Rückübernahmeabkommen mit Macau und Hongkong

Die Abkommen, die von der Europäischen Union (EU) mit Macau und Hongkong geschlossen wurden, sollen die Rückkehr illegaler Einwanderer erleichtern, die aus diesen Sonderverwaltungsregionen Chinas stammen, aber auch aus anderen Ländern, wenn sie vor ihrer Einreise in die EU durch diese Gebiete gereist sind.

RECHTSAKT

Beschluss 2004/424/EG des Rates vom 21. April 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.

Beschluss 2004/80/EG des Rates vom 17. Dezember 2003 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.

ZUSAMMENFASSUNG

Macau und Hongkong sind Sonderverwaltungsregionen, die unter der Verwaltung Chinas stehen. Ihre Gebietsansässigen profitieren von einer Befreiung von der Visumpflicht für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten in der EU.

Bei den Abkommen, die zwischen der Europäischen Union (EU) und Macau sowie Hongkong geschlossen wurden, geht es um den Grundsatz der Rückübernahme ihrer Gebietsansässigen, die sich unbefugt in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten. Diese Abkommen organisieren unter bestimmten Bedingungen auch die Rückführung von Personen, die keine Gebietsansässigen dieser Regionen sind (Personen, die einer anderen Hoheitsgewalt unterstehen).

Rückübernahmepflichten

Macau und Hongkong kommen überein, ihre Gebietsansässigen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Gebiet der EU oder die Anwesenheit oder den Aufenthalt in diesem Gebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, zurückzunehmen. Dies gilt auch für Personen, die nach ihrer Einreise in die EU ihr Recht, sich in den Sonderverwaltungsregionen ständig aufzuhalten, verloren haben.

Das Abkommen führt die Dokumente auf, mit denen die Staatsangehörigkeit bzw. Gebietsansässigkeit nachgewiesen werden kann. Kann keines der aufgeführten Dokumente vorgelegt werden, so befragen die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, die die betreffende Person ausweisen will, und die zuständige Behörde von Macau oder Hongkong die Person zur Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit bzw. Gebietsansässigkeit.

Macau und Hongkong verpflichten sich ebenfalls zur Rücknahme von Personen, die einer anderen Hoheitsgewalt unterstehen, sofern diese Personen:

Die Rückübernahmepflicht gilt nicht, sofern:

Das Abkommen funktioniert auf der Grundlage der vollständigen Gegenseitigkeit. Für europäische Staatsbürger, die sich unbefugt in Macau oder Hongkong aufhalten, gelten dieselben Bestimmungen wie für die Staatsbürger anderer Länder, die vor ihrer illegalen Einreise in eine der Sonderverwaltungsregionen durch die EU reisen.

Rückübernahmeverfahren

Macau oder Hongkong ist ein Rückübernahmeersuchen zu übermitteln, und zwar innerhalb eines Jahres, nachdem die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, der die Person ausweisen möchte, Kenntnis von dem unbefugten Aufenthalt erlangt hat. Diese Frist kann verlängert werden, wenn Hindernisse für die rechtzeitige Übermittlung des Ersuchens bestehen.

Das Rückübernahmeersuchen ist innerhalb eines Monats zu beantworten. Wird das Ersuchen abgelehnt, so ist dies zu begründen. Geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, so gilt die Zustimmung für die Rückführung als erteilt.

Die zuständigen Behörden der betreffenden Verwaltungsregion und des Mitgliedstaats treffen eine Absprache über den Tag der Rückführung, die Grenzübergangsstelle und etwaige Begleitpersonen. Die Rückführung erfolgt in der Regel auf dem Luftweg.

Macau und Hongkong verpflichten sich auch, auf Ersuchen eines Mitgliedstaats die Durchbeförderung von Personen, die einer anderen Hoheitsgewalt unterstehen, durch ihr Gebiet zu genehmigen. Sie können die Durchbeförderung ablehnen, wenn die Gefahr besteht, dass die betreffende Person in einem anderen Durchgangsstaat oder im Bestimmungsstaat verfolgt wird oder wenn sie dort strafrechtlichen Maßnahmen ausgesetzt sein könnte.

Alle Kosten, die mit der Rückübernahme verbunden sind, werden bis zur Grenze des Bestimmungsstaats von dem Mitgliedstaat getragen, der die Rückübernahme beantragt hat.

Diese Abkommen gelten nicht für Dänemark.

Hintergrund

Die Rückübernahmeabkommen sind Teil der Strategie der EU im Kampf gegen die illegale Einwanderung. Bisher wurden bereits eine Reihe solcher Abkommen zwischen der EU und den Staaten Ukraine, Moldau, Georgien, Russland, Westbalkanländer, Sri Lanka und Pakistan geschlossen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2004/424/EG

21.4.2004

-

ABl. L 143, 30.4.2004

Beschluss 2004/80/EG

17.12.2003

-

ABl. L 17, 24.1.2004

Letzte Änderung: 22.11.2011