Schutz kritischer Infrastrukturen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2008/114/EG – Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Mit dieser Richtlinie wird ein Verfahren der Europäischen Union (EU) zur Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen* („EKI“) eingerichtet und ein Ansatz zur Verbesserung ihres Schutzes festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ermittlung und Ausweisung von EKI

Sicherheitspläne

Sicherheitsbeauftragte

Berichterstattung

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 12. Januar 2009 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis 12. Januar 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Kritische Infrastruktur: Anlagen oder Systeme, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind. Eine europäische kritische Infrastruktur („EKI“) ist eine in einem EU-Land gelegene kritische Infrastruktur, deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen auf mindestens zwei EU-Länder hätte (z. B. Kraftwerke oder Ölfernleitungen).

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75-82)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung (KOM(2004) 702 endgültig vom 20.10.2004)

Grünbuch über ein europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen (KOM (2005) 576 endgültig vom 17.11.2005)

Mitteilung der Kommission über ein Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen (KOM(2006) 786 endgültig vom 12.12.2006)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über einen neuen Ansatz für das Europäische Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen: Mehr Sicherheit für europäische kritische Infrastrukturen (SWD(2013) 318 final vom 28.8.2013)

Letzte Aktualisierung: 14.11.2016