Übertragung von Unternehmen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM (2006) 117 endgültig) - Unternehmensübertragung - Kontinuität durch Neuanfang

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU-Länder sollten die Unternehmensübertragung systematisch als Alternative zur Unternehmensgründung fördern. Die EU-Länder sollten daher prüfen, ob alle Fördermaßnahmen für Unternehmensgründungen nicht ebenso für Unternehmensübertragungen geeignet wären.

Als juristische Hilfsmittel, mit denen sich die Schließung einer Firma vermeiden lässt, sind Erbverträge, Gesellschaftsverträge, die Gründung einer GmbH oder auch die Umwandlung zu nennen. Ein Erbvertrag, der in relativ vielen Ländern sogar verboten ist, ein Gesellschaftsvertrag oder auch die Gründung einer GmbH ermöglichen es, im Fall des Todes des Inhabers oder eines Gesellschafters die Kontinuität des Unternehmens sicherzustellen. Durch die rechtliche Umgestaltung eines Unternehmens vor seiner Übertragung kann wiederum eine Liquidation des Unternehmens beim Wechsel seiner Rechtsform vermieden werden.

Zwar genießen Übertragungen an Familienmitglieder in vielen Ländern bereits Erleichterungen, aber die Übertragung an Dritte muss noch mehr gefördert werden, insbesondere durch Steuernachlässe bei Erlösen aus dem Verkauf eines Unternehmens, spezielle Erleichterungen für Einkommen, das in ein anderes Unternehmen reinvestiert oder für die Finanzierung des Ruhestands des Unternehmensinhabers verwendet wird, oder auch Steuervergünstigungen für Investitionen von Arbeitnehmern in ihre eigene Firma.

Durch die Schaffung unparteilicher, neutraler Dienste zur Vermittlung zwischen potenziellen Käufern und Verkäufern könnte man transparente Börsen für Unternehmensübertragungen aufbauen. In einigen Ländern nehmen die Handelskammern derartige Aufgaben wahr.

Eine vollständige Umsetzung dieser Empfehlungen setzt voraus, dass eine Förderinfrastruktur geschaffen wird, mit der man Hunderttausende betroffene Unternehmen erreichen kann, die in den nächsten Jahren übertragen werden sollen. Für den Aufbau dieser Umsetzungsinfrastruktur stehen die EU-Länder, ihre nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die Unternehmensfördereinrichtungen in der Pflicht. Dies beinhaltet hauptsächlich die Verbreitung von Informationen bei den Trägern der Unternehmensförderung, die Ausbildung der Ausbilder und die Entwicklung entsprechenden Ausbildungsmaterials.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung: Unternehmensübertragung - Kontinuität durch Neuanfang (KOM(2006) 117 endgültig vom 14.3.2006)

Letzte Aktualisierung: 01.12.2016