Vereinfachung, Klärung, Koordinierung und Flexibilität der Verwaltung der Strukturpolitik

1) ZIEL

Erleichterung der Verwaltung der Strukturfonds zur beschleunigten Verwendung der bereitgestellten Mittel.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 25. April 2003 über die Vereinfachung, Klärung, Koordinierung und Flexibilität der Verwaltung der Strukturpolitik 2000-2006 [C(2003) 1255 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben die Verwaltungsverfahren der Strukturfonds vereinfacht, wodurch sich die Inanspruchnahme der Mittel beschleunigen wird. Diese Vereinfachung fügt sich in die geltenden Vorschriften für die Strukturfonds ein, die nicht geändert werden müssen. Die Maßnahmen kommen in zehn unterschiedlichen Bereichen zum Tragen. Sie betreffen die Vorbereitung der Programme der künftigen Mitgliedstaaten im nächsten Programmplanungszeitraum.

Es handelt sich um folgende Bereiche:

GENEHMIGTE UND SOFORT UMSETZBARE MASSNAHMEN

Änderung der Programme

Die Programme können aus Gründen der wirkungsvollen Verwaltung, einschließlich der finanziellen Abwicklung, geändert werden. In diesem Fall wird entweder nur die Ergänzung zur Programmplanung (mit der genauen Beschreibung der im Programmplanungsdokument angekündigten Maßnahmen) oder die Entscheidung zur Genehmigung der Programme geändert.

4. Die alleinige Änderung der Ergänzung zur Programmplanung ist möglich, wenn

Die Notwendigkeit einer effizienteren Verwaltung kann eine Änderung der Entscheidungen zur Genehmigung der Programme rechtfertigen. Dies gilt auch für die automatische Mittelfreigabe im Rahmen der "N+2"-Regel.

Auch bei signifikanten wirtschaftlichen Veränderungen ist eine Änderung der Programme möglich. So erfordert eine außergewöhnliche Situation wie z. B. das im Jahr 2002 in Mitteleuropa aufgetretene Hochwasser eine Überarbeitung der Entwicklungsstrategie und eine Neuausrichtung der Interventionen auf die Bereiche, in denen sie am dringendsten benötigt werden.

Kontrollen

Die Kommission muss einen Bericht mit einer vergleichenden Analyse der nationalen Finanzverwaltungs- und Kontrollsysteme vorlegen und bewährte Verfahren aufzeigen.

Die Verordnung (EG) Nr. 438/2001 in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturfondsinterventionen wurde Ende 2002 geändert. Sie enthält jetzt eindeutige Vorschriften für die Aufbewahrung der Unterlagen.

Durch neue Maßnahmen lassen sich die Kontrollen besser koordinieren. Ab 2003 veröffentlicht die Kommission jedes Jahr auf der CIRCA -Website (EN) ihr Kontrollprogramm für die Strukturfonds. Ad-hoc- oder unangekündigte Kontrollen sind weiterhin möglich. Außerdem aktualisiert die Kommission ihr Audithandbuch für die Strukturfonds. In Fällen, wo sie sich auf die Prüftätigkeit der nationalen Einrichtungen stützen kann, kann sie ihre eigenen Prüfaktivitäten vor Ort begrenzen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre eigenen Prüfprogramme vor Beginn des folgenden Kalenderjahres zu erstellen und sie der Kommission vorzulegen, damit Doppelarbeit vermieden wird. Ab 2004 erhalten die Mitgliedstaaten Zugang zu SYSAUDIT-Datenbank, in der sämtliche Prüftätigkeiten der nationalen und der Gemeinschaftsorgane gespeichert sind. Auch der Rechnungshof wird zur Mitarbeit aufgefordert, um eine wirkliche Abstimmung der Strategie zu erreichen.

Halbzeitüberprüfung

Ende August 2003 hat die Kommission ihre überarbeiteten Leitlinien für die Programme im Zeitraum 2000-2006 veröffentlicht. Diese Leitlinien führen nicht zu einer Neuverhandlung der Maßnahmen.

Das Jahrestreffen zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden vom Herbst 2003 hatte zum Ziel, über eine etwaige Halbzeitüberprüfung der Programme zu diskutieren. Gegebenenfalls wird der Begleitausschuss in seiner ersten Sitzung des Jahres 2004 eine geänderte Ergänzung zur Programmplanung erörtern und genehmigen und einen förmlichen Vorschlag zur Änderung der Intervention annehmen. Innerhalb von zwei Wochen übermittelt der Begleitausschuss der Kommission dann zur Information eine neue Ergänzung zur Programmplanung und einen förmlichen Vorschlag zur Annahme der geänderten Intervention. Ende April 2004 sollten der Mitgliedstaat und die Kommission eine Einigung über das geänderte Programm erzielt haben. Entsprechend der Flexibilitätsklausel trifft die Kommission ihre Entscheidung unabhängig von der Stellungnahme der zuständigen Ausschüsse. Die Kommission wird nach Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Antrags eine Entscheidung treffen.

