Sauberere Luft für Europa

Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, sollte die Luft, die wir atmen, so sauber wie möglich sein. Dazu müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität der Umgebungsluft (Außenluft) zu überwachen und etwaige Schadstoffe zu beseitigen.

RECHTSAKT

Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

ZUSAMMENFASSUNG

Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, sollte die Luft, die wir atmen, so sauber wie möglich sein. Dazu müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität der Umgebungsluft (Außenluft) zu überwachen und etwaige Schadstoffe zu beseitigen.

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie legt Ziele für die Luftqualität fest, unter anderem ehrgeizige kosteneffiziente Vorgaben zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit und der Umweltqualität bis zum Jahr 2020. Sie führt zudem Möglichkeiten an, um diese Qualität zu bewerten und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, falls die vorgegebenen Standards nicht erfüllt werden. Sie sieht außerdem vor, dass die Öffentlichkeit regelmäßig informiert wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie fasst die meisten der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften zur Luftqualität zu einer einzigen Richtlinie zusammen, die die folgenden zentralen Aspekte umfasst:

Weiterführende Informationen:

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2008/50/EG

11.6.2008

10.6.2010

ABl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1-44

Diverse Berichtigungen der Richtlinie 2008/50/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Programm „Saubere Luft für Europa“ (COM(2013) 918 final vom 18.12.2013).

Letzte Aktualisierung: 30.06.2015