Unterhaltssachen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie führt Vorschriften ein, welche die Zahlung grenzüberschreitender Unterhaltsforderungen erleichtern. Solche Forderungen ergeben sich aus der Pflicht, Familienangehörigen zu helfen, und umfassen beispielsweise Unterhalt, der nach einer Scheidung für ein Kind oder einen früheren Ehegatten zu zahlen ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung findet Anwendung auf Unterhaltspflichten, die sich aus einer der folgenden Beziehungen ergeben:

Zuständigkeit

Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Zentrale Behörden

Schlussbestimmungen

Mit dieser Verordnung werden die für Unterhaltssachen geltenden Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ersetzt. Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen wird ebenfalls aufgehoben, außer für Entscheidungen in Bezug auf Unterhaltspflichten, die in einem nicht durch das Haager Protokoll von 2007 (siehe Zusammenfassung) gebundenen Mitgliedstaat ergangen sind.

Änderung der Rechtsvorschriften

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 wurde bisher viermal geändert:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 18. Juni 2011 in Kraft getreten. Sie gilt für Dänemark trotz der Nichtbeteiligung des Landes am Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union.

Dänemark bestätigte seine Absicht, die Verordnung umzusetzen – soweit die Verordnung die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ändert – mittels einer Erklärung, die auf einem gleichartigen Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft beruht.

Im Jahr 2013 bestätigte Dänemark seine Absicht, den Durchführungsrechtsakt (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1142/2011) umzusetzen, der die Anhänge X und XI der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 darlegt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. L 7 vom 10.1.2009, S. 1-79)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 195 vom 18.7.2013, S. 1)

Beschluss 2011/432/EU des Rates vom 9. Juni 2011 über die Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen im Namen der Europäischen Union (ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 39-50)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2011/220/EU des Rates vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen im Namen der Europäischen Union (ABl. L 93 vom 7.4.2011, S. 9)

Entscheidung 2009/451/EG der Kommission vom 8. Juni 2009 zum Wunsch des Vereinigten Königreichs auf Annahme der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. L 149 vom 12.6.2009, S. 73)

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 149 vom 12.6.2009, S. 80)

Beschluss 2006/325/EG des Rates vom 27. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 120 vom 5.5.2006, S. 22)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 22.09.2021