Berichte

Zur Begrenzung der Vielzahl der Berichte kann ein Mitgliedstaat den Jahreskontrollbericht in das Kapitel "Kontrollaktionen" des einheitlichen Jahresberichts aufnehmen. Die darin enthaltenen Informationen beschränken sich auf die Begleitung, Kontrolle und Bewertung der durchgeführten Aktionen sowie die zur Lösung der aufgetretenen Probleme getroffenen Maßnahmen.

Ergebnis- und Wirkungsindikatoren

Die Kommission prüft in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten die Begleitungs- und Bewertungsindikatoren für die Interventionen insbesondere bei solchen Programmen, an denen mehrere Fonds beteiligt sind. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands schlägt sie vor, die Finanzindikatoren in Echtzeit und die Indikatoren für das Erreichte und die Ergebnisse jährlich zu erheben. Außerdem wird vorgeschlagen, die Bewertungsfunktion (Halbzeit- und Endbewertung) bei Schätzungen für die Wirkungsindikatoren einzusetzen.

Leistungsgebundene Reserve

Die Mitgliedstaaten werden versuchen, für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve ein vereinfachtes Indikatorensystem einzuführen. Sinnvoll ist eine Anzahl von acht bis zwölf repräsentativen Indikatoren.

Die Anpassung der leistungsgebundenen Reserve und des Programms ist Gegenstand einer einzigen Entscheidung.

Jahrestreffen zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden

Bei der Verwaltung der Strukturfonds gilt als „Verwaltungsbehörde" die öffentliche oder private nationale, regionale oder lokale Einrichtung (bzw. der Mitgliedstaat selbst, wenn er diese Aufgabe wahrnimmt), die eine Intervention leitet. Der „Begleitausschuss" eines Programms ist ein Gremium zur Begleitung der Interventionen, in dem alle Arten von Partnern vertreten sind, also die Verwaltungsbehörden ebenso wie Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Umweltschutz. Die Kommission nimmt daran mit beratender Stimme teil.

Das Jahrestreffen zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden ist stärker politisch geprägt als eine Begleitausschusssitzung. An diesen Treffen nehmen ranghöhere Vertreter der Kommission teil als an den Sitzungen des Begleitausschusses. Hierbei müssen Überschneidungen mit dem jährlichen Kontrolltreffen zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat vermieden werden. Um die Effizienz des Programms zu verbessern, kann das jährliche Treffen durch einen einfachen Schriftwechsel ersetzt werden. Angesichts der 500 Programme, die im Zeitraum 2000-2006 durchgeführt werden, prüft die Kommission sogar, ob die Jahrestreffen zwecks Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in Form von Videokonferenzen abgehalten werden können.

Die Rolle der Kommission im Begleitausschuss

Die effiziente Vorbereitung der Begleitausschusssitzungen ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erreichung positiver Ergebnisse. Die Verwaltungsbehörden übermitteln rechtzeitig einen vorläufigen Zeitplan der Sitzungen. Die Delegation der Kommission im Begleitausschuss besteht aus jeweils einem Vertreter aller für die Strukturfonds zuständigen Generaldirektionen (GD), wobei die Leitung einem Vertreter der in Bezug auf die betreffende Hilfe federführenden GD obliegt. Dieser vertritt den Standpunkt der Kommission. Nach jeder Sitzung erstellt er ein Kurzprotokoll über die Hauptpunkte der Sitzung und die Maßnahmen, die von der Kommission zu ergreifen sind.

Der Begleitausschuss befasst sich vornehmlich mit Fragen der allgemeinen Begleitung. Er behandelt Fragen der Förderfähigkeit im Rahmen der Interventionen und fördert den Erfahrungsaustausch insbesondere durch die Einladung von Vertretern anderer Mitgliedstaaten. Er tagt mindestens einmal jährlich und trifft keine Entscheidungen zu Einzelvorhaben.

Finanzielle Abwicklung

Die Vorschläge zur Verbesserung der Klarheit umfassen die vier folgenden Bereiche:

Kommissionsinterne Verfahren

Die nationalen Delegationen in den Strukturfondsausschüssen verzichten darauf, zu den Änderungen der Programmplanungsdokumente im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung formell konsultiert zu werden.

ANDERE GEPRÜFTE MASSNAHMEN

Ein "Vertrauenspakt" für die Kontrollen

Die Kommission schlägt einen neuen "Vertrauenspakt" vor, der sich auf die effiziente Koordinierung von nationaler und gemeinschaftlicher Kontrolle stützt. Dieser Vertrauenspakt beruht auf drei Komponenten:

Der „Vertrauenspakt" gilt für Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die eine Region, einen Fonds oder ein Programm erfassen. Im Gegenzug werden die Gemeinschaftskontrollen abgebaut und der Zeitraum der Aufbewahrung von Belegen auf drei Jahre verkürzt.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 27.06.2006