ITER: Abkommen Euratom/Japan über die Kernfusion

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Japans zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung

Beschluss 2007/614/Euratom – Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Japans zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung durch die Kommission

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Tätigkeiten

Die Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts umfassen drei in Japan entwickelte Forschungsprojekte:

Aufbau

Als Verwaltungsstruktur stehen den Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts folgende Organe zur Verfügung:

Durchführungsinstrumente

Ressourcen

Im März 2020 haben Euratom und Japan eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der bekräftigt wird, dass ab 2020 das breiter angelegte Konzept darin besteht, sich auf den Betrieb und die Nutzung der bereits eingerichteten Einrichtungen zum Nutzen beider Parteien zu konzentrieren. Da sich ITER seiner eigenen Ersten Plasmaanlage und deren Inbetriebnahme nähert, werden Teams, die an einem breiter angelegten Konzept arbeiten, enger mit ITER zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der Prozess so reibungslos wie möglich voranschreitet.

Geistiges Eigentum

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen zwischen der Regierung Japans und der Europäischen Atomgemeinschaft zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung (ABl. L 246 vom 21.9.2007, S. 34-46)

Beschluss 2007/614/Euratom des Rates vom 30. Januar 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung Japans zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung durch die Kommission (ABl. L 246 vom 21.9.2007, S. 32-33).

Letzte Aktualisierung: 12.05.2020