EU-Aktionsplan zur chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit

Diese Mitteilung stellt den EU-Aktionsplan zur chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Sicherheit vor, der in seinem Ansatz auf alle denkbaren Fälle ausgelegt ist und einen Schwerpunkt auf die Prävention und die Detektion von CBRN-Bedrohungen sowie auf die diesbezügliche Vorsorge und die Reaktion darauf legt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 24. Juni 2009 über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union – CBRN-Aktionsplan der EU.

ZUSAMMENFASSUNG

In Anbetracht der Risiken, die entstehen, wenn terroristische Vereinigungen in den Besitz chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer (CBRN) Stoffe oder Wirkstoffe gelangen, ist die Prävention und Detektion solcher Vorkommnisse durch abgestimmte Maßnahmen erforderlich, die in ihrem Ansatz auf alle denkbaren Fälle ausgelegt sind. In den letzten Jahren wurden derartige Maßnahmen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) ergriffen.

Bisherige Maßnahmen

Verantwortlich für die Reaktion auf CBRN-Bedrohungen sind in erster Linie die Mitgliedstaaten, von denen viele für die nationale Koordinierung der Maßnahmen recht gut ausgerüstet sind. Für Krisen, die sich über die Grenzen hinaus auswirken, wurden auf EU-Ebene Verfahren und Instrumente zur Unterstützung der Mitgliedstaaten entwickelt. Dabei handelt es sich um das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz und um ein übergreifendes Krisenmanagementkonzept. Außerdem bieten der Gesundheitssicherheitsausschuss und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen (ECDC) Unterstützung bei der Bewältigung gesundheitsbezogener Risiken.

Auf EU-Ebene wurden auf der Tagung des Europäischen Rates von Gent erstmals Maßnahmen zur Abwehr von CBRN-Bedrohungen angeregt. Sodann wurde im Dezember 2002 das „Programm zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Europäischen Union im Hinblick auf die Prävention und die Begrenzung der Folgen chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer Bedrohungen“ vorgelegt. Darauf folgte das 2004 angenommene Solidaritätsprogramm der Europäischen Union zu den Folgen terroristischer Bedrohungen und Anschläge, das in die Strategie und den Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus einfloss, die 2005 verfasst wurden. Zu den im Bereich der EU-Außenbeziehungen eingesetzten Instrumenten gehören insbesondere die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen („MVW-Strategie der EU“) sowie die Instrumente für Stabilität, für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC) und für Heranführungshilfe (IPA).

Der CBRN-Aktionsplan der EU

Im Februar 2008 richtete die Kommission zur Ausarbeitung der CBRN-Strategie die CBRN-Taskforce ein. Diese legte im Januar 2009 ihren Abschlussbericht vor, auf den sich der CBRN-Aktionsplan der EU stützt. Das wichtigste Ziel der CBRN-Strategie besteht darin, die CBRN-Bedrohung der Öffentlichkeit einzudämmen und den möglichen Schaden zu begrenzen. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Zu diesem Zweck wird ein kohärenter Aktionsplan der EU mit nach ihrer Priorität eingestuften Maßnahmen eingeführt, der sämtliche einschlägig befassten Stellen einbezieht. Dieser Plan sieht drei Arbeitsschwerpunkte vor:

Diese Arbeitsschwerpunkte werden durch verschiedene horizontale Maßnahmen unterstützt.

Der Aktionsplan soll in erster Linie über bestehende Strukturen wie das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz und das Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz umgesetzt werden. Außerdem wird ein EU-Programm zur Stärkung der CBRN-Abwehrfähigkeit aufgelegt, das sämtliche im Plan vorgesehenen Tätigkeiten im Katastrophenschutzbereich erfasst. Es wird eine CBRN-Beratungsgruppe eingesetzt, damit die Kommission und die CBRN-Taskforce in der Umsetzungsphase weiterhin zusammenarbeiten können.

Die Umsetzung des Aktionsplans wird aus bestehenden Programmen finanziert, insbesondere aus den spezifischen Programmen „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ und „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“. Zusätzliche Mittel können aus dem Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz, dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und dem Gesundheitsprogramm 2008-2013 der EU zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung wird regelmäßig überwacht und verfolgt, wobei 2013 eine Überprüfung des Aktionsplans stattfinden soll.

Außenbeziehungen

Die MVW-Strategie der EU vom Dezember 2003 ist das wichtigste Element der EU-Politik im Bereich der Außenbeziehungen im CBRN-Bereich. Aus einer späteren Überarbeitung der Strategie ergaben sich die „neuen Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“, die im Dezember 2008 verabschiedet wurden. Drittländer werden insbesondere über das Instrument für Stabilität unterstützt. Außerdem werden regionale „CBRN-Exzellenzzentren“ und ein Mechanismus zur Unterstützung durch Sachverständige eingerichtet, um die CBRN-Risiken auf internationaler Ebene zu bewältigen. Auch werden in Abkommen mit Drittländern Terrorismusbekämpfungsklauseln und Klauseln über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen verwendet.

Letzte Änderung: 18.12.2009