Siebtes Rahmenprogramm: Euratom

Zukunftsgerichtete Entwicklung der Fusionsenergie und Lösung der Herausforderungen, vor die uns die Kernspaltung in Bezug auf Sicherheit, Abfallentsorgung, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit stellt - dies sind die wichtigsten Ziele dieses spezifischen Forschungs- und Ausbildungsprogramms im Nuklearbereich. Im Folgenden werden die aktuellen Fragestellungen der Kernenergie in Europa bestimmt und die Merkmale und allgemeinen Ziele des Programms dargelegt. Für jeden der drei Themenbereiche der Forschung - Fusionsenergie, Kernspaltungsenergie und Strahlenschutz - sind in dem Programm Einzelziele festgelegt, aus denen sich eine ganze Palette an Maßnahmen ergeben, die in den nächsten vier Jahren durchzuführen sind.

RECHTSAKT

Beschluss 2006/970/EG des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) [Amtsblatt L 400 vom 30.12.2006] und

Entscheidung 2006/977/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programme [Amtsblatt L 400 vom 30.12.2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Kernkraftwerke alleine erzeugen ein Drittel des heutigen Stroms in der Europäischen Union (EU). Sie stellen in dieser Hinsicht eine besonders wichtige Energiequelle dar. Als sauberer Energieträger spielt die Kernkraft außerdem eine entscheidende Rolle für die Umwelt (Verringerung der Treibhausgasemissionen) und trägt zur Erhöhung der Unabhängigkeit, Sicherheit und Diversität der Energieversorgung der EU bei.

Längerfristig dürfte die Kernfusion * eine schier unbegrenzte Verfügbarkeit umweltfreundlicher Energie ermöglichen. In diesem Sinne bietet das Projekt ITER * einen unbestreitbaren Mehrwert. Deshalb stehen seine Verwirklichung und sein Betrieb im Mittelpunkt der derzeitigen Strategie der EU. Allerdings muss ein solch ehrgeiziges Vorhaben von einem soliden, gezielten europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogramm getragen werden.

Die Kernspaltung * ist trotz allem nach wie vor eine praktikable Lösung. Dabei scheint es notwendig, nunmehr sich bei den Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten auf die nukleare Sicherheit (Strahlenschutz *), die auf Dauer tragbare, umweltgerechte Entsorgung der Abfälle, die Effizienz und die globale Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu konzentrieren.

Daher ist es für eine zufriedenstellende Energieversorgung entscheidend, dass die vorhandenen Energiequellen, Infrastrukturen, Kompetenzen und Fachkenntnisse erhalten werden, aber auch neue wissenschaftliche und technologische Möglichkeiten erkundet werden. Vor diesem Hintergrund sollte mit diesem spezifischen Programm gesichert werden, dass weiterhin ausreichende Investitionen in die Forschung fließen und zugleich die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten optimiert wird.

MERKMALE UND ALLGEMEINE ZIELE

Die Laufzeit des Euratom-Programms endet 2011. Es umfasst zwei spezifische Programme. Gegenstand des ersten ist die Forschung zu Kernfusion, Kernspaltungsenergie und Strahlenschutz, das zweite beinhaltet die Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre - JRC) im Bereich der Kernenergie.

Insgesamt stehen für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms für den Zeitraum 2007 bis 2011 maximal 2 751 Mio. EUR zur Verfügung. Ein großer Teil dieser Mittel ist für die Finanzierung des internationalen Projekts ITER zur Kernfusion vorgesehen.

Spezifisches Programm „Euratom"

Dieses spezifische Programm betrifft folgende Bereiche:

In all diesen Bereichen geht es in erster Linie um

Der wichtigste Beitrag des spezifischen Programms besteht in der gemeinschaftsweiten Stärkung der Forschung in den genannten Bereichen. Einen weiteren Schwerpunkt werden die Synergien und die Komplementarität mit den übrigen Politikbereichen und Gemeinschaftsprogrammen bilden.

Auf dem Gebiet der Fusionsenergie wird vor allem mit folgender Zielsetzung geforscht:

Im Bereich der Kernspaltung und des Strahlenschutzes geht es um die Schaffung der wissenschaftlichen und technischen Grundlagen, die erforderlich sind für einen besseren (zugleich sichereren, stärker ressourcensparenden, wettbewerbsfähigeren und umweltfreundlicheren) Umgang mit Energie wie auch mit den Abfällen und Folgen, die sie erzeugt.

Daneben werden Leistungsindikatoren für drei Ebenen angewandt:

Für die Durchführung des spezifischen Programms werden für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 2 234 Millionen EUR veranschlagt. Diese Mittel verteilen sich wie folgt auf die Themenbereiche:

Tätigkeit der JRC

Die Tätigkeiten der JRC im Kerntechnikbereich unterstützen das gesamte Spektrum der in grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführten Forschungsmaßnahmen folgender Themenbereiche:

Die Ziele und Grundzüge der Maßnahmen werden im Anhang der Entscheidung 2006/977/Euratom dargelegt.

Für die Durchführung dieses spezifischen Programms werden 517 Mio. EUR veranschlagt.

Bei der Durchführung des 7. Rahmenprogramms,einschließlich aller spezifischen Programme und der damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen ethische Grundprinzipien wie auch gesellschaftliche, rechtliche, sozioökonomische, kulturelle und Gleichstellungsaspekte beachtet werden.

THEMENBEREICHE DER FORSCHUNG

Für sämtliche Themenbereiche (Fusionsenergie, Kernspaltung und Strahlenschutz) wird ein allgemeines Ziel festgeschrieben, für das eine Palette von Tätigkeiten bestimmt werden. Für die Kernspaltung und den Strahlenschutz wurden zusätzlich Einzelziele festgelegt.

