Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

An der ursprünglichen Richtlinie vorgenommene Änderungen

Optionales gemeinsames System der EU zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden

Im Jahr 2020 erließ die Kommission einen delegierten Rechtsakt und einen Durchführungsrechtsakt:

Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2155 und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2156 finden seit dem 10. Januar 2021 Anwendung.

WANN TRETEN DIE RICHTLINIEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

Der Gebäudesektor in der EU ist der größte einzelne Energieverbraucher in Europa mit einer Energieabsorptionsrate von 40 % und rund 75 % an Gebäuden, die nicht energieeffizient sind. Angesichts dieser schlechten Energieeffizienzniveaus besteht eines der langfristigen Ziele der EU darin, den Gebäudebestand zu dekarbonisieren. Diese Richtlinie ist ein wichtiges Element zur Steigerung der Effizienz von Gebäuden.

Weiterführende Informationen

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Gebäudetechnische Systeme: die technische Ausrüstung eines Gebäudes oder Gebäudeteils für Raumheizung, Raumkühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch, eingebaute Beleuchtung, Gebäudeautomatisierung und -steuerung, Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort oder für eine Kombination derselben, einschließlich Systemen, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen.
Niedrigstenergiegebäude: ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13-35)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2020/2155 der Kommission vom 14. Oktober 2020 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines optionalen gemeinsamen Systems der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden (ABl. L 431 vom 21.12.2020, S. 9-24)

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2156 der Kommission vom 14. Oktober 2020 zur Festlegung der technischen Modalitäten für die wirksame Umsetzung eines optionalen gemeinsamen Systems der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden (ABl. L 431 vom 21.12.2020, S. 25-29)

Empfehlung (EU) 2016/1318 der Kommission vom 29. Juli 2016 über Leitlinien zur Förderung von Niedrigstenergiegebäuden und bewährten Verfahren, damit bis 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind (ABl. L 208 vom 2.8.2016, S. 46-57)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erhöhung der Zahl der Niedrigstenergiegebäude (COM(2013) 483 final/2 vom 7.10.2013)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Finanzielle Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden (COM(2013) 225 final vom 18.4.2013)

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1-56)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 244/2012 der Kommission vom 16. Januar 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch die Schaffung eines Rahmens für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten (ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 18-36)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 26.02.2021