Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

1) ZIEL

Aktualisierung der Zahlen des ersten Zwischenberichts vom Januar 2001 über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, erste Ergebnisse der Erörterungen über die Zukunft der Regionalpolitik nach 2006 und Darstellung der Art und Weise, in der die Strukturfonds die künftigen Mitgliedstaaten vom ersten Tag ihres Beitritts an unterstützen werden.

2) QUELLE

Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2003 - Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM(2003)34 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht)].

3) ZUSAMMENFASSUNG

1. Die Kommission erstattet alle drei Jahre „Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts" und über die Art und Weise, in der die Gemeinschaftspolitik hierzu beigetragen hat (Artikel 159 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft). Mit dem zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vom Januar 2001 werden zwei Ziele verfolgt:

2. Seither hat die Kommission im Januar 2002 einen ersten Zwischenbericht veröffentlicht, in dem sie für die 25 Mitglieds- und Bewerberstaaten die Daten des zweiten Kohäsionsberichts auf den neuesten Stand bringt und eine erste Bilanz aus der laufenden Debatte zieht. Im Januar 2003 legte sie nun einen zweiten Zwischenbericht vor. Unter Berücksichtigung der neuesten Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und zur Arbeitslosenquote nimmt dieser Bericht erneut eine Bestandsaufnahme bei den beiden Themen vor, die bereits in den vorangegangenen Berichten behandelt wurden. Außerdem gibt er Aufschluss darüber, wie die Strukturfonds in dem Zweijahreszeitraum zwischen der Erweiterung (2004) und dem Ende des laufenden Programmplanungszeitraums (2006) tätig werden.

LAGE UND ENTWICKLUNGEN

3. Trotz des langsameren Wirtschaftswachstums im Jahr 2001 hat sich der Gesamttrend zu einer stärkeren wirtschaftlichen Konvergenz in der Europäischen Union in ihrer jetzigen Zusammensetzung bestätigt. Die so genannten Kohäsionsländer (Spanien, Griechenland, Portugal und Irland, die für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen,) holen weiter auf. In Irland stieg das BIP zwischen 1988 und 2001 von 64 % auf 118 % des Gemeinschaftsdurchschnitts. Doch obwohl auf europäischer Ebene die regionalen Disparitäten unverändert sind, haben sie innerhalb der Mitgliedstaaten zugenommen. Die statistische Untersuchung macht vor allem deutlich, dass der Aufholprozess der Wirtschaft ein langwieriger Prozess ist.

4. Bei der Beschäftigung hat das schwache Wachstum in der Fünfzehnergemeinschaft im Jahr 2001 zusammen mit dem seit fünf Jahren anhaltenden Beschäftigungsabbau in den Bewerberländern zu einer Vertiefung der regionalen Disparitäten geführt. Um die durchschnittliche Beschäftigungsquote in den künftigen Mitgliedstaaten an den Durchschnitt der Fünfzehnerunion anzugleichen, müssen drei Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden. Der durchschnittliche Bildungsstand steigt mit der Erweiterung der Union. Im Agrarsektor nimmt die Beschäftigung zu, sie stagniert jedoch in der gewerblichen Wirtschaft und geht im Dienstleistungssektor gar zurück.

5. In einer Fünfundzwanzigerunion lassen sich drei Gruppen von Staaten unterscheiden:

6. Mit der Erweiterung werden sich die regionalen Disparitäten fast verdoppeln. In 48 Regionen der Fünfzehnerunion (18 % der Gesamtbevölkerung, also 68 Mio. Einwohner) liegt das Pro-Kopf-Einkommen unter 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts. In einer Union mit 25 Mitgliedern trifft dies auf 67 Regionen zu (25 % der Bevölkerung, also 115 Mio. Menschen), von denen zwei Drittel in den neuen Mitgliedstaaten liegen. Lediglich 30 Regionen der derzeitigen Mitgliedstaaten (12 % der Bevölkerung, das sind 47 Millionen Menschen) lägen weiterhin unter der 75 %-Schwelle und könnten somit noch als „benachteiligte Regionen" eingestuft werden. Zahlen aus dem Jahr 2000 zufolge würden die nachstehend genannten 18 Regionen durch diesen einfachen statistischen Effekt ihren Förderstatus verlieren: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Dresden, Halle, Magdeburg und Thüringen (Deutschland); Burgenland (Österreich); Itä-Suomi (Finnland); Asturias, Murcia und Ceuta y Melilla (Spanien); Basilicata (Italien); Madeira (Portugal); Hainaut, Namur (Belgien); Merseyside, West Wales, South Yorkshire (Vereinigtes Königreich). Die im Jahr 2006 heranzuziehenden Zahlen liegen jedoch noch nicht vor, sodass diese Liste nicht endgültig ist.

