Erzeugung und Vermarktung von Eiern und Küken von Hausgeflügel

Die Europäische Union regelt die Vermarktung und Beförderung von Küken und Bruteiern sowie das Bebrüten von Bruteiern.

VORSCHLAG

Vorschlag für eine Verordnung des Rates vom 16. November 2006 über die Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Küken von Hausgeflügel

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Vorschlags dient der Regelung der Erzeugung und Vermarktung von Küken und Bruteiern und des Bebrütens von Bruteiern.

Der Vorschlag gilt nicht für Betriebe mit niedriger Produktionskapazität, d. h. nicht für Zucht- und Vermehrungsbetriebe mit weniger als 100 Tieren und Brütereien mit einer Brutkapazität von weniger als 1 000 Bruteiern.

Unter den Vorschlag fallende Betriebe müssen bei der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats registriert sein, der diese Registerangaben an die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission weiterleiten muss.

Vorschriften für Bruteier

Die betroffenen Berufsstände müssen bestimmte Vorschriften einhalten, darunter:

Darüber hinaus muss jede Brüterei bestimmte Angaben (Daten, Nummern und Stückzahlen), aufgeschlüsselt nach Arten, Kategorien und Nutzungsrichtungen, aufzeichnen und der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats die Zahl der in Brutapparate gelegten Bruteier und die Zahl der geschlüpften Küken monatlich mitteilen. Die Mitgliedstaaten übermitteln diese Angaben an die Kommission.

Ausführer können bestimmte zusätzliche Angaben verlangen. Außerdem sind Einfuhren nur gestattet, wenn die Eier gut leserlich mit dem Namen des Herkunftslandes und der Angabe „Bruteier" beschriftet und angemessen verpackt sind (Eier ein und derselben Kategorie, Art und Nutzungsrichtung aus ein und demselben Herkunftsland und von ein und demselben Versender mit bestimmten Angaben auf der Verpackung).

Vorschriften für Küken

Küken müssen nach Art, Nutzungsrichtung und Geflügelkategorie verpackt werden. Die Transportkisten dürfen nur Küken aus ein und derselben Brüterei enthalten und mit der Kennnummer der Brüterei beschriftet sein.

Einführer von Küken müssen diese Transportvorschriften einhalten, und die Kisten dürfen nur Küken aus ein und demselben Herkunftsland und von ein und demselben Versender enthalten, und die Verpackung muss mit bestimmte Angaben beschriftet sein.

Begleitdokument

Bruteier- und Kükensendungen müssen von einem Dokument begleitet sein, das für jede Partie zumindest die folgenden Angaben enthält:

Hintergrund

Mit diesem Vorschlag soll die Verordnung (EWG) Nr. 2782/75 konsolidiert und ersetzt werden: Es handelt sich dabei um eine formelle Änderung, um die ursprüngliche Verordnung und ihre späteren Änderungen ohne Änderungen am verfügenden Teil in einem einzigen Rechtstext zusammenzufassen.

Bezug und verfahren

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2006) 694

-

Konsultation CNS/2006/231

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 90/539/EWGdes Rates vom 15. Oktober 1990 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern für ihre Einfuhr aus Drittländern [Amtsblatt L 303 vom 31.10.1990].

Mit dieser Richtlinie soll der innergemeinschaftliche Handel mit Geflügel und Bruteiern durch Angleichung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten und durch Verhütung der Tierseuchenverschleppung begünstigt werden.

Verordnung (EWG) Nr. 2771/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Eier [Amtsblatt L 282 vom 1.11.1975].

Die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Eier ermöglicht die Stabilisierung der Preise und sichert den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard, indem die Vermarktung ihrer Erzeugnisse erleichtert und der Handel mit Drittländern geregelt wird. Mit der Einführung der Betriebsprämienregelung hat die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von Juni 2003 das System der Agrarbeihilfen und folglich auch diese GMO völlig verändert. Aufgrund dieser Reform können berechtigte Landwirte heute unabhängig von ihrer Produktion Direktbeihilfen erhalten.

Letzte Änderung: 05.03.2007