Zusätzliche indikative Leitlinien für die künftigen Mitgliedstaaten

1) ZIEL

Erleichterung der Erarbeitung der Programmplanungsdokumente der künftigen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2004-2006.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 12. März 2003 - Zusätzliche indikative Leitlinien für die Beitrittsländer [KOM(2003) 110 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission hat im Jahr 1999 die indikativen Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006 in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 veröffentlicht. Das Ziel dieses Dokuments bestand darin, den nationalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der Ausarbeitung ihrer Programmplanungsdokumente zu leisten. Die vorliegende Mitteilung soll die Mitteilung von 1999 nicht ersetzen, die weiterhin die Bezugsgrundlage bildet, sondern sie vielmehr durch spezielle zusätzliche Leitlinien, die den besonderen Rahmenbedingungen der einzelnen künftigen Mitgliedstaaten und dem besonderen institutionellen Rahmen dieser Erweiterung Rechnung tragen, vervollständigen.

Die 10 künftigen Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) werden der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beitreten. Derzeit werden die Beitrittsvorbereitungen aus drei Finanzinstrumenten unterstützt:

Die Europäische Union gewährt darüber hinaus Unterstützung über Darlehen der Europäischen Investitionsbank, technische Hilfe und verstärkte Verwaltungszusammenarbeit (Partnerschaften). Den künftigen Mitgliedstaaten wurde ein Fahrplan für die Vorbereitung auf die Verwaltung der Strukturfonds vorgeschlagen, der drei aufeinander folgende Phasen vorsieht:

Der erste Programmplanungszeitraum der künftigen Mitgliedstaaten

Die erste Programmplanungsperiode für die neuen Mitgliedstaaten ist sehr kurz (3 Jahre), sie erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006. Außerdem verfügen diese Länder noch über begrenzte Verwaltungskapazitäten, und ihre Regionen gehören fast alle zu Regionen mit Entwicklungsrückstand. Aus diesen Gründen müssen sie die Gemeinschaftsförderung auf den dringendsten Bedarf konzentrieren.

Das gewählte Konzept ist darauf ausgerichtet, die Anzahl der Gemeinschaftsinterventionen zu beschränken:

Zusätzliche Informationen finden Sie in folgenden Kurzinformationen:

Siehe auch die Pressemitteilungen zum Beginn der Programmplanung in den künftigen Mitgliedstaaten: Estland (EN) (FR), Lettland (EN) (FR) , Litauen (EN) (FR), Malta (EN) (FR), Polen (EN) (FR), Slowakei (EN) (FR) , Slowenien (EN) (FR) , Tschechische Republik (EN) (FR), Ungarn (EN) (FR) , Zypern (EN) (FR).

Und die Pressemitteilungen zur Annahme der Programme in den neuen Mitgliedstaaten: Zypern (EN) (FR), Estland (EN) (FR), Ungarn (EN) (FR), Lettland (EN) (FR), Litauen (EN) (FR), Malta (EN) (FR), Polen (EN) (FR), Tschechische Republik (EN) (FR), Slowakei (EN) (FR), Slowenien (EN) (FR).

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 17.03.2004