Pestizide in der EU – Sicherstellung ihrer nachhaltigen Verwendung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/128/EG – EU-Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 25. November 2009 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 14. Dezember 2011 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Nachhaltige Verwendung von Pestiziden

RECHTSAKT

Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71-86)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2009/128/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 11.04.2016