Überarbeitete Leitlinien für die Programme 2000-2006

1) ZIEL

Zur Halbzeit der derzeitigen Programmplanungsperiode (2000-2006) soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden, ihre Programmplanungsdokumente zu aktualisieren.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 25.08.2003 „Die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Überarbeitete Leitlinien" [KOM(2003) 499 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Gemäß der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds hat die Europäische Kommission im Jahr 1999 indikative Leitlinien angenommen. Die Mitgliedstaaten haben sich davon leiten lassen, um ihre Programmplanungsdokumente für den Zeitraum 2000-2006 auszuarbeiten.

Das Jahr 2003 ist der Zeitpunkt zur Halbzeitüberprüfung und Überarbeitung der Programme für die nationale und regionale Entwicklung. Die Kommission veröffentlicht die vorliegende Mitteilung mit dem Ziel, den Mitgliedstaaten dabei Hilfestellung zu geben. Die Leitlinien von 1999 behalten jedoch ihre Gültigkeit. Den Mitgliedstaaten sollen zusätzliche Orientierungen gegeben werden, die mehreren Faktoren Rechnung tragen, welche sich auf die Inanspruchnahme der Strukturfonds auswirken. Dabei handelt es sich um folgende Faktoren: Verschlechterung der wirtschaftlichen Konjunktur, Haushaltssituation der Mitgliedstaaten, Entwicklungen der Gemeinschaftspolitiken mit territorialen Auswirkungen. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit der Erweiterung spezielle Leitlinien für die Programmplanung der Beitrittsländer für den Zeitraum 2004-2006 festgelegt.

Für die Halbzeitüberarbeitung der Leitlinien legt die Kommission die folgenden Schwerpunkte fest:

Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission ihre Vorschläge zur Änderung der Regionalentwicklungsprogramme. Diese Änderungen müssen die Aktualisierung der Beihilfeanzeiger für die Kontrolle der Beihilferegelungen berücksichtigen.

Berücksichtigung der Tagungen des Europäischen Rates durch die Kommission

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 haben die Staatschefs für die Europäische Union ein neues strategisches Ziel für den Zeitraum bis 2010 vereinbart, nämlich „das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen".

Ein solches Ziel bietet die Möglichkeit, die Strukturfonds umzuprogrammieren, indem das Schwergewicht auf die Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit gelegt wird wie beispielsweise Wissensgesellschaft, Innovation, Forschung, Umwelt, soziale Eingliederung, allgemeine und berufliche Bildung.

Die gemeinschaftlichen Politikbereiche, die im Sinne des Ziels des Europäischen Rates von Lissabon weiterentwickelt werden können, sind Folgende:

Gemeinschaftspolitiken, bei denen sich der Rechtsrahmen geändert hat

Bei folgenden Gemeinschaftspolitiken hat sich der Rechtsrahmen seit der Annahme der indikativen Leitlinien von 1999 geändert:

Gemeinschaftspolitiken, an deren Rechtsrahmen derzeit Änderungen vorgenommen werden

In zwei Bereichen der Gemeinschaftspolitik gibt es Änderungen, die sich auf die Strukturfondsprogramme auswirken werden:

Für eine effizientere Durchführung der Strukturpolitik

Die Halbzeitüberarbeitung ist Gelegenheit zur Vereinfachung der Umsetzung der Regionalpolitik unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung. Die Europäische Kommission plant folgende Veränderungen:

Die Kommission wird die Programmplanungsdokumente nur ein einziges Mal ändern, um sowohl die Halbzeitüberprüfung der Programme als auch die für Ende 2003 vorgesehene Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve zu berücksichtigen. Unabhängig von der Art der Änderungen müssen die öffentlichen Mittelbindungen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene in jedem Falle beibehalten werden.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 05.12.2005