Reaktion auf natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen

Angesichts der weltweiten Zunahme von natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen muss die Europäische Union die geeigneten Instrumente zur wirksameren und schnelleren Reaktion auf diese Katastrophen und deren Bewältigung vorsehen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 5. März 2008 „Stärkung der Katastrophenabwehrkapaziäten der Europäischen Union“ [KOM(2008) 130 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission formuliert Vorschläge zur Stärkung der Katastrophenabwehrkapazität der Europäischen Union. Der Begriff Katastrophe wird im weiteren Sinne verwendet und umfasst Naturkatastrophen, von Menschenhand verursachte Unglücke und konfliktbedingte Notsituationen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union (EU).

Zur wirksamen Reaktion auf Katastrophen ist ein Gesamtkonzept erforderlich, das Risikobewertung, Vorhersage, Prävention, Vorsorge und Katastrophenmilderung umfasst. Dies erfordert ebenfalls eine Mobilisierung der verschiedenen Strategien, Instrumente und Maßnahmen, die der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.

Planung, Koordinierung und schnelle Reaktion

Die Kommission hält es für wichtig, die bestehenden Verbindungen zwischen Katastrophenschutz und Umweltpolitik zu intensivieren, damit die in den Umweltschutzvorschriften vorgesehenen Präventivmaßnahmen in vollem Umfang genutzt werden können, und sieht außerdem die Notwendigkeit, mit den internationalen, nationalen und lokalen Stellen Synergien für eine bessere Koordinierung zu entwickeln.

Die Kommission empfiehlt insbesondere eine gestraffte Koordinierung zwischen ihr, dem Rat und den Mitgliedstaaten bei großen Naturkatastrophen, bei denen sowohl auf Gemeinschaftsinstrumente als auch auf Instrumente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zurückgegriffen wird. Sie hält es für zweckmäßig, gemeinsame Planungs- und Einsatzteams einzurichten, und für die verschiedenen Katastrophenkategorien und geografischen Gebiet feste Vorgehensweisen zu entwickeln.

Die Kommission erinnert daran, dass sie bereits zahlreiche Frühwarnsysteme (RAS) für sektorspezifische Katastrophen betreibt. Sie entscheidet außerdem über die humanitäre Hilfe der Gemeinschaft und koordiniert die Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz. Darüber hinaus verfügt die Gemeinschaft über zahlreiche Instrumente, die sie zur Finanzierung der Katastrophenvorsorge und zur finanziellen Entlastung durch die Übernahme der Kosten für Notfallmaßnahmen der nationalen Behörden nutzen kann. Zu diesen Instrumenten gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (ERFE), der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (FSUE), die Mittel für die ländliche Entwicklung, das Finanzierungsinstrument für den Bevölkerungsschutz (CPFI) und das Stabilitätsinstrument.

Daneben verfügt die Kommission über mehrere Koordinierungsmechanismen zur wirksameren Bewältigung von Krisensituationen, wie ARGUS, ein im Juni 2006 eingeführter interner Mechanismus zur Reaktion auf mehrdimensionale Katastrophen, oder die nach dem Tsunami von 2004 eingerichtete Krisenplattform GD RELEX, die bei externen Krisensituationen zur politischen Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beiträgt.

Die humanitäre Hilfe verbessern

Die Kommission möchte die Kapazitäten der Europäischen Union im Bereich der humanitären Hilfe verbessern. Hierzu müssen die im Logistikbereich bestehenden Lücken ermittelt und die Kapazitäten für eine rasche Bewertung und Reaktion vor Ort verstärkt und die Verbindungen zu den betroffenen Akteuren verbessert werden.

Die Kommission hat festgestellt, dass die meisten Katastrophen in Drittländern keine internationale Reaktion bewirken. Wird internationale Katastrophenhilfe ausgelöst, dauert es oft mehrere Tage, bis die Hilfe vor Ort ankommt. Daher ist es aus ihrer Sicht wichtig, einsatzfähige Experten vor Ort zu haben und sicherzustellen, dass die lokalen Behörden in der Lage sind, Soforthilfe zu leisten.

Den Katastrophenschutz stärken

Im Bereich Katastrophenschutz empfiehlt die Kommission, das Beobachtungs- und Informationszentrum zu stärken, damit es als Einsatzzentrum der Europäischen Union dienen kann, und die Katastrophenabwehrkapazitäten durch Bereithaltung von Reservekapazitäten zum raschen Einsatz im Katastrophenfall zu verbessern.

Die Kommission plant die Durchführung von Studien sowie die Finanzierung verschiedener Projekte, um Erkenntnisse über die Einsatzkapazität der EU bei größeren Katastrophen in einem Mitgliedstaat oder Drittland zu sammeln. Dies umfasst die Entwicklung von Szenarien zur Ermittlung möglicher Lücken und die Erprobung verschiedener Modalitäten, um sicherzustellen, dass Kapazitäten zur Direkthilfe bereitgehalten werden. Auf dieser Grundlage werden geeignete Vorschläge vorgelegt.

Gleichzeitig empfiehlt die Kommission weitere Maßnahmen, wie die Schaffung eines europäischen Netzes für die Katastrophenhilfeschulung, die Entwicklung von Frühwarnsystemen, die Förderung der Verwendung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112.

Die Mitteilung enthält einen Zusatz zu Waldbränden, um konkret auszuführen, wie zusätzliche Maßnahmen zur Prävention, Vorsorge, Abwehr und Folgenbewältigung kombiniert werden können, um solchen Katastrophen wirksamer zu begegnen.

Hintergrund

Die in den letzten Jahren angestiegene Zahl großer Katastrophen (2004: Tsunami in Asien, 2006: Krieg im Libanon, 2007: Waldbrände und Hochwasserkatastrophen in Europa) und die Gefahr, dass diese Katastrophen aufgrund des Klimawandels immer häufiger auftreten, verlangen die Anpassung und Modernisierung der Abwehrmaßnahmen der Europäischen Union.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat vom Dezember 2007 haben Rat und Kommission aufgefordert, die Katastrophenschutzverfahren der Gemeinschaft und das Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz optimal zu nutzen, um größere Katastrophen künftig besser bewältigen zu können. Darüber hinaus haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Dezember 2007 den Europäischen Konsens über humanitäre Hilfe unterzeichnet, der einen umfassenden Rahmen für eine verbesserte Bereitstellung von humanitärer Hilfe auf EU-Ebene darstellt.

Die Kommission ist außerdem der Ansicht, dass eine Katastrophenschutzpolitik Maßnahmen zur Katastrophenschutzvorsorge umfassen muss. Sie beabsichtigt die Ausarbeitung eines umfassenden Ansatzes zur Katastrophenvorbeugung in der Europäischen Union und einer europäischen Strategie zur Reduzierung des Katastrophenrisikos in den Entwicklungsländern.

Letzte Änderung: 28.07.2008