Schulung des Personals der Kontrollbehörden auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit

Die Kommission untersucht und beschreibt die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Schulungssystems der Gemeinschaft für das nationale Kontrollpersonal, das die Einhaltung der Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften über die Lebensmittelsicherheit zu überwachen hat. Die Schulung des Personals der zuständigen Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten und der Drittländer, und hier insbesondere der Entwicklungsländer, ist von wesentlicher Bedeutung, um die Sicherheit der Lebensmittel und den Schutz der Verbraucher wirksam zu gewährleisten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. September 2006: Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel [KOM(2006) 519 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung gibt die Kommission einen Überblick und prüft die verschiedenen Möglichkeiten, im Rahmen einer Strategie auf Gemeinschaftsebene Schulungen für das Personal der zuständigen nationalen Kontrollbehörden durchzuführen, denen die Überwachung der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit obliegt. Die Schulungsprogramme sollen auch Teilnehmern aus Drittländern und insbesondere Entwicklungsländern offenstehen, um die internationale Zusammenarbeit und den Dialog mit den Handelspartnern der Europäischen Union zu fördern.

EU-rechtliche Vorschriften gibt es für die Bereiche Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzenschutz. Mit ihnen werden u.a. die einschlägigen internationalen Initiativen umgesetzt, die vom Internationalen Tierseuchenamt (OIE), dem Codex Alimentarius, dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) und von der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehen. Es handelt sich um ein komplexes Gesetzgebungswerk, das einen unverzichtbaren Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarktes leistet und ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes sichert.

Es ist unabdingbar, dass die EU-Rechtsvorschriften durch sämtliche Wirtschaftsbeteiligte des Lebensmittelsektors (Unternehmen in allen Bereichen der Herstellung, Verarbeitung Konservierung und des Vertriebs der Erzeugnisse, einschließlich der Importeure und der in Drittländern ansässigen Unternehmen) in vollem Umfang eingehalten werden. Daher müssen die Mitarbeiter der zuständigen Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten neben der Vertrautheit mit den Vorschriften des EU-Lebensmittelrechts über einen angemessenen technischen Kenntnisstand sowohl hinsichtlich der unterschiedlichen Arten von Lebensmittelrisiken als auch der Funktionsweise der Marktmechanismen verfügen, um die Beachtung der EU-Rechtsvorschriften wirksam überprüfen zu können. Bei der Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen sowie Lebens- und Futtermitteln durch Drittländer nach der EU haben ferner die zuständigen Kontrollbehörden dieser Länder für die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zu sorgen, was ebenfalls einen entsprechenden Kenntnisstand voraussetzt.

Die Mitarbeiter der zuständigen nationalen Kontrollbehörden bedürfen einer hinreichenden Schulung auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit ebenso wie einer regelmäßigen Auffrischung ihrer Fachkenntnisse. Diese Notwendigkeit wird besonders auch durch die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 anerkannt.

Die Umsetzung einer Schulungsstrategie auf Gemeinschaftsebene wird Folgendes ermöglichen:

Zwar bieten die meisten Mitgliedstaaten einschlägige Schulungen für ihr Kontrollpersonal an, doch ist das bislang erreichte Niveau dieser Schulungen EU-weit recht unterschiedlich. Im Falle der Drittländer und insbesondere der Entwicklungsländer hat die EU mehrere Instrumente entwickelt, um diesen Ländern bei der Übernahme der geltenden EU-Rechtsvorschriften und -Standards und der Verbreitung von deren Kenntnis zu helfen, wie z.B. durch technische Unterstützung, gemeinsame Projekte usw. im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP).

Die Kommission hat bis heute bereits eine ganze Reihe von Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit organisiert. Hierzu gehören Schulungen auf der Grundlage der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich, Ad-hoc-Schulungsprojekte zu sehr spezifischen Fragen, Schulungen durch die gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien für das Personal der nationalen Referenzlabors sowie Schulungen durch andere Kommissionsdienststellen als die GD Gesundheit und Verbraucherschutz, beispielsweise durch die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS).

