Auslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung

Beschluss 2009/820/GASP über den Abschluss der Abkommen über Auslieferung und über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika

Beschluss 2003/516/EG über die Unterzeichnung der Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Das Abkommen legt die Bedingungen für die Auslieferung von Straftätern zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) fest. Damit soll die Zusammenarbeit im Rahmen der für die Auslieferung von Straftätern geltenden Auslieferungsbeziehungen verstärkt werden.

Der Beschluss bewirkt den Abschluss des Abkommens mit den USA über Auslieferung im Namen der EU.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Abkommen ergänzt die bilateralen Auslieferungsverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten und den USA und verstärkt die Zusammenarbeit im Rahmen der für die Auslieferung von Straftätern geltenden Auslieferungsbeziehungen.

Auslieferungsfähige Straftaten

Ausgeliefert wird:

Bewilligt ein ersuchter Staat die Auslieferung für eine auslieferungsfähige Straftat, so gilt die Auslieferung auch für jede andere in dem Ersuchen genannte Straftat, die mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder weniger bedroht ist, wenn alle anderen Auslieferungsbedingungen erfüllt sind.

Auslieferungsersuchen

Auslieferungsverfahren

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am 1. Februar 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung (ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 27-33)

Beschluss 2009/820/GASP des Rates vom 23. Oktober 2009 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und des Abkommens über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (ABI. L 291 vom 7.11.2009, S. 40-41)

Beschluss 2003/516/EG des Rates vom 6. Juni 2003 über die Unterzeichnung der Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen (ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 25-26)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 2009/933/GASP des Rates vom 30. November 2009 über die Ausweitung – seitens der Europäischen Union – des räumlichen Geltungsbereichs des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 4-5)

Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und Rechtshilfe (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 11)

Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses (ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1-20)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2002/584/JI wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 05.12.2019