Lebensmittel tierischen Ursprungs – amtliche Überwachung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 854/2004 über die Organisation der amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

In dieser Verordnung werden besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmitteln festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im Rahmen dieser Verordnung werden allen EU-Ländern folgende Anforderungen auferlegt:

Die Verordnung gilt für verschiedene Lebensmittelarten:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 20. Mai 2004 in Kraft getreten.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 206-320)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 04.02.2016