Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds

Die europäischen Unternehmen und Bürger beklagen sich über den mit Vorschriften einhergehenden bürokratischen Aufwand. Jede Regulierung kann Kosten mit sich bringen und sich belastend auf Innovation, Produktivität und Wachstum auswirken. Die vorliegende Mitteilung will diesen Missständen abhelfen und entwirft eine neue europäische Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Oktober 2005 „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds" [KOM(2005) 535 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Um der Strategie von Lissabon zum Erfolg zu verhelfen, hat die Europäische Union die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds zu einer Priorität erhoben. In diesem Sinne sollten Regelungen geschaffen werden, die nicht über das Maß hinausgehen, das erforderlich ist, um die verfolgten politischen Ziele zu erreichen. In der Tat sind bestimmte Vorschriften übermäßig restriktiv und zu kostenaufwändig. Andere sind unkohärent, unklar oder überholt. Die kleinen und mittleren Unternehmen Europas leiden unverhältnismäßig mehr unter der legislativen und administrativen Belastung; daher ist ihnen besondere Beachtung zu schenken. Der ordnungspolitische Rahmen muss einfacher und effizienter werden. Dabei unterstreicht die Kommission, dass Vereinfachung nicht gleichbedeutend ist mit Deregulierung: sie soll den Bürgern und Wirtschaftsakteuren vielmehr helfen, sich leichter im ordnungspolitischen Umfeld zurechtzufinden.

Die vorliegende Mitteilung knüpft an die Mitteilung vom März 2005 über „bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" an (l14538).

Eine neue Vereinfachungsstrategie auf Ebene der Europäischen Union

Zur Umsetzung ihrer Strategie hat die Kommission ein fortlaufendes Vereinfachungsprogramm ins Leben gerufen. In diesem Programm werden die Rechtsakte spezifiziert, die die Kommission in den kommenden drei Jahren vereinfachen möchte. Dabei trägt die Kommission den Ansichten der Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit anhand einer Internet-Konsultation Rechnung. Das Vereinfachungsprogramm greift einige Schlüsselbereiche für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf, wie z. B. Gesellschaftsrecht, Finanzdienstleistungen, Verkehr, Verbraucherschutz und Abfallwirtschaft. Diese sollen systematisch überarbeitet und aktualisiert werden. Außerdem beabsichtigt die Kommission, wichtige Maßnahmen zur Vereinfachung der Rechtsakte in ihre jährlichen Legislativprogramme einzubeziehen. Eine Reihe weiterer Mitteilungen wird sich auf die Sektoren Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Fischerei, Steuern, Zoll, Statistik und Arbeitsrecht beziehen. Das fortlaufende Programm umfasst generelle Vereinfachungsmaßnahmen, sektorspezifische Vorschriften und horizontale Regeln je nach Sachgebiet.

Die Kommission gründet ihr Vereinfachungskonzept auf sektorbezogene Beurteilungen. Sie will für jeden untersuchten Wirtschaftszweig sowohl die allgemeinen als auch die spezifischen Rechtsvorschriften, einschließlich wirtschaftlicher, umweltbezogener und sozialer Aspekte, hinsichtlich ihrer Folgen für alle Betroffenen untersuchen. Diese Bewertung wird eine Analyse des Nutzens und der Kosten (Verwaltungskosten und andere) der fraglichen Rechtsakte umfassen. Schwerpunkt werden zunächst drei Branchen sein: Kraftfahrzeugindustrie, Baugewerbe und Abfallwirtschaft. Nach und nach wird die Kommission ihr Konzept auch auf andere Industriezweige ausweiten, z. B. Arzneimittel, Maschinenbau, Informations- und Kommunikationstechnologie und energieintensive Sektoren. Und schließlich wird sich die Kommission mit den Dienstleistungen befassen, die mehr als 70 % des BIP der EU ausmachen, um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors zu verbessern.

Das Vereinfachungskonzept der Kommission

Die Kommission beabsichtigt, mehrere Methoden für die Vereinfachung zu nutzen, z. B.:

Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

Vereinfachung bedeutet, dass nicht nur eine gemeinsame Methode, sondern auch eine gemeinsame Mentalität entwickelt werden muss. Alle Institutionen und Mitgliedstaaten sind aufgefordert, auf eine Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds hinzuarbeiten. Die Kommission wird ihrerseits Vorschläge zur Vereinfachung entwickeln, gestützt auf Ex-post-Evaluierungen, Konsultationen und eine sorgfältige Bewertung der verschiedenen Möglichkeiten. Sie wird angemessene interne Maßnahmen zur Überwachung der Fortschritte einführen. Auch das Europäische Parlament und der Rat sollten die Vereinfachung fördern, insbesondere durch die vollständige Umsetzung der interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung von 2003 (FR) [PDF], bzw. durch die Erstellung eines gemeinsamen Konzepts für Folgenabschätzungen bis Ende 2005. Und schließlich müssen den Maßnahmen auf EU-Ebene genauso ehrgeizige Programme in den Mitgliedstaaten gegenübergestellt werden.

Die Kommission ist entschlossen, diese Vereinfachungsstrategie zum Erfolg zu führen. Zu diesem Zweck wird sie ihr Programm unter Berücksichtigung der Meinungen der Betroffenen regelmäßig aktualisieren.

VERBUNDENE RECHTAKTE

Mitteilung der Kommission vom 14. November 2006 „Arbeitsdokument der Kommission - Erster Fortschrittsbericht über die Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds" [KOM(2006) 690 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese Mitteilung dient der Bewertung der seit Oktober 2005 im Hinblick auf die angestrebte Vereinfachung erzielten Fortschritte. Die Kommission hat einige Verzögerungen bei der Umsetzung ihrer Vereinfachungsstrategie festgestellt. Im Zeitraum 2005-2006 hat die Kommission 27 der 71 geplanten Initiativen gebilligt. Die noch nicht in Angriff genommenen Initiativen wurden auf 2007 verschoben. Die Kommission hat Vorschläge in wichtigen Bereichen für die Unternehmen und Bürger angenommen, wie z. B. Modernisierung des Zollkodex, Umwelt und Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Ferner fügt sie 43 Initiativen für den Zeitraum 2006-2009 hinzu. Was die Kodifizierung anbelangt, so wurden 52 der 500 im Kommissionsprogramm vorgesehenen Rechtsakte kodifiziert. Des Weiteren erläutert die Kommission die Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Vereinfachungsstrategie: die Verfahren, die interinstitutionelle Zusammenarbeit, der häufigere Einsatz von Selbst- und Koregulierung und schließlich die Vereinfachung auf einzelstaatlicher Ebene.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 11. Februar 2003 „Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire" [KOM(2003) 71 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese Mitteilung stellt eine der Folgemaßnahmen zu dem Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds" dar. Seit der Gründung der Gemeinschaft ist der Acquis nie einer umfassenden Überarbeitung unterzogen worden. Die Kommission schlägt einen Aktionsrahmen für die Vereinfachung des Acquis communautaire vor und setzt hierfür folgende sechs Ziele:

Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2002: Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds" [KOM(2002) 278 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 28.02.2007