Sachverständigengruppe für Menschenhandel

Die Sachverständigengruppe, die die Kommission in allen Fragen zum Thema Menschenhandel beraten soll, besteht seit 2003. Ihre Zusammensetzung und ihre Arbeitsweise werden regelmäßig an die Entwicklungen in diesem Bereich innerhalb der Europäischen Union (EU) angepasst.

RECHTSAKT

Beschluss 2011/502/EU der Kommission vom 10. August 2011 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe für Menschenhandel und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/675/EG [ABl. L 207 vom 12.8.2011].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Beschluss wird eine „Sachverständigengruppe für Menschenhandel“ eingesetzt, die die Europäische Kommission in allen Fragen zum Thema Menschenhandel beraten soll.

Die Gruppe hat insbesondere folgende Aufgaben:

Die Gruppe besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Kommission auf der Grundlage der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für vier Jahre ernannt werden. Die Mitglieder verfügen über einschlägige Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels. Sie müssen Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Bewerberlandes bzw. potenziellen Bewerberlandes oder eines EWR-Mitgliedstaates sein.

Den Vorsitz in der Gruppe führt der EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels. Es können Sachverständige oder Beobachter zur Teilnahme an den Sitzungen eingeladen werden.

Weder die Tätigkeit der Mitglieder der Gruppe noch die der Sachverständigen oder Beobachter wird vergütet.

Hintergrund

Die 2003 eingerichtete Sachverständigengruppe hat es der Kommission ermöglicht, ihre Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels weiterzuentwickeln. Dieser Beschluss hebt den vorherigen Beschluss über die Einrichtung einer Sachverständigengruppe auf, um der neuen EU-Richtlinie über die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie der Ernennung eines EU-Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels Rechnung zu tragen. Der Koordinator soll die Abstimmung der auf europäischer, nationaler und internationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen verbessern. Zudem soll er an der Ausgestaltung der EU-Politik im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels mitwirken.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2011/502/EU

1.9.2011

-

ABl. L 207, 12.8.2011

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Letzte Änderung: 16.11.2011