Siebtes Rahmenprogramm (2007 - 2013)

Die Forschung ist Bestandteil des „Dreiecks des Wissens", das in Anbetracht der globalisierten Wirtschaft zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union (EU) beitragen soll. Das Siebte Forschungsrahmenprogramm für den Zeitraum 2007 - 2013 gibt der EU Gelegenheit, ihre Forschungspolitik ihren ehrgeizigen wirtschaftlichen und sozialen Zielen durch den Ausbau des Europäischen Forschungsraums (EFR) anzupassen. Zu diesem Zweck strebt die Kommission die Aufstockung des Jahreshaushalts der EU für Forschung an, um eine verstärkte Investitionstätigkeit von nationaler und privater Seite auszulösen. Bei der Durchführung des Siebten Rahmenprogramms ist auch den Anforderungen der Industrie und allgemeiner der europäischen Politikbereiche in Bezug auf Forschung und Wissen Rechnung zu tragen. Das Rahmenprogramm setzt sich aus vier Hauptprogrammen zusammen und wurde weitgehend vereinfacht, um Forschern den Zugang zu erleichtern und um die Wirksamkeit zu steigern.

RECHTSAKT

Beschluss 1982/2006/EG des Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2006 über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013).

Beschluss 969/2006/EG des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011).

ZUSAMMENFASSUNG

Das Siebte Rahmenprogramm ist dem Bedarf der EU in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung angepasst. Im Anschluss an eine breit angelegte öffentliche Konsultation wurden vier Hauptziele bestimmt und entsprechend vier spezifische Programme aufgelegt, nach denen die europäische Forschungstätigkeit strukturiert werden soll.

Vier spezifische Hauptprogramme

Das Programm Zusammenarbeit zielt auf die Förderung der Zusammenarbeit und auf die Intensivierung der grenzüberschreitenden Verbindungen zwischen den Bereichen Industrie und Forschung ab. Hierbei wird angestrebt, dass die EU in den Schlüsselbereichen der Forschung eine Führungsrolle einnehmen und diese Führungsrolle behaupten soll. Das Programm beinhaltet neun Themen, die zwar unabhängig voneinander verwaltet werden, sich aber dennoch gegenseitig ergänzen. Es sind dies:

Mit dem Programm Ideen soll die Forschung an den Grenzen des Wissens, das heißt die Entdeckung neuen Wissens intensiviert werden, das unsere Sicht der Welt und unsere Lebensweise grundlegend ändern wird. Zu diesem Zweck wird der neue Europäische Forschungsrat die ambitioniertesten und innovativsten Forschungsprojekte unterstützen. Ein unabhängig arbeitender wissenschaftlicher Rat wird die wissenschaftlichen Prioritäten und Strategien für diese neu formierte Spitze der Forschung in Europa bestimmen. Das Ziel ist die Stärkung von Spitzenleistungen der europäischen Forschung, die durch die Förderung von Wettbewerb und Risikobereitschaft erreicht werden soll.

Bei dem Programm Menschen werden beträchtliche Finanzmittel für die Verbesserung der Berufsaussichten von Forschern in Europa und für die Gewinnung einer größeren Zahl von jungen qualifizierten Forschern bereitgestellt. Die Kommission möchte die Ausbildung und die Mobilität fördern, um das Potenzial der Forschergemeinde in Europa voll und ganz nutzen zu können. Dieses Programm baut auf den erfolgreichen Marie Curie-Maßnahmen auf, über die europäischen Forschern seit mehreren Jahren Mobilitäts- und Ausbildungsangebote gemacht werden.

Mithilfe des Programms Kapazitäten sollen den Forschern leistungsfähige Mittel an die Hand gegeben werden, um sie in die Lage zu versetzen, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Forschung zu verbessern. Hierbei geht es um eine verstärkte Investitionstätigkeit in die Forschungsinfrastruktur in den leistungsschwächsten Regionen, in die Gründung von regionalen Forschungszentren und in die Forschung zugunsten von KMU. Dieses Programm soll außerdem der Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in der Forschung und der Rolle der Wissenschaft in der Gesellschaft Rechnung tragen.

Darüber hinaus werden aus dem Siebten Rahmenprogramm die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle und die Maßnahmen des EURATOM-Rahmenprogramms in folgenden Bereichen finanziert:

Änderung der Programmlaufzeit

Das Siebte Rahmenprogramm greift zahlreiche Elemente der Vorläuferprogramme auf, die sich positiv auf die Forschung in Europa ausgewirkt haben. Dies gilt für die von europäischen Partnerschaften durchgeführten Projekten, die weiterhin zentraler Bestandteil des Rahmenprogramms sein werden. Die Kommission fügt das Rahmenprogramm auch in die Bemühungen um die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ein, in dem alle Aktivitäten der EU auf diesem Gebiet gebündelt sind. Die Verlängerung der Programmlaufzeit von vier auf sieben Jahre ist Ausdruck des Wunsches, langfristig auf eine dynamische Entwicklung des Europas der Forschung hinzuwirken.

Das Siebte Forschungsrahmenprogramm übernimmt die besten Aspekte der Vorläuferprogramme und ergänzt sie um neue Maßnahmen, um Kohärenz und Wirksamkeit der Forschungspolitik der EU zu verbessern. Die wichtigsten Neuerungen bei diesem Rahmenprogramm sind:

Wie bereits beim sechsten Rahmenprogramm werden folgende Forschungsbereiche nicht von der Gemeinschaft finanziert:

Vereinfachung des Rahmenprogramms

Die seit 1984 durchgeführten verschiedenen Forschungsrahmenprogramme haben zu einem Anstieg der Zahl der Verwaltungs- und Finanzierungsverfahren in Bezug auf die Tätigkeit der EU auf dem Gebiet der Forschung geführt. Die Kommission möchte die Bemühungen um Vereinfachung, die bei dem vorherigen Rahmenprogramm begonnen wurden, fortsetzen, um die Wirksamkeit der Finanzierung und die Verwaltung der Forschungsprojekte zu verbessern.

Zu den spezifischen Maßnahmen zur Vereinfachung der Durchführung des Rahmenprogramms gehören:

Ein umfangreiches, aber notwendiges Forschungsbudget

Die Kommission schlägt für den Zeitraum 2007 - 2013 ein Budget von 50 521 Mio. EUR vor, d.h. im Durchschnitt 7 217 Mio. EUR pro Jahr. Dies stellt das Eineinhalbfache des Jahreshaushalts für das dar (4 375 Mio. EUR im Jahr, das sind Gesamtmittel von 17 500 Mio. EUR für vier Jahre). Im Einzelnen werden die Mittel wie folgt verteilt:

Diese Aufstockung der Mittel ist Spiegelbild der Bedeutung der Forschung bei der Wiederbelebung der Strategie von Lissabon, deren Ziel es ist, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen. In der jüngeren Vergangenheit hat Europa wichtige Chancen in bestimmten Schlüsselbereichen der Forschung verpasst, weil keine Mittel zur Verfügung standen. Mit diesem Rahmenprogramm ist es möglich, eine größere Zahl von qualitativ hochstehenden Projekten zu finanzieren und die Innovationsfähigkeit der EU zu verbessern.

Wissen und Technologie sind die Hauptstärken Europas und bilden die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung. Das Rahmenprogramm muss in Bezug auf die nationalen Ausgaben für Forschung eine Hebelwirkung entfalten, damit die Forschungsausgaben in Europa 3 % des BIP erreichen. Die Kommission beabsichtigt, ihrer Aufgabe als Motor und Koordinator in vollem Umfang gerecht zu werden, um das Wissen in den Dienst von Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stellen.

Hintergrund

Seit 1984 verfolgt die EU eine Politik für Forschung und technologische Entwicklung auf der Grundlage mehrjähriger Rahmenprogramme. Das Siebte Rahmenprogramm ist das zweite seit Einleitung der Strategie von Lissabon im Jahr 2000 und muss in den kommenden Jahren eine sehr wichtige Aufgabe bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa übernehmen. Die Kommission möchte das „Dreieck des Wissens", bestehend aus den Politikfeldern Forschung, Bildung und Innovation, aufbauen, um das Wissen in den Dienst von Wirtschaftswachstum und sozialem und ökologischem Fortschritt zu stellen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1982/2006/EG

1.1.2007-31.12.2013

-

Amtsblatt L 412 vom 30.12.2006

Beschluss Nr. 969/2006/EG

1.1.2007-31.12.2013

-

Amtsblatt L 391 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 29. April 2009 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Fortschritte bei der Durchführung des Siebten Forschungsrahmenprogramms der EU [KOM(2009) 209 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Siebten Rahmenprogramm wurden Anpassungen vorgenommen, um die EU bei der Erreichung einer wissensgestützten Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu unterstützen. Die öffentlichen und privaten Forschungsinvestitionen sollen gesteigert werden, und die Programminstrumente werden diversifiziert, damit der europäische Mehrwert so groß wie möglich ist.

Das RP7 ist nach wie vor ein entscheidendes Instrument zur Förderung wissenschaftlicher Exzellenz und technologischer Entwicklung. In der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation ist seine Rolle umso wichtiger. Das RP7 leistet einen Beitrag zu intensiven Forschungsanstrengungen im privaten und öffentlichen Bereich, zum Beispiel zu den öffentlich-privaten Partnerschaftsinitiativen für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge, energieeffiziente Gebäude und Fabriken der Zukunft, die Teil des Europäischen Konjunkturprogramms sind.

Die Kommission hat sich von einer unabhängigen Expertengruppe beraten lassen, die eine Zwischenbewertung des RP7 vornehmen wird, um die Wirkung des RP7 bei der Gestaltung des Europäischen Forschungsraums zu erhöhen. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden eine große Rolle bei den Debatten über die künftigen Finanzrahmen der Europäischen Union, die Lissabon-Strategie nach 2010 und das nächste Rahmenprogramm spielen.

Verordnung (Euratom) 1908/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2011) Dieser Vorschlag betrifft die Einzelheiten der Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) (2007-2011). Der Rechtsakt ist in vier Kapitel unterteilt: die einleitenden Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertraulichkeit), die Beteiligung an den indirekten Maßnahmen (Teilnahmebedingungen, verfahrenstechnische Aspekte usw.), die Verbreitungs - und Nutzungsregeln (Eigentum, Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung neuer und bestehender Kenntnisse wie auch der Zugangsrechte zu diesen Kenntnissen) und die besonderen Regeln für die Beteiligung an den Maßnahmen des Themenbereichs „Forschung über die Fusionsenergie”.

Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisses (2007-2013) [Amtsblatt L 391 vom 30.12.2006]. Diese Verordnung befasst sich mit den Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013). Sie ist in vier Kapitel gegliedert: einleitende Bestimmungen, Teilnahme an indirekten Maßnahmen, Europäische Investitionsbank sowie Regeln für Verbreitung und Nutzung.

Letzte Aktualisierung: 07.01.2010