Stärkung des Schengen-Raums

Die EU-Maßnahmen zur Stärkung des Schengen-Raums haben zum Ziel, die Anwendung der gemeinsamen Regeln zu verbessern und auf Ausnahmesituationen an den Außengrenzen besser reagieren zu können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 16. September 2011: Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen (KOM(2011) 0561 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Revolutionen im Zuge des Arabischen Frühlings im Jahr 2011 haben in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu einem großen Zustrom an Immigranten geführt. Diese Ereignisse haben gezeigt, dass für außergewöhnliche Umstände die Anwendung der gemeinsamen Regeln für den Schengen-Raum gestärkt und die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen reguliert werden muss, insbesondere, wenn die Funktionsweise des Schengen-Raums insgesamt in Gefahr ist.

Die Kommission veröffentlichte im Jahr 2011 eine Mitteilung und zwei Gesetzesvorschläge zu diesem Thema. Letztere wurden schließlich im Oktober 2013 verabschiedet.

Effektivere Evaluierung der Anwendung der Schengen-Vorschriften

Die Freizügigkeit der Bürger innerhalb des Schengen-Raums stützt sich auf gegenseitiges Vertrauen, wobei jedes teilnehmende Land bereit und in der Lage ist, die Gesamtheit der gemeinsamen Regelungen auf die Kontrolle der Außengrenzen, Visa, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Maßnahmen in Bezug auf das Schengener Informationssystem usw. anzuwenden. (Schengener Besitzstand).

Um dies zu erreichen, ist zum einen die Stärkung des Evaluierungsmechanismus, der die Anwendung des Schengen-Besitzstands durch EU-Länder kontrolliert, und zum anderen die Sicherstellung einer geeigneten Überwachung und Kontrolle der in den Evaluierungsberichten enthaltenen Empfehlungen, grundlegend geworden, insbesondere, wenn ein Fehler oder Mangel identifiziert wird. Die Kommission ist für die Durchführung dieser Kontroll- und Überwachungsarbeit verantwortlich.

Das System dafür wurde mittels der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus eingeführt. Die EU-Länder und die Kommission sind gemeinsam für die Umsetzung des Mechanismus verantwortlich, wobei die Kommission eine Koordinierungsrolle übernimmt.

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Der Schengener Grenzkodex sieht bereits die Möglichkeit vor, dass ein Mitgliedstaat im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit (z. B. terroristische Bedrohungen oder Bedrohungen durch organisierte Kriminalität) wieder Kontrollen an seinen Binnengrenzen einzuführen kann.

Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 erweitert diese Möglichkeit um Fälle schwerer Mängel im Zusammenhang mit Kontrollen der Außengrenzen, die im Rechtsrahmen der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 festgelegt sind. In diesen Fällen obliegt die Entscheidung über eine Wiedereinführung der Kommission und dem Rat:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung des Beschlusses des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (Amtsblatt L 295 vom 6.11.2013).

Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen ([Amtsblatt L 295 vom 6.11.2013).

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Fünfter Halbjahresbericht zum Funktionieren des Schengen-Raums. 1. November 2013-30. April 2014 (. COM(2014) 292 final -nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Nach der Mitteilung vom 16. September 2011 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Halbjahresberichte zum Funktionieren des Schengen-Raums vor. In ihrem jüngsten Bericht weist die Kommission vor allem darauf hin, dass die Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Evaluierungsmechanismus in die Wege geleitet wurden und dass die Durchführung der ersten Evaluierungen nach dem neuen Mechanismus für Januar 2015 anberaumt sind.

Letzte Änderung: 28.05.2014