Maßnahmen der Gemeinschaft für die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen

Diese Mitteilung schlägt eine Reihe von spezifischen Aktionen, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der an Beitrittsländer angrenzenden Regionen der Europäischen Union zu festigen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 25. Juli 2001 über die Auswirkungen der Erweiterung für die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen - Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen [KOM(2001) 437 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Aktualisiert durch:

Fortschrittsbericht vom 29. November 2002 zur Mitteilung der Kommission über die Auswirkungen der Erweiterung für die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen - Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen [KOM(2002) 660 endg.].

ZUSAMMENFASSUNG

Die für den 1. Mai 2004 vorgesehene Erweiterung der EU um acht mittel- und osteuropäische Länder (die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei) und zwei Mittelmeerländer (Zypern und Malta) ist für die EU eine Herausforderung ungekannten Ausmaßes. Der Erfolg der Erweiterung ist ungeachtet rein wirtschaftlicher Erwägungen größtenteils von der Unterstützung der derzeitigen und künftigen Bürger der Europäischen Union abhängig.

Im Rahmen der Beitrittspartnerschaft und der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes bietet die EU den künftigen Mitgliedstaaten umfangreiche finanzielle und technische Unterstützung, mit deren Hilfe diese tief greifende Strukturreformen vornehmen können. Infolge des anlässlich der Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen im Dezember 2002 erzielten Einvernehmens über die Agrar- und die Regionalpolitik konnten alle Beitrittsverhandlungen vorläufig abgeschlossen und die Zuschüsse, die die Beitrittsländer bis Ende 2006 erhalten werden, festgelegt werden.

Das wirtschaftliche Gefälle zwischen den bisherigen fünfzehn Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern ist beträchtlich. In den Gebieten entlang der Grenzen zwischen der EU und den Beitrittsländern ist es besonders deutlich sichtbar. Deshalb ist auf diese Gebiete ein besonderes Augenmerk zu richten, damit die Herausforderung der Erweiterung als echte Chance für die sozioökonomische Entwicklung genutzt wird. Damit dieses Ziel verwirklicht wird, müssen die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verbessert werden.

DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE IN DEN GRENZREGIONEN

Hier geht es um Grenzregionen, die wie folgt definiert sind: Regionen mit NUTS-II -Status, die an Beitrittsländer angrenzen (Land- oder Seegrenze), die die als NUTS-III eingestuften Regionen umgeben und für die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A im Zeitraum 2000-2006 Programme zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durchgeführt werden. In der Union gibt es 23 Grenzregionen:

Zwischen diesen Regionen bestehen erhebliche Disparitäten insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigungsquote, die Infrastruktur, das Bildungsniveau und den Anteil der Forschungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Während die Pro-Kopf-Einkommen in Italien, Finnland, den meisten österreichischen Regionen und Bayern relativ hoch sind, betragen sie in den neuen deutschen Bundesländern, in Griechenland und im Burgenland weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts. Verglichen mit der gesamten EU erreicht die Gruppe der 23 Grenzregionen dennoch das durchschnittliche Entwicklungsniveau und die durchschnittliche Beschäftigungsquote der EU (15 Mitgliedstaaten). Pro-Kopf-Einkommen und Produktivität sind in den Grenzregionen ebenfalls höher als in den benachbarten Regionen der Beitrittsländer, außer im Falle Bratislavas. Der Zweite Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vermittelt wichtige Einblicke in die sozioökonomische Lage der einzelnen Grenzregionen.

Die vorhandenen Gemeinschaftspolitiken

Im Zeitraum 2000-2006 erhalten die Grenzregionen der Beitrittsländer umfangreiche Zuschüsse, die im Rahmen folgender Finanzinstrumente vergeben werden:

Mögliche Auswirkungen der Erweiterung auf die Grenzregionen

Die an den EU-Grenzen gelegenen Regionen der Beitrittsländer profitieren bereits seit Beginn des Übergangs im Jahre 1990 von ihrer Lage. In diesen Gebieten haben die relativ gut entwickelte Infrastruktur und die niedrigen Arbeitskosten zu Marktanreizen sowie zur Förderung der Investitionstätigkeit und des Tourismus beigetragen.

