Die Antwort der Gemeinschaft auf die Flutkatastrophe in Zentraleuropa

1) ZIEL

Überblick über das Spektrum der getroffenen und künftigen Maßnahmen - insbesondere die Schaffung eines „Katastrophen"-Hilfsfonds - mit denen der Bevölkerung der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer bei Naturkatastrophen im Allgemeinen und insbesondere bei Überschwemmungen Hilfe geleistet werden soll.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Eine Initiative im Geiste der Solidarität - Die Antwort der Europäischen Gemeinschaft auf die Hochwasserkatastrophe in Österreich, Deutschland und mehreren Beitrittsländern [KOM(2002)481 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Durch die Flutkatastrophe, die sich im Sommer 2002 in Zentraleuropa ereignet hat, sind erhebliche Schäden entstanden. Besonders groß waren die Zahl der Opfer, die Zerstörung der Infrastruktur und die Schäden am natürlichen und kulturellen Erbe in Deutschland (15 Mrd.), Österreich (2 Mrd.), der Tschechischen Republik (2 bis 3 Mrd.) und der Slowakei (35 Mio.).

Als Völkergemeinschaft zeigt sich die Europäische Union solidarisch mit den Opfern und tut ihr Möglichstes, um ihnen zu helfen. Zu einem Zeitpunkt, da in Johannesburg der Erdgipfel für nachhaltige Entwicklung stattfindet, sollten solche Ereignisse auch ein Anlass sein, darüber nachzudenken, wie es zu einer solchen Katastrophe kommen konnte, ob außergewöhnliche klimatische Bedingungen die Ursache sind und inwieweit sich menschliches Handeln auf die Umwelt auswirkt.

Die vorliegende Mitteilung beschreibt in Kürze die Maßnahmen, die die Europäische Kommission bereits getroffen hat oder plant, um den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern zu helfen. Im Wesentlichen schlägt die Kommission Folgendes vor:

FINANZIELLE MASSNAHMEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN

Strukturfonds

Durch die Änderung ihrer Entwicklungsprogramme bieten sich betroffenen Regionen und Mitgliedstaaten folgende Möglichkeiten:

Nach der "n+2"-Regel werden die Mittel, für die am Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung kein zulässiger Auszahlungsantrag vorgelegt wurde, von der Kommission automatisch freigegeben. Wurden die Mittel jedoch auf Grund höherer Gewalt nicht ausreichend ausgeschöpft, so können die Mitgliedstaaten die in den zwei Jahren nach der Mittelbindung nicht verwendeten Mittel wieder zur Verfügung stellen.

Die Kommission verpflichtet sich, die notwendigen Entscheidungen schnellstmöglich zu treffen. Sie wird prüfen, ob auf die leistungsgebundene Reserve zurückgegriffen werden kann. 4 % der jedem Mitgliedstaat zugeteilten Mittel sind in diese Reserve eingestellt und sollen Ende 2003 an die leistungsfähigsten Regionen ausgezahlt werden.

Landwirtschaft

Im Rahmen der GAP genehmigt die Kommission Folgendes:

Förderung der ländlichen Entwicklung

Für Fälle höherer Gewalt gelten spezifische Bestimmungen, die eine flexiblere Handhabung der Bedingungen für die Förderfähigkeit (etwa Besatzdichte, Agrarumweltverpflichtungen) erlauben. Zu den Möglichkeiten gehören die Anhebung des EU-Kofinanzierungsanteils sowie außergewöhnliche Programmänderungen.

Transeuropäische NetzeTEN

Im TEN-Transport-Budget stehen 11 Mio. und im TEN-Energie-Budget 5,9 Mio. bereit, die noch nicht zugeteilt sind und für den Wiederaufbau von durch das Hochwasser in Deutschland und Österreich zerstörten TEN-Projekten freigegeben werden könnten. Darüber hinaus stehen im Rahmen des indikativen Mehrjahresprogramms 79,7 Mio. für deutsche und 14,4 Mio. für österreichische Projekte bereit.

Europäische Investitionsbank EIB

Die EIB prüft zur Zeit einen Vorschlag für die zügige Umsetzung eines Hilfsprogramms für die Überschwemmungsgebiete. Sie beabsichtigt, 1 Mrd. für Darlehen bereitzustellen, die zu günstigen Konditionen gewährt werden sollen: Laufzeit bis zu 30 Jahre und - in Ausnahmefällen - Finanzierung von bis zu 100% der Kosten einzelner Projekte. Globaldarlehen für Klein- und Mittelunternehmen wären ebenfalls Bestandteil dieses Hilfsprogramms.

FINANZIELLE MASSNAHMEN FÜR DIE BEITRITTSLÄNDER

Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt ISPA

Die Kommission wird für die Tschechische Republik 48 Mio. und für die Slowakei 28 Mio. aus noch nicht zugewiesenen ISPA-Mitteln für 2002 bereitstellen. Für Projekte in den Katastrophengebieten wird die Kommission die Obergrenze für die öffentliche Beihilfe auf 75% und für den Gemeinschaftsbeitrag auf 85% anheben. Darüber hinaus stellt die Kommission beiden Ländern Mittel für technische Hilfe zur Verfügung, mit denen Schadensbewertung und Projektentwürfe zu 100% finanziert werden können.

