Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

Die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 sieht die Schaffung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen vor, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Asylbereich zu stärken und diese bei der Bewältigung von Krisensituationen zu unterstützen.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

ZUSAMMENFASSUNG

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ist eine seit 2011 tätige Agentur der Europäischen Union (EU). Aufgabe des EASO ist es:

Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz treten dem EASO als assoziierte Länder bei, sobald die zwischen der EU und dem jeweiligen Staat ausgehandelten Vereinbarungen ratifiziert sind.

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit in Asylfragen

Das EASO übernimmt hier folgende Aufgaben:

Unterstützungbesonders belasteter Mitgliedstaaten

Das EASO koordiniert durch die Bereitstellung temporärer Unterstützung die Soforthilfe für Mitgliedstaaten, deren Aufnahmeeinrichtungen und Asylsysteme einem besonders hohen Druck ausgesetzt sind.

Im Rahmen dieser Sofortmaßnahmen können ein oder mehrere Mitgliedstaaten das Unterstützungsbüro um die Entsendung von Asyl-Unterstützungsteams ersuchen. Diese Teams stellen Fachkenntnisse im Hinblick auf Dolmetschdienste, Kenntnisse über die Herkunftsländer und Kenntnisse über die Bearbeitung und Verwaltung von Asylvorgängen bereit.

Im Falle einer Entsendung von einem oder mehreren Asyl-Unterstützungsteams vereinbart das Unterstützungsbüro zusammen mit dem ersuchenden Mitgliedstaat einen Einsatzplan. Dieser Einsatzplan enthält:

Die Experten aus den Unterstützungsteams werden von den Mitgliedstaaten bereitgestellt und gehören dem Asyl-Einsatzpool des EASO an.

Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS)

Das EASO trägt zur Umsetzung des GEAS sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union bei.

Betreffend die innerstaatliche Dimension des GEAS übernimmt das Unterstützungsbüro folgende Hauptaufgaben:

Betreffend die auswärtige Dimension des GEAS ist das Unterstützungsbüro insbesondere zuständig für:

Struktur und Verwaltung des Unterstützungsbüros

Der Verwaltungsrat ist das Planungs- und Überwachungsgremium des Büros. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten der EU und der assoziierten Länder, der Europäischen Kommission sowie aus einem Vertreter des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zusammen.

Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat ernannt und führt die laufenden Geschäfte des Unterstützungsbüros. Er ist der gesetzliche Vertreter des Unterstützungsbüros.

Der Beirat fungiert als Plattform für einen andauernden bilateralen Dialog, den Austausch von Informationen und die Bündelung von Wissen zwischen dem Unterstützungsbüro und der Zivilgesellschaft. Im Beirat kommen Experten in den zahlreichen Aspekten des Asylrechts zusammen.

Die Einnahmen des Büros bestehen in erster Linie aus Beiträgen aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und Beiträgen der assoziierten Länder.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 439/2010

18.6.2010

-

ABl. L 132 vom 29.5.2010

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2010/762/EU der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Februar 2010 zur Bestimmung des Sitzes des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (ABl. L 324 vom 9.12.2010)

Gemäß dem Beschluss hat das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen seinen Sitz in Valletta, Malta.

Beschluss 2014/185/EU des Rates vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - der Vereinbarung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (ABl. L 102 vom 5.4.2014)

Beschluss 2014/186/EU des Rates vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (ABl. L 102 vom 5.4.2014)

Beschluss2014/194/EU des Rates vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Island zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (ABl. L 106 vom 9.4.2014)

Beschluss2014/204/EU des Rates vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (ABl. L 109 vom 12.4.2014)

Letzte Änderung: 22.07.2014