Neue Indikatoren und durchgeführte Untersuchungen

7. Neue Indikatoren für den Stand der technologischen Entwicklung bestätigen den Rückstand der südeuropäischen Länder bei der technologischen Innovation. In Finnland, Schweden und Deutschland beträgt die Zahl der angemeldeten Patente je Million Einwohner das Doppelte des europäischen Durchschnitts. In Irland, Italien, Spanien, Griechenland und Portugal hingegen liegt diese Zahl unter der Hälfte des Durchschnitts. Im Hochtechnologiesektor verschärfen sich die Disparitäten weiter: In 17 Regionen betragen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung mehr als 3 % des BIP. Von diesen 17 Regionen liegen zehn in Deutschland, zwei in Finnland, zwei in Frankreich und jeweils eine im Vereinigten Königreich, in Österreich und in Schweden. In den Bewerberländern investieren die Tschechische Republik und Slowenien am meisten in diesen Bereich.

8. Die Studie (PDF) (EN) der Kommission über die wirtschaftliche Wirkung der Ziel-1-Maßnahmen zwischen 2000 und 2006 zeigt ermutigende Ergebnisse auf. Die zugewiesenen Finanzmittel tragen deutlich zum Wirtschaftswachstum der geförderten Regionen bei, erzielen jedoch auch einen „Umkehreffekt", da ein Viertel der in diesem Rahmen getätigten Ausgaben anderen Gebieten der Europäischen Union zugute kommen.

9. Andere Untersuchungen befassen sich mit den gebietsspezifischen oder den menschlichen Faktoren des Zusammenhalts. So stellen zwei Untersuchungen eine Bestandsaufnahme der Insel- und der Berggebiete dar, zwei weitere gehen auf die Rolle des Einzelnen bei der Regionalentwicklung und die Entstehung einer wissensbasierten Wirtschaft ein. Den ersten Ergebnisse der Studie über die Inselregionen zufolge leben 10 Millionen Europäer auf 286 europäischen Inseln, davon 9,5 Millionen im Mittelmeer (Sizilien, Kreta, Balearen und Korsika); 87 % der Inselbevölkerung leben in Ziel-1-Regionen; die Inseln mit der geringsten Einwohnerzahl (weniger als 5000 Menschen) haben mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen.

ERÖRTERUNGEN ÜBER DIE KÜNFTIGE KOHÄSIONSPOLITIK

Besonders eingehend erörterte Themen

10. Im Zentrum der Erörterungen über die Zukunft der Regionalpolitik stehen folgende Themen:

Die Organe

11. Der Rat hat den ersten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt begrüßt. Die Delegationen der Mitgliedstaaten traten dafür ein, dass die am wenigsten entwickelten Regionen weiterhin zu fördern sind. Nach welchen Modalitäten die Förderfähigkeit bestimmt wird und wie die Mittel zu verwenden sind, wird noch erörtert. Auch in den anderen Regionen wird eine Gemeinschaftsintervention weiterhin als notwendig erachtet, die sich auf Maßnahmen mit hoher Wertschöpfung konzentrieren sollte. Bezüglich des Finanzierungsaufwands für die künftige Kohäsionspolitik ließ die spanische Präsidentschaft (1. Halbjahr 2002) verlauten, dass die Untergrenze von 0,45 % des BIP ein guter Bezugspunkt sei. Die übrigen Delegationen wollten sich erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern. Die vorgeschlagene „Renationalisierung" der Regionalpolitik scheint keine weiteren Anhänger gefunden zu haben.

12. Am 7. Oktober 2002 haben die für Regionalpolitik zuständigen Minister bei ihrem Treffen ihrem Wunsch nach einer stärkeren Vereinfachung und Dezentralisierung der Verantwortung bei der Verwaltung und Kontrolle der europäischen Programme Ausdruck verliehen. Durch die Erweiterung werden die Spannungen zwischen der Notwendigkeit, einerseits die Durchführung stärker zu dezentralisieren und andererseits die finanziellen Transaktionen effizienter zu kontrollieren, weiter steigen. Diese Entwicklung muss im Rahmen von Artikel 274 EG-Vertrag vonstatten gehen, demzufolge die Kommission den Haushaltsplan ausführt.

13. Am 6. November 2002 hat das Europäische Parlament zum ersten Zwischenbericht Stellung genommen. Es teilt bei folgenden Punkten den Standpunkt der Kommission: Beibehaltung einer starken Kohäsionspolitik, die auf das Prinzip der Partnerschaft gegründet ist, Untergrenze des finanziellen Aufwands (0,45 % des BIP der EU), Förderung von Gebieten mit besonderen Nachteilen und Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Nach Auffassung des Parlaments müssen zur Bestimmung der Gebiete, die für eine Strukturfondsförderung in Betracht kommen, auch andere Indikatoren als das Pro-Kopf-Einkommen herangezogen werden. Außerdem müssten die Verfahren vereinfacht und die Verwaltungskapazität der Bewerberländer verstärkt werden. Es fordert die Kommission auf, einen Zeitplan vorzuschlagen, der gewährleistet, dass die Programmplanung für den Zeitraum 2007-2013 vom 1. Januar 2007 an umgesetzt werden kann, und präzise Vorschläge zur Zukunft des Ziels 2 und der Gemeinschaftsinitiativen vorzulegen.

14. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat sich in zwei Stellungnahmen für die Aufrechterhaltung einer starken Regionalpolitik nach 2006 ausgesprochen [„Strategie für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU" - Amtsblatt C 241 vom 7.10.2002]. Im Einvernehmen mit dem Parlament spricht sich auch der EWSA dafür aus, die Untergrenze von 0,45 % des BIP anzuheben und eine Methode der offenen Koordinierung einzuführen, um die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Ziel-2-Gebiete zu lösen.

15. In seiner Stellungnahme vom 10. Oktober 2002 zum ersten Zwischenbericht [nicht im Amtsblatt veröffentlicht] hebt auch der Ausschuss der Regionen hervor, dass den Regionen mit Entwicklungsrückstand, der Koordinierung der Gemeinschaftspolitik in den verschiedenen Bereichen und der Verfahrensvereinfachung große Bedeutung zukommen. Er unterstreicht die Notwendigkeit, eine Übergangszeit vorzusehen, in der die vom „statistischen Effekt" der Erweiterung betroffenen Regionen weiter gefördert werden.

Die Seminare der Kommission

16. Das Seminar über den gemeinschaftlichen Mehrwert der Regionalpolitik fand am 27. und 28. Mai 2002 statt. An diesem Seminar nahmen über 600 Vertreter der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer teil. Ein breiter Konsens wurde darüber erzielt, dass den Regionen mit Entwicklungsrückstand Vorrang einzuräumen ist, die Interventionen außerhalb dieser Regionen fortzusetzen sind, die Verfahren vereinfacht werden müssen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit große Bedeutung zukommt. Mit Blick auf eine Regionalpolitik in einer erweiterten Union müssen Rolle und Aufgabenstellung der Kommission insbesondere durch Dreiparteienverträge (Kommission - Mitgliedstaaten - Regionen) geklärt werden.

17. Am 8. und 9. Juli 2002 haben 600 Träger der URBAN-II-Programme in London betont, welch wichtigen Beitrag diese Gemeinschaftsinitiative zur Entwicklung der städtischen Gebiete leistet. URBAN II fördert in hohem Maße die partnerschaftliche Zusammenarbeit und ständiges Lernen durch vor Ort sichtbare Interventionen. Die Projektträger vor Ort haben bekräftigt, dass besonders beim Wohnraum, dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung die Interventionen in den Städten fortgesetzt und intensiviert werden müssen.

18. Im Rahmen des Internationalen Jahres der Berge fand am 17. und 18. Oktober 2002 in Brüssel ein Seminar zum Thema „Gemeinschaftspolitiken und Berggebiete" mit 500 Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten, den Bewerberländern und Drittländern statt. Dabei wurde bekräftigt, dass spezifische Projekte notwendig sind und durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein Mehrwert erzielt wird.

2004-2006: DIE VORBEREITUNG AUF DIE ERWEITERUNG

19. Der Europäische Rat hat in Kopenhagen die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen und somit für zehn neue Mitgliedstaaten den Weg zum Beitritt am 1. Mai 2004 frei gemacht. Daher ist es nun eine wesentliche politische Priorität, diese Staaten erfolgreich in die erweiterte Union einzugliedern. Für den Zeitraum 2004-2006 hat die Fünfzehnergemeinschaft zu diesem Zweck 21,7 Mrd. Euro zusätzlich bereitgestellt. Dieser Betrag liegt allerdings unter der Obergrenze, die der Europäische Rat von Berlin 1999 im Rahmen der Agenda 2000 aufgestellt hatte.

20. In den regelmäßigen Berichten über die Bewerberländer auf dem Weg zum Beitritt vom Oktober 2002 werden als wichtigste Probleme die Fähigkeit der Verwaltung, die vorgesehenen Mittel zu absorbieren, sowie die Anwendung der Verfahren der Finanzkontrolle genannt. Eine letzte Gesamtbewertung des Stands der Vorbereitungen in den zehn künftigen Mitgliedstaaten erfolgt sechs Monate vor dem tatsächlichen Beitritt. Die künftigen Mitgliedstaaten müssen nun ihre Schwächen beheben und die Programme fertig stellen, die sie vom ersten Tag des Beitritts an im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds durchführen werden. Sie werden außerdem an den Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III und EQUAL teilnehmen.

21. Der Kommission ist sich darüber im Klaren, welche große Herausforderung die Erweiterung für die Regionalpolitik darstellt und erarbeitet daher unter Berücksichtigung der Diskussionsbeiträge ihre Gesamtvorschläge sowie einen Entwurf der Finanziellen Vorausschau für eine nach 2006 zu verfolgende Kohäsionspolitik. Diese wird sie in den dritten Kohäsionsbericht einbringen, der im letzten Quartal 2003 erscheinen soll.

22. Weitere Auskünfte zu den Kohäsionsberichten finden Sie

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Am 2. und 3. Juli 2003 hat der Ausschuss der Regionen seine Stellungnahme zu diesem Bericht abgegeben [Amtsblatt C 256 vom 24.10.2003].

Am 16. und 17. Juli 2003 hat der Ausschuss der Regionen seine Stellungnahme zu dem zweiten Bericht abgegeben [Amtsblatt C 234 vom 30.9.2003].

Letzte Änderung: 24.10.2005