Programm PHARE

Die Kommission stellt der Tschechischen Republik zusätzlich 9,75 Mio. aus der PHARE-Reserve für 2003 zur Verfügung.

Heranführungsinstrument für die Landwirtschaft SAPARD

Die Kommission hat der Tschechischen Republik und der Slowakei Vorschüsse in Höhe von 5,5 Mio. bzw. 4,6 Mio. gezahlt, die erforderlichenfalls verdoppelt werden können. Sie wird vorschlagen, die Obergrenze für die öffentliche Beihilfe auf 75% und für den Gemeinschaftsbeitrag auf 85% anzuheben und Maßnahmen zum Wiederaufbau in ländlichen Gebieten gegebenenfalls rückwirkend als förderfähig zu betrachten.

RECHTLICHE MASSNAHMEN

Staatliche Beihilfen

Die Beihilfen können bis zu 100% der materiellen Schäden ausmachen. Sowohl Einzelhilfen als auch Hilfeprogramme sind zulässig. Auch für erhebliche Verzögerungen bei der Produktion und Warenlieferung ist eine vollständige Entschädigung möglich, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Hochwasser und dem Schaden besteht.

Nach der De-minimis-Regel fallen Beihilfen bis zu 100 000 , die über einen Dreijahreszeitraum gewährt werden, nicht unter die Gemeinschaftsbestimmungen für staatliche Beihilfen. Auch die öffentliche Finanzierung allgemeiner Infrastrukturarbeiten wie Straßen- und Brückenbau unterliegt nicht den Bestimmungen für staatliche Beihilfen.

Öffentliches Auftragswesen

Im Falle von Naturkatastrophen werden die Bestimmungen über öffentliche Aufträge flexibler gehandhabt. So sind zwei Ausnahmen vom Gemeinschaftsrecht vorgesehen: Ausschreibungen mit verkürzten Fristen und die Möglichkeit, von der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Ausschreibung abzusehen.

KOORDINIERUNGS- UND VORSORGEMASSNAHMEN

Katastrophenschutz

Während des Hochwassers war das Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) für Katastrophenschutz stark mobilisiert und hat Informations- und Koordinierungshilfe (Pumpen, Impfstoffe usw.) geleistet. Was die Situation in den Chemiewerken in Deutschland und Österreich betrifft, so wurden die SEVESO -Kontaktstellen alarmiert.

Die Kommission wird demnächst eine integrierte Gemeinschaftsstrategie zur Vorsorge gegen Naturkatastrophen beschließen.

Flutwarnsystem

Die Kommission hat ein Flutsimulationssystem (LISFLOOD) entwickelt, mit dem Vorhersagen mit einem Zeithorizont von 2 bis 10 Tagen generiert und Auswirkungen simuliert werden können. Die Kommission wird ein europäisches Flutwarnsystem, das Daten zu den wichtigsten europäischen Einzugsgebieten enthält und Zugang zu mittelfristigen Wettervorhersagen hat, wissenschaftlich wirksam unterstützen.

"KATASTROPHEN"-HILFSFONDS

Die Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen "Katastrophen"-Hilfsfonds vor, um den betroffenen Gebieten in den Mitgliedstaaten und den derzeitigen Beitrittsländern bei größeren Natur-, Technologie- und Umweltkatastrophen Hilfe zu leisten. Zusätzlich könnte eine spezifische EIB-Fazilität zur Ergänzung des Hilfsfonds ins Auge gefasst werden.

Ziel, Anwendungsbereich und Funktionsweise des Fonds

Der Fonds soll Nothilfemaßnahmen für jedes von einer größeren Katastrophe betroffene Gebiet bereitstellen, unabhängig von dessen Status im Rahmen der Strukturfonds. Der Beihilfebetrag würde sich nach dem Ausmaß der Katastrophe und gegebenenfalls nach dem relativen Wohlstand der betroffenen Region richten.

Der zunächst mit 500 Mio. ausgestattete Fonds hätte folgende Zielsetzungen:

Gelder aus dem Fonds würden auf Antrag des betroffenen Landes als globale Nothilfe auf der Grundlage einer Dreiervereinbarung zwischen dem Staat, der Region und der Europäischen Kommission gewährt werden. Für die Auswahl der Projekte wären der jeweilige Staat und die betroffenen Regionen zuständig.

Die Kommission empfiehlt als Konzept die Schaffung eines neuen Flexibilitätsinstruments, mit dem die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006 beibehalten werden könnte. Die Einrichtung dieses Instruments setzt eine Revision der interinstitutionellen Vereinbarung voraus, um die Modalitäten für die Bereitstellung der Mittel (500 Mio. bis 1 Mrd.) festzulegen.

Rat und Europäisches Parlament müssen auf Vorschlag der Kommission einen Rechtsakt beschließen, in dem die operationellen Modalitäten und die Kriterien für die Bereitstellung der Fazilität festgelegt sind. Die neuen Haushaltslinien könnten in den Rubriken 2 (strukturpolitische Maßnahmen), 3 (interne Politikbereiche) oder 7 (Heranführungshilfen) der Finanziellen Vorausschau untergebracht werden.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

See also

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Reaktion der Europäischen Kommission auf die jüngste Flutkatastrophe in Zentraleuropa.

Letzte Änderung: 13.11.2002