungen vor, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen bestimmten Interessen herzustellen, die manchmal miteinander in Konflikt stehen, u. a.:

See also

Weitere Informationen zur Änderung der Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten finden Sie auf der das Konsultationsverfahren zu diesem Grünbuch betreffenden Website.

Letzte Änderung: 20.09.2007