Merkmale des künftigen Schulungssystems der Gemeinschaft

Nach Ansicht der Kommission würde über die Schulung des Kontrollpersonals der zuständigen nationalen Behörden hinaus die Schulung von Wirtschaftsbeteiligten des Lebensmittelsektors zweifellos zu einer besseren Einhaltung der EU-Lebensmittelnormen beitragen. Allerdings erlauben die geltenden EU-Rechtsvorschriften lediglich die Finanzierung von Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der zuständigen nationalen Kontrollbehörden, so dass die EU-Finanzierung von Schulungen für die Angehörigen von Lebensmittelunternehmen ausgeschlossen ist. Den Schulungsmaßnahmen für solche Unternehmensangehörige, die von den Mitgliedstaaten auf eigene Kosten veranstaltet werden, steht jedoch nichts entgegen.

Im Rahmen des künftigen Schulungssystems der Gemeinschaft hätte die Dienststellen der Kommission eine Reihe von Kerntätigkeiten wahrzunehmen, wie die Festlegung der Prioritäten, die Aufstellung eines ein- oder mehrjährigen Schulungsprogramms, die regelmäßige Überprüfung der Qualität des Unterrichts und des Lehrmaterials sowie die Einrichtung der erforderlichen Verfahren für das reibungslose Funktionieren des Schulungssystems. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben und der täglichen Verwaltung des Schulungssystems könnte sich die Kommission darüber hinaus auf die Mitgliedstaaten und bestimmte Nichtregierungsorganisationen stützen.

In ihrer Mitteilung führt die Kommission eine Liste von Kriterien auf, denen das Schulungssystem der Gemeinschaft genügen müsste. So sollten die EU-Schulungsmaßnahmen komplementär zur Schulungstätigkeit auf nationaler Ebene sein. Das gemeinschaftliche Schulungsprogramm sollte klare Prioritäten setzen, ausgewählte Themen des Gesamtbereichs der Lebensmittelsicherheit behandeln und sich auf die europäische Dimension der amtlichen Kontrolle konzentrieren. Das Schulungsprogramm sollte zudem flexibel sein, höchste Qualitätsanforderungen erfüllen und von Transparenz und Kontinuität geprägt sein. Schließlich noch sollte die Kommission die Aufsicht über die Schulungsaktivitäten unbedingt in der Hand behalten, um besonders deren Orientierung vorzugeben und etwaige inhaltliche Korrekturen vornehmen zu können.

Außerdem könnte nach Ansicht der Kommission eine systematische Zusammenarbeit mit den nationalen Ausbildungseinrichtungen ein nicht unerhebliches Mehr an Flexibilität, nutzbarer Erfahrung, verfügbaren Ressourcen sowie an politischer Sichtbarkeit für die EU bringen.

Optionen für die Organisation der Schulungsmaßnahmen

In ihrer Mitteilung prüft die Kommission vier mögliche Optionen, nach denen ihre Dienststellen die gemeinschaftlichen Schulungsmaßnahmen organisieren könnten, nämlich im Wege von Verträgen mit Auftragnehmern, durch Schaffung einer spezialisierten Kommissionsdienststelle für die Schulungstätigkeit oder aber einer Exekutivagentur oder einer Regelungsagentur.

Für die beiden interessantesten Optionen erachtet die Kommission dabei den Abschluss eines oder mehrerer Verträge über die zu organisierenden Schulungen sowie ferner die Einsetzung einer Exekutivagentur. Erstere Lösung hätte insbesondere den Vorteil, dass sie flexibel wäre und die Verträge sich an die von der Kommission festgelegten Prioritäten anpassen ließen.

Die Verwaltung des Schulungsprogramms durch eine bestehende oder noch zu schaffende Exekutivagentur würde es ihrerseits der Kommission ermöglichen, die Aufsicht über die Durchführung des Schulungsprogramms in der Hand zu behalten, zugleich aber an diese Agentur die technischen Aufgaben zu delegieren, wie Auswahl der Schulungsteilnehmer, logistische Aspekte, Abhaltung des Unterrichts, Ergebniskontrolle und Vernetzung mit den nationalen Schulungsagenturen. Zwecks näherer Untersuchung der Machbarkeit dieser zweiten Lösung beabsichtigt Kommission, eine Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag zu geben.

Hingegen werden die Schaffung einer Regulierungsagentur als einer von der Kommission unabhängigen Einrichtung oder aber die Organisation der Schulungsmaßnahmen durch eine hierauf spezialisierte Kommissionsdienststelle nicht als die effizientesten Lösungen für das künftige Schulungssystem der Gemeinschaft betrachtet, da in diesen Fällen insbesondere Ressourcen in beträchtlichem Umfang bereitgestellt werden müssten.

Letzte Änderung: 20.10.2006