Sechstes Rahmenprogramm (2002-2006)

Das Sechste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (6. RP), das von 2002 bis 2006 lief, wird nunmehr durch das Siebte Rahmenprgramm (7. RP) ersetzt. Dieses erstreckt sich auf den Zeitraum 2007-2013. Wie der Name schon sagt, gab das 6. RP den Rahmen vor für die EU-Tätigkeiten im Bereich der Wissenschaft, Forschung und Innovation in den Jahren 2002-2006. Hauptziel des 6. RP war es, durch die Integration und Koordinierung der bis dahin stark zerstückelten Forschung in Europa zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums (EFR) beizutragen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006).

ZUSAMMENFASSUNG

Die wissenschaftliche und technologische Entwicklung sind entscheidend für die Lebensfähigkeit von Industrieländern, wie es die EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die sich für einen Beitritt zur EU beworben haben, sind. Sie trägt insbesondere bei zu Wachstum und Beschäftigung, zu Verbraucherschutz und Umweltpolitik, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Lösung der großen Fragestellungen unserer Gesellschaft (Überalterung, Globalisierung, Klimawandel usw.).

Zurzeit ist Europa im Bereich der Forschung und Innovation zu stark zersplittert, um die Herausforderungen unserer Zeit wirkungsvoll anzugehen. Die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament, die Wissenschaftler und die Industrie haben ihre Kräfte gebündelt, um gemeinsam auf die Schaffung eines „ Europäischen Forschungsraums " (EFR) mit ausgeprägter internationaler Dimension hinzuarbeiten.

Das 6. RP wird neben nationalen Anstrengungen und sonstigen europäischen Initiativen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit das wichtigste Finanz- und Rechtsinstrument der EU zur Umsetzung des EFR sein.

In erster Linie geht es beim 6. RP um Folgendes:

INSTRUMENTE

Durch das neue Rahmenprogramm sollen zwei neue Instrumente aufgelegt werden: die Exzellenznetze und die integrierten Projekte.

Parallel dazu soll ein Instrument zum Einsatz kommen, das zwar vertraglich vorgesehen ist, jedoch nie genutzt wurde: die Beteiligung der Europäischen Union an gemeinsamen Forschungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten.

AUFBAU UND AKTIONSBEREICHE

Das 6. Rahmenprogramm ist in drei große spezifische Programme unterteilt:

Es umfasst außerdem

Das 6. RP ist mit Finanzmitteln in Höhe von 17,5 Mrd. EUR ausgestattet, wovon 16,27 Mrd. EUR auf die Europäische Gemeinschaft (EG) und 1,23 Mrd. EUR auf Euratom entfallen. Das Rahmenprogramm erstreckt sich über vier Jahre, vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006.

Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums

Dieses spezifische Programm ist mit 13,345 Mrd. EUR ausgestattet. Es beinhaltet sieben vorrangige Themenbereiche:

Dieses spezifische Programm beinhaltet ferner spezielle Maßnahmen auf einem breiteren Feld der Forschung.

Auf dem Gebiet der „Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit" liegt das Ziel darin, Europa dabei zu unterstützen, die Ergebnisse bei der Entzifferung der Genome lebender Organismen zu nutzen, insbesondere zugunsten der Gesundheit und der Bürger, und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologiebranche zu stärken. Für diesen Themenbereich stehen 2,255 Mrd. EUR zur Verfügung.

Was die „Technologien für die Informationsgesellschaft" angeht, so besteht das Ziel darin, die Entwicklung der Hardware- und Softwaretechnologien zu fördern, um es den Bürgern zu ermöglichen, uneingeschränkten Nutzen aus der Entwicklung der Wissensgesellschaft zu ziehen. Für diesen Themenbereich stehen 3,625 Mrd. EUR zur Verfügung.

Im Bereich „Nanotechnologien und -wissenschaften, „intelligente" Werkstoffe und neue Produktionsverfahren" geht es darum, den interessierten Kreisen Unterstützung zu geben bei der Schaffung von Kapazitäten für den Aufbau und die praktische Nutzung der Forschung im Bereich Struktur von Supra- und Makromolekülen sowie deren Anwendung in der Chemie, im Gesundheitswesen usw. 1,3 Mrd. EUR fließen in diesen Themenbereich.

Auf dem Gebiet „Luft- und Raumfahrt" liegt das Ziel darin, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäischen Luft- und Raumfahrt für die Erhöhung der Sicherheit und die Verbesserung des Umweltschutzes zu stärken. Für diesen Themenbereich werden 1,075 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.

Ziel des Themenbereichs „Lebensmittelqualität- und -sicherheit" ist die Schaffung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen für die Produktion und Verteilung sicherer, gesünderer und abwechslungsreicherer Lebensmittel. Für diesen Themenbereich stehen 685 Mio. EUR zur Verfügung.

