Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Verordnung (EG) Nr. 347/2013 – Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Agentur:

Im Jahr 2011 wurden der Agentur gemäß Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT – Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts) zusätzliche Aufgaben übertragen. Dadurch soll die Transparenz und Stabilität der EU-Energiemärkte erhöht und Insiderhandel und Marktmanipulation entgegengewirkt werden.

Im Jahr 2013 erhielt die Agentur mit Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur eine weitere Funktion bei der Benennung und Überwachung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse.

Die Agentur kann Sachverständigengruppen auf Ad-hoc-Basis einrichten, die bei der Politikentwicklung unterstützend tätig werden. Momentan bestehen drei Sachverständigengruppen, die sich auf Folgendes konzentrieren:

HINTERGRUND

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ist eine EU-Agentur und wurde im Rahmen des dritten Energiepakets eingerichtet, um die Vollendung des Elektrizitätsmarkts und des Erdgasbinnenmarkts weiter voranzubringen.

Die Agentur mit Sitz in Ljubljana, Slowenien, nahm im März 2011 offiziell Ihre Arbeit auf.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Energieregulierungsbehörden: von den EU-Ländern ernannte Stellen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Binnenenergiemärkte gewährleisten, also dafür sorgen, dass die Energieanbieter ihren Pflichten nachkommen und Verbraucher zuverlässigen Service zu fairen Preisen erhalten.

* Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber: ein Unternehmen, das Energie, beispielsweise Erdgas oder Strom, entweder national oder regional mithilfe fester Infrastrukturen transportiert.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1-14).

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1-16).

Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (ABl. L 115 vom 25.4.2013, S. 39-75). Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 28.10.2015