Nichtverbreitung von Kernmaterial

In dieser Mitteilung stellt die Europäische Kommission den globalen Kontext der Kernenergie und das wiederauflebende Interesse an dieser Energie dar. Angesichts der potenziellen Risiken, die die Nutzung dieser Energie nach sich ziehen kann, schlägt die Kommission eine Stärkung der für die Nichtverbreitung von Kernmaterial verfügbaren Instrumente vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Mitteilung zur Nichtverbreitung von Kernmaterial [KOM(2009) 143 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung stellt den globalen Kontext der Kernenergie dar und schlägt Lösungen zur Förderung der Nichtverbreitung von Kernmaterial vor.

Globaler Kontext

Die wachsende weltweite Energienachfrage einerseits und der Wunsch nach einer Senkung der CO2-Emissionen andererseits haben das Interesse an der Kernenergie wieder aufleben lassen. Der verstärkte Ausbau der Kernenergie kann das Risiko atomarer Zwischenfälle oder der Abzweigung von Technologien für nicht friedliche Zwecke bergen.

Angesichts dieser Risiken muss die internationale Gemeinschaft den Grundsatz der Nichtverbreitung von Kernmaterial einhalten, insbesondere den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und die Normen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) (EN). Das 2005 verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen sowie die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer müssen ebenso ihren Teil dazu beitragen.

Die Europäische Kommission unterstützt den Grundsatz der Nichtverbreitung von Kernmaterial und ist der Ansicht, dass die IAEO und Euratom ihre Zusammenarbeit zu diesem Zweck ausbauen sollten.

Instrumente

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) steht der Europäischen Union (EU) als zentrales Instrument zur Verfügung, um die Nichtverbreitung von Kernmaterial sowie insbesondere die europäische Sicherheitsstrategie und die Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) weiterzuverfolgen.

Andere auf der Grundlage der Verträge ausgearbeitete Instrumente tragen zur Förderung der Nichtverbreitung von Kernmaterial in Drittländern bei, wie:

Mit dem Instrument für Stabilität sollen unter anderem Drittländer beim Ausbau ihrer Kapazitäten zur Risikovermeidung im chemischen, biologischen und nuklearen Bereich unterstützt werden. Diese Hilfe soll auf die Regionen Südostasien, Mittlerer Osten und Teile Afrikas ausgedehnt werden. Ziel ist es, die Sicherheit in den betroffenen Bereichen zu erhöhen.

Auch der Euratom-Vertrag leistet einen Beitrag zur Nichtverbreitung von Kernmaterial durch folgende Tätigkeiten und Einrichtungen:

Option für die Zukunft

Die Kommission schlägt folgende mögliche Maßnahmen im Bereich der Nichtverbreitung vor:

Hintergrund

Im globalen Kontext nimmt die Bedeutung der Kernenergie zu. Die Zahl der Länder, die die Möglichkeiten zur Durchführung eines zivilen Kernenergieprogramms prüfen, wächst. Daher erscheint eine Stärkung der internationalen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Nichtverbreitung erforderlich.

Letzte Änderung: 11.08.2009