Im Bereich „Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme (einschließlich der Forschung im Bereich Energie und Verkehr)" geht es um die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung durch die Bündelung umwelt¬politischer, wirtschaftlicher und sozialer Ziele, unter Einbeziehung erneuerbarer Energien, des Verkehrs und einer nachhaltigen Nutzung der Landes- und Meeresressourcen in Europa.

Der Themenbereich „Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft" dient der Mobilisierung der europäischen Forschungskapazitäten in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften sowie Politik- und Sozialwissenschaften zum Aufbau der Wissensgesellschaft. 225 Mio. EUR stehen hierfür bereit.

Folgende spezielle Maßnahmen auf einem breiteren Gebiet der Forschung sind vorgesehen:

Die Unterstützung und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf sollten es ermöglichen, die grundlegenden Ziele der Gemeinschaft durch die Unterstützung bei der Formulierung und Umsetzung gemeinschaftlicher Strategien in den Fällen zu erreichen, in denen bestimmte Anforderungen im Rahmen der vorrangigen Themenbereiche nicht erfüllbar sind. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 555 Mio. Euro bereit.

Die horizontalen Forschungsmaßnahmen unter Beteilung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) dienen der Unterstützung der europäischen KMU in traditionellen oder innovativen Branchen bei der Stärkung ihrer technologischen Kapazitäten und bei der Ausweitung ihrer Kapazitäten zur Tätigkeit auf die europäische und internationale Ebene. Für diese Maßnahmen sind 430 Mio. EUR eingeplant.

Die speziellen Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit sollen die internationale Forschungszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, den Mittelmeerländern, einschließlich der westlichen Balkanländer, mit Russland und den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS), fördern. Diese Maßnahmen werden mit insgesamt 315 Mio. Euro unterstützt.

Bei den Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) außerhalb des Nuklearbereichs geht es um unabhängige wissenschaftliche und technische Unterstützung durch die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, nationalen Forschungsgremien, Universitäten und Unternehmen in Europa. Für diese Maßnahmen sind 760 Mio. EUR eingeplant.

Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

Dieses spezifische Programm ist mit einem Budget von 2,605 Mrd. EUR ausgestattet. Es umfasst vier Maßnahmenblöcke:

Auf dem Gebiet Forschung und Innovation geht es um die Förderung der technischen Innovation, der Nutzung der Forschungsergebnisse, des Wissens- und Technologietransfers sowie der Gründung von Technologieunternehmen in allen Regionen Europas, insbesondere in den weniger entwickelten. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 290 Mio. Euro bereit.

Im Bereich Humanressourcen und Mobilität verfolgt das spezifische Programm das Ziel, die Ausbildung und den Wissenstransfer zu fördern, um Europa für die Forscher in Drittländern attraktiver zu machen. Zwölf sogenannte „Marie-Curie-Maßnahmen" bilden das Kernstück dieses Programmteils, der 1,58 Mrd. EUR zugewiesen bekommt.

Bei den Forschungsinfrastrukturen geht es um schwerpunktmäßig um die Zugänglichkeit. Hierfür stehen 655 Mio. EUR zur Verfügung.

Schließlich werden 80 Mio. EUR bereitgestellt zur Förderung harmonischer Beziehungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, aber auch als Beitrag zum kritischen Dialog über ethnische Themen, das Vorsorgeprinzip, Frauen und Wissenschaft u. ä.

Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums

Dieses spezifische Programm ist mit einem Budget von 320 Mio. EUR ausgestattet. Die Maßnahmen in diesem Bereich haben zum Ziel, zu einer besseren Koordinierung auf nationaler und europäischer Ebene sowie zu einer kohärenten Gestaltung der Politik und der Aktivitäten im Bereich der Forschung und der Innovationsförderung in Europa beizutragen.

DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

Jede Rechtsperson, d.h. eine natürliche oder juristische Person, die die nationalen, internationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erfüllt, kann eine Teilnahme am Programm beantragen und eine Förderung erhalten. So können Universitäten, internationale Organisationen, Forschungsinstitute, KMU und große Unternehmen eine finanzielle Förderung beantragen. Die Kandidatenländer sind nunmehr den Mitgliedstaaten gleichgestellt. Bisher konnte ein Forscherteam aus den Beitrittskandidaten ohne die Partnerschaft mit Forschern aus der EU keine Projektkoordinierung übernehmen.

Die Projekte müssen sich auf eine spezielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beziehen. Die Forschungsteams und -konsortien, die auf eine entsprechende Aufforderung hin einen Vorschlag einreichen, verfügen zur Ausarbeitung und Präsentation ihrer Unterlagen im Allgemeinen über eine Frist von mindestens drei Monaten.