Fusionsenergie

Das allgemeine Ziel besteht in der Mobilisierung sämtlicher Akteure (Forscher, Industrie, Unternehmen, politische Entscheidungsträger usw.) und der Kenntnisse der Wissenschaftler für ein europäisches Forschungsprogramm über die Fusionsenergie. Im Einzelnen werden sich die Arbeiten auf die Verwirklichung und den Betrieb des ITER und seines Nachfolgers DEMO * konzentrieren, aber auch auf größere Projekte, die mit der Entwicklung der Kernfusion in Zusammenhang stehen.

Die geplanten Maßnahmen betreffen folgende sechs Aspekte:

Die Beteiligung der EU am ITER-Projekt wird folgendermaßen aussehen:

Für den DEMO, eine technologische Versuchsanlage, die als Modell für zukünftige industrielle Fusionsreaktoren dienen soll, werden die Test- und Validierungsphase für die Werkstoffe und Technologien wie auch die Reaktorentwurfsarbeiten fortgesetzt.

Über die Maßnahmen hinaus, die speziell auf ITER und DEMO ausgerichtet sind, wird es auch gehen um den Erwerb von Kompetenzen und die Erweiterung der Wissensgrundlage in den Schlüsselbereichen, die für die Entwicklung künftiger Fusionskraftwerke relevant sind. Dahinter steht ein zweifaches Ziel: Die Forschungsarbeiten sollen es letztlich möglich machen, dass die Kernfusion technisch realisierbar ist, und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Rentabilität sichern helfen. Die zu diesem Zweck vorgesehenen Forschungsarbeiten haben im Wesentlichen folgenden Gegenstand:

Um den Erfordernissen von ITER und globaler der Fusionsenergieforschung in Bezug auf personelle Ressourcen sowie Aus- und Weiterbildung gerecht zu werden, sieht das Programm Folgendes vor:

In punkto Infrastrukturen wird die Verwirklichung des ITER in Europa das Aushängeschild des neuen europäischen Forschungsprogramms darstellen.

Um auf sich abzeichnende und unvorhergesehene Erfordernisse der Politik einzugehen, die hinsichtlich der Versorgungssicherheit, des Klimawandels und der nachhaltigen Entwicklung entstehen können, könnte ein „beschleunigtes" Programm zur Entwicklung der Fusionsenergie ins Leben gerufen werden. Dadurch könnte die Fusionsenergie rascher zur Marktreife gebracht werden. Hauptziel dieses beschleunigten Programms wäre der Bau des DEMO-Kraftwerks früher als ursprünglich geplant; damit wäre das Programm abgeschlossen.

Kernspaltung

Auf diesem Gebiet ist das zu erreichende generelle Ziel sehr vielschichtig:

Die Kernspaltung wirft noch zahlreiche Fragen hinsichtlich der Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf. Zu diesem Thema werden die Forschungs- und Technologieentwicklungsarbeiten folgende Schwerpunkte verfolgen:

Auch kerntechnischen Anlagen gelten Maßnahmen des spezifischen Programms mit Blick darauf, diese sicherer, bezüglich der Ressourcen effizienter, umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen.

Das Programm sieht ferner die Unterstützung der Auslegung, des Baus, der Renovierung und des Betriebs von auf dem Gebiet der Kernspaltung tätigen Forschungsinfrastrukturen vor. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zugangs der Wissenschaftler zu solchen Anlagen.

Um die Verbreitung von wissenschaftlicher Kompetenz und entsprechendem Know-how für den gesamten Sektor zu fördern, werden verschiedene Maßnahmen in Bezug auf Humanressourcen und Ausbildung in Europa und darüber hinaus durchgeführt. Diese Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, dass genügend Forscher und technisches Personal mit geeigneten Qualifikationen zur Verfügung stehen. Dies soll erreicht werden durch

Strahlenschutz

Die dem Strahlenschutz gewidmeten Forschungstätigkeiten dienen hauptsächlich der Klärung der Frage der Gefährdung durch niedrige und über einen langen Zeitraum wirkende Strahlungsdosen. Sie haben folgenden Inhalt:

Hintergrund

Seit 1984 verfolgt die EU eine Politik für Forschung und technologische Entwicklung auf der Grundlage mehrjähriger Rahmenprogramme. Das siebte Rahmenprogramm ist das zweite seit dem Anlaufen der Lissabon-Strategie im Jahr 2000. Es soll in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle für das Wachstum und die Beschäftigung in Europa spielen. Die Kommission möchte ein „Dreieck des Wissens" aufbauen, das aus Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik besteht, um das Wissen zugunsten der wirtschaftlichen Dynamik und des sozialen und ökologischen Fortschritts einzusetzen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2006/970/EG

1.1.2007-31.12.2013

-

ABl. L 400 vom 30.12.2006

Beschluss 2006/977/Euratom

1.1.2007-31.12.2011

-

ABl. L 400 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (Euratom) Nr. 1908/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2011) [Amtsblatt L 400 vom 30.12.2006] Diese Verordnung betrifft die Einzelheiten der Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) (2007-2011). Der Rechtsakt ist in vier Kapitel unterteilt: die einleitenden Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertraulichkeit), die Beteiligung an den indirekten Maßnahmen (Teilnahmebedingungen, verfahrenstechnische Aspekte usw.), die Verbreitungs- und Nutzungsregeln (Eigentum, Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung neuer und bestehender Kenntnisse wie auch der Zugangsrechte zu diesen Kenntnissen) und die besonderen Regeln für die Beteiligung an den Maßnahmen des Themenbereichs „Fusionsenergieforschung".

Letzte Änderung: 10.07.2007