Das gemeinsame Neuansiedlungsprogramm der EU

Diese Mitteilung schlägt ein gemeinsames Neuansieldungsprogramm der EU vor, um die europäischen Maßnahmen zum internationalen Flüchtlingsschutz zu verbessern und die Solidarität der EU mit Drittländern unter Beweis zu stellen. Das Ziel besteht darin, einen strategischen Ansatz für die Neuansiedlung zu entwickeln, indem diese in die externe Politik der EU integriert wird, und die Anstrengungen so zu koordinieren, dass sie kostengünstiger werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 2. September 2009 zur Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU [KOM(2009) 447 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung betrifft die Ansiedlung von Flüchtlingen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) in einem der Mitgliedstaaten. Die Neuansiedlung ist eine der dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge, deren Schutzbedarf bereits nachgewiesen ist. Im Allgemeinen wird der Neuansiedlungsprozess vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) vermittelt. In der Mitteilung geht es auch um Solidarität bei der Migrationssteuerung und den weltweiten Flüchtlingsschutz der EU.

Zurzeit beteiligen sich mehrere Mitgliedstaaten jährlich oder ad hoc an der Neuansiedlung. Die Neuansiedlungsmaßnahmen werden vom Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) in erheblichem Umfang finanziell unterstützt.

Trotzdem ist die Zahl der in der EU neu angesiedelten Flüchtlinge eher gering, und in den meisten Mitgliedstaaten gibt es keine Neuansiedlungsprogramme. Außerdem legen die an der Neuansiedlung beteiligten Mitgliedstaaten meist auf nationaler Ebene Prioritäten fest, statt die Neuansiedlung und die damit verbundenen außenpolitischen Instrumente auf EU-Ebene zu koordinieren. Darüber hinaus ist der gegenwärtige EFF nicht flexibel genug, um neuen und sich ändernden Bedürfnissen bezüglich der Neuansiedlung gerecht zu werden. Daher sollten die gemeinsamen EU-Maßnahmen darauf abzielen,

Ein gemeinsames Neuansiedlungsprogramm der EU sollte eingeführt werden, um die Neuansiedlung in die externe Dimension der Asylpolitik der EU zu integrieren und sie verstärkt strategisch zu nutzen. Die Mitteilung nennt die folgenden Grundzüge:

Den wesentlichen Inhalt des Programms bilden die Festlegung gemeinsamer jährlicher Prioritäten in einem Konsultationsverfahren und die finanzielle Unterstützung durch den EFF für Mitgliedstaaten, die zusagen, Flüchtlinge im Einklang mit diesen Prioritäten neu anzusiedeln. Auf diese Weise kann die finanzielle Unterstützung wirksamer geleistet werden. Die bestehende Sachverständigengruppe Neuansiedlung, die sich ad hoc trifft, wird zu einem Gremium ausgebaut, das regelmäßig zusammentritt und an dem sämtliche Mitgliedstaaten und interessierten Stellen teilnehmen. Die Gruppe wird die Vorarbeiten zur Festlegung der gemeinsamen jährlichen EU-Prioritäten leisten, Informationen zu den zahlenmäßigen Zielen der Mitgliedstaaten austauschen und den spezifischen Handlungsbedarf im Bereich der Neuansiedlung bestimmen. Das UNHCR wird eng in die Vorarbeiten einbezogen und liefert eine Einschätzung des weltweiten Neuansiedlungsbedarfs. Die gemeinsamen jährlichen Prioritäten werden sodann auf der Grundlage einer Entscheidung der Kommission im Ausschussverfahren festgelegt. Sie werden nach bestimmten geografischen Regionen, Staatsangehörigkeiten oder Flüchtlingskategorien definiert und sorgen dafür, dass flexibler auf neuen oder dringenden Bedarf reagiert werden kann. In der Folge erhalten Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge auf der Grundlage der gemeinsamen Prioritäten neu ansiedeln, finanzielle Unterstützung durch den EFF.

Das Programm soll für eine bessere praktische Zusammenarbeit sorgen und die Wirksamkeit der externen Asylpolitik der EU steigern. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), das 2010 zur Stärkung der praktischen Kooperation der Mitgliedstaaten in Asylfragen eingerichtet wird, übernimmt eine aktive Rolle bei der Koordinierung der Neuansiedlung. Außerdem wird die Kommission durch den EFF weiterhin Projekte der praktischen Koordination im Bereich der Neuansiedlung unterstützen. Im Rahmen des Programms wird auch die Zusammenarbeit mit dem UNHCR bei der Festlegung der gemeinsamen Prioritäten, der Stärkung der strategischen Nutzung der Neuansiedlung sowie der Entwicklung und Durchführung der praktischen Kooperation intensiviert. Die Neuansiedlung sollte einen festen Bestandteil der externen Asylpolitik der EU bilden und gut mit der Außenpolitik insgesamt koordiniert werden. Insbesondere sollte sie auf den Gesamtansatz der EU zur Migration abgestimmt sein. Das Ziel besteht auch darin, die Neuansiedlung in die künftigen regionalen Schutzprogramme zu integrieren.

Mit Unterstützung des EASO wird die Kommission jährlich über den Fortschritt bei der Neuansiedlung in der EU berichten. Zusätzlich wird 2010 mit allen interessierten Kreisen eine Zwischenbilanz gezogen. Das gemeinsame Programm wird 2014 bewertet, wobei es auch um seine Ausweitung gehen wird.

Hintergrund

Beim Aufbau des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurde festgestellt, dass die Neuansiedlung einen wesentlichen Bestandteil bilden sollte, was im Rahmen des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl wiederholt wurde. In ihrer Mitteilung über die künftige Asylstrategie rief die Kommission zur weiteren Förderung der Neuansiedlung und ihrem Ausbau zu einem Instrument für den Flüchtlingsschutz auf.

Letzte Änderung: 11.12.2009