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf den entsprechenden Internetseiten der Kommission veröffentlicht, um für alle Bewerber einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Weitere Informationen können über den Server CORDIS und die Zeitschrift FTE-Info bezogen werden. Auf nationaler Ebene wird ein Netz von Kontaktstellen eingerichtet, die Auskünfte über das Forschungsrahmenprogramm erteilen. Damit unterstützen die nationalen Behörden die Kandidaten, die keine Erfahrungen bei der Beantragung von Finanzhilfen haben. Die nationalen Kontaktstellen sind dezentralisierte unabhängige Stützpunkte in den Mitgliedstaaten, den Beitrittskandidaten und in deren Partnerländern.

Die Projektauswahl erfolgt - sofern möglich - in zwei Etappen: Zuerst werden die Teilnehmer aufgefordert, eine Zusammenfassung ihres Vorschlags einzureichen. Wenn der Vorschlag angenommen wird, werden sie anschließend zur ausführlichen Präsentation ihres Vorschlags aufgefordert.

Die Forschungsmaßnahmen können in unterschiedlichen Rahmen der internationalen Zusammenarbeit gemeinsam realisiert werden, wie COST (Europäische Zusammen¬arbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung im öffentlichen Interesse mit nationalen Finanzmitteln und Unterstützung der EU) und EUREKA (Außergemeinschaftliches Programm für Forschung und technologische Entwicklung mit Mischfinanzierung).

Für die finanzielle Unterstützung gelten folgende Modalitäten:

Hintergrund

Seit 1984 verfolgt die Europäische Union (EU) im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung eine Politik, die sich auf mehrjährige Rahmenprogramme stützt. Gegenwärtig ist das 6. Rahmenprogramm in Kraft, das - wie seine Vorgänger - ein wirksames Instrument darstellt und nachhaltigen Einfluss auf die Forschungsaktivitäten der Mitgliedstaaten ausübt. Um das vorhandene Potenzial in vollem Maße zu nutzen, ist ein umfassenderer Ansatz erforderlich, der in die Verwirklichung eines echten Europäischen Forschungsraums mündet. Damit soll ein günstiges Umfeld für die Entwicklung Europas zu einer Triebfeder für die Forschung auf Weltniveau geschaffen werden. Der EFR bildet den Grundstein des 6. Rahmenprogramms. In diesem Raum werden die wissenschaftliche Exzellenz, der Wettbewerb und die Innovation durch die engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen und wissenschaftlichen Akteuren gefördert.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 1513/2002/EG

1.1.2003 - 31.12.2006

-

ABl. L 232 vom 29.8.2002

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) [Amtsblatt L 421 vom 30.12.2006].

Dieser Beschluss über das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung ist Teil einer Reihe neuer Maßnahmen zugunsten von Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der nächsten Finanzplanung 2007-2013. Das Programm verfügt über Haushaltsmittel in Höhe von 50,521 Mrd. EUR für die vier Hauptziele der europäischen Forschungspolitik: Zusammenarbeit, Ideen, Menschen und Kapazitäten.

Im Programm „Zusammenarbeit" wird die gesamte Palette der in grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführten Forschungsmaßnahmen gefördert: von Verbundprojekten und -netzen bis hin zur Koordinierung von Forschungsprogrammen. Die internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern bildet einen integralen Bestandteil dieses Maßnahmenbereichs.

Im Rahmen des Programms „Ideen" wird ein Europäischer Forschungsrat eingerichtet, um die von Forschern angeregte „Pionierforschung" zu unterstützen, die von einzelnen Teams, die auf europäischer Ebene im Wettbewerb stehen, durchgeführt wird; dabei werden alle wissenschaftlichen und technologischen Fachbereiche einschließlich der Ingenieurwissenschaften, der sozioökonomischen Wissenschaften und der Geisteswissenschaften gefördert.

Mit dem Programm „Personen" werden die Maßnahmen weiter ausgebaut, mit denen die Ausbildung und die Laufbahnentwicklung der Forscher gefördert werden: die sogenannten „Marie-Curie-Maßnahmen".

Im Bereich des Programms „Kapazitäten" werden die wesentlichen Aspekte der europäischen Forschung wie auch die Innovationskapazitäten gestärkt, d. h. die Forschungsinfrastrukturen, die Forschung zugunsten von KMU, die Freisetzung des Forschungspotenzials in den Konvergenzregionen der EU sowie die Fragen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Wissenschaft und Gesellschaft" und die „horizontalen" Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit.

Mitteilung der Kommission: „In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa" [KOM(2003) 226 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission: „Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung. Jahresbericht 2002 [KOM (2003) 124 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - „Innovationspolitik: Anpassung des Ansatzes der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie" [KOM(2003) 112 endg.- bisher nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) [KOM(2005) 119 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 18.09.2007