Das Einkommensgefälle zwischen der EU und den Beitrittsländern hat allerdings eine gewisse Furcht vor beträchtlichen Wanderungsbewegungen von Osten nach Westen ausgelöst. Vorliegende Studien und die Erfahrungen nach dem Beitritt Spaniens und Portugals im Jahre 1986 lassen jedoch darauf schließen, dass die Zuwanderung aus den Beitrittsländern in die EU lediglich eine Größenordnung von 1 % der gegenwärtigen EU-Bevölkerung erreichen dürfte und negative Folgen für die Löhne und Gehälter nur in begrenztem Umfang auftreten dürften. Bei den Beitrittsverhandlungen wurden außerdem eine Reihe von Übergangsregelungen festgelegt (Übergangsfrist, Überprüfungsmechanismus, Schutzklauseln und Erklärungen der Mitgliedstaaten), mit deren Hilfe die Freizügigkeit der Arbeitnehmer während eines Zeitraums von fünf bis sieben Jahren stufenweise eingeführt werden soll. Außerdem kann die Zuwanderung dazu beitragen, die nachteiligen Auswirkungen der Überalterung der Bevölkerung und den Arbeitskräftemangel in bestimmten Sektoren zu begrenzen.

Bei den Grenzgängern wird es zwischen den einzelnen Grenzregionen erhebliche Unterschiede geben; zu erwarten ist ein Anteil von 1% bis 8% der Arbeitnehmer der jeweiligen Region. Von diesem Pendler-Grenzverkehr werden vor allem Deutschland und Österreich betroffen sein. Im ersteren Fall geht es im Wesentlichen um die bayerisch-tschechische Grenze. Im zweiten Fall ist zu beachten, dass Österreich gemeinsame Grenzen mit vier Beitrittsländern (Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien) hat und einige der Hauptwirtschaftszentren des Landes (Wien, Graz, Linz) in der Nähe dieser Grenzen gelegen sind.

Zur wirtschaftlichen Integration ist anzumerken, dass der allgemein mit der Erweiterung in Verbindung gebrachte Wettbewerbsdruck bereits spürbar ist, seit die Union im Handel mit Agrar- und Industrieerzeugnissen mit den Beitrittsländern die meisten Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen aufgehoben hat. Generell werden humankapitalintensive und technologisch fortgeschrittene Sektoren in den Grenzregionen voraussichtlich von der Erweiterung profitieren, während die arbeitsintensiven Sektoren (Landwirtschaft, Schwerindustrie) mit einem härteren Wettbewerb durch billigere Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern konfrontiert werden dürften.

GEMEINSCHAFTSAKTION FÜR GRENZREGIONEN

Die Kommission ist der Auffassung, dass es ergänzend zu den Maßnahmen, die für alle europäischen Regionen durchgeführt werden, weiterer Maßnahmen bedarf, um zu einer besseren wirtschaftlichen Integration beizutragen. Es geht nicht darum, ein neues spezifisches Instrument einzurichten. Vielmehr wird es mit Hilfe von neuen Maßnahmen sowie von Verbesserungen einiger bestehender Instrumente möglich sein, dem spezifischen Bedarf der Grenzregionen gerecht zu werden. Außerdem wird angestrebt, bessere Informationen über die Ziele und den Nutzen der Erweiterung zu liefern.

Ziel der neuen Maßnahmen ist die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel im Umfang von insgesamt 305 Mio. EUR für die Grenzregionen. Es handelt sich um folgende Maßnahmen:

Über die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel hinaus ist im Aktionsplan der Europäischen Kommission eine bessere Koordinierung der bestehenden politischen Maßnahmen vorgesehen. Es geht darum, die Kohärenz und Wirksamkeit derjenigen Gemeinschaftspolitiken, die mit wichtigen Auswirkungen auf die Grenzregionen verbunden sind, wie folgt zu verbessern:

Die Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2002 hat in einigen Grenzregionen Deutschlands, Österreichs und der Tschechischen Republik in menschlicher und materieller Hinsicht verheerende Schäden angerichtet. Um den Katastrophenopfern unverzüglich helfen zu können, hat die EU den Solidaritätsfonds der Europäischen Union eingerichtet, dessen jährliche Mittelausstattung sich auf 1 Mrd. EUR beläuft. Im Jahre 2003 wird aus den Mitteln des Fonds den oben genannten Regionen geholfen. Wer aus dem Fonds unterstützt wird, richtet sich nicht nach geografischen Kriterien, sondern nach Art und Ausmaß der Katastrophe.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 2760/98 der Kommission vom 18. Dezember 1998 über die Durchführung eines Programms für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des PHARE-Programms [Amtsblatt L 345 vom 19.12.1998] Diese Verordnung betrifft die Durchführung eines Programms für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen des Programms Phare.

Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische NetzeDiese Verordnung definiert die Bedingungen Modalitäten und Durchführungsverfahren für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen im Bereich transeuropäische Transport-, Energie- und Telekommunikationsnetze.

Letzte Änderung: 27.06.2006