Lebensmittel tierischen Ursprungs: tierseuchenrechtliche Vorschriften

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2002/99/EG: tierseuchenrechtliche Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufhebung

Die Richtlinie 2002/99/EG wird mit Wirkung ab 2. April 2021 durch die Verordnung (EU) 2016/429 aufgehoben und durch diese ersetzt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 12. Februar 2003 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 31. Dezember 2004 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Die EU hat spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der folgenden Tierseuchen ergriffen:

Weitere Informationen sind unter Weitere Produkte tierischen Ursprungs auf der Website der Europäischen Kommission erhältlich.

RECHTSAKT

Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 18 vom 23.1.2003, S. 11-20)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2002/99/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 24.05.2016