Abkommen über Rechtshilfe mit den Vereinigten Staaten

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen über gegenseitige Unterstützung zwischen der EU und den USA

Beschluss 2009/820 / GASP über den Abschluss der Abkommen im Namen der EU über die Auslieferung und gegenseitige Unterstützung zwischen der EU und den USA

Beschluss 2003/516/EU über die Unterzeichnung der Abkommen zwischen der EU und den USA über die Auslieferung und über die gegenseitige Unterstützung in Strafsachen

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU-Mitgliedstaaten und die USA wenden die Bedingungen des Rahmenabkommens auf ihre bilateralen Verträge über die gegenseitige Unterstützung an. In Ermangelung eines solchen Abkommens stellen die EU und die USA sicher, dass dieses Abkommen zur Anwendung kommt.

Für den Fall, dass bestehende bilaterale Verträge zwischen EU-Ländern und den USA nicht mit dem Abkommen vereinbar sind, sollte der EU-Rahmen Vorrang haben.

Gegenseitige Unterstützung

Rechtshilfe für Verwaltungsbehörden

Schutz von personenbezogenen Daten

Bewertung des Abkommens

Gemäß Artikel 17 des Abkommens haben die EU und die USA das Funktionieren des Abkommens in den Jahren 2015 bis 2016 überprüft. Die Schlussfolgerung der Überprüfung ist, dass die Vereinbarung im Allgemeinen ein Erfolg war. Der Überprüfungsprozess umfasste auch Empfehlungen zur Verbesserung der Praxis der Rechtshilfebeziehungen zwischen der EU und den USA, einschließlich eines besseren Wissensaustauschs unter Praktikern über ihre Gesetze und Prozesse, und darüber, wie man Technologie besser anwenden kann, um die Übertragung von Anfragen, Zeugenaussage und allgemeine Kommunikation zu beschleunigen.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am Montag, 1. Februar 2010 in Kraft getreten. Es wurde in den EU-Ländern durch bilaterale Instrumente umgesetzt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 34-42)

Beschluss 2009/820/GASP des Rates vom 23. Oktober 2009 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und des Abkommens über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (ABI. L 291, 7.11.2009, pp. 40-41)

Beschluss 2003/516/EG des Rates vom 6. Juni 2003 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 25-26)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten (ABl. L 336 vom 10.12.2016, S. 3-13)

Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und Rechtshilfe (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 11)

Letzte Aktualisierung: 16.04.2019