EU-Zusammenarbeit in Strafsachen — Schutz personenbezogener Daten (bis 2018)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates — Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden

WAS IST DER ZWECK DIESES RAHMENBESCHLUSSES?

Er soll die Grundrechte und Grundfreiheiten von Menschen schützen, wenn ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten oder der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen verarbeitet werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Datenverarbeitung

Datenübermittlungen

Rechte der betroffenen Personen

Sicherheit der Datenverarbeitung

Aufhebung

Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI wird mit Wirkung vom 6. Mai 2018 durch die Richtlinie (EU) 2016/680 aufgehoben.

WANN TRITT DER RAHMENBESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 19. Januar 2009 in Kraft getreten

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (ABl. L 350 vom 30.12.2008, S. 60-71)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 2008/977/JI wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89-131)

Letzte Aktualisierung: 26.10.2016