Verbesserung der Kraftstoffeffizienz und Bremsleistung sowie Verringerung der Rollgeräusche von Reifen (bis April 2021)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung Nr. 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Hochwertige Reifen können den Kraftstoffverbrauch und somit CO2-Emissionen erheblich reduzieren. Um Verbraucher dabei zu unterstützen, kraftstoffeffizientere Reifen mit besserer Nasshaftung beim Bremsen und geringerem Rollgeräusch zu wählen, müssen ihnen klare und relevante Informationen über die Reifenqualität zur Verfügung gestellt werden.

Diese Verordnung soll die Informationen in Bezug auf die Energieleistung von Reifen sowie die Nasshaftung beim Bremsen und die externen Rollgeräusche harmonisieren.

Sie wird mit Wirkung vom 30. April 2021 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2020/740 (siehe Zusammenfassung) ersetzt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung gilt für Reifen der Klassen C1, C2 und C3*, jedoch nicht für:

Verantwortlichkeiten von Reifenlieferanten

Die Reifenlieferanten müssen die Kennzeichnung der an Händler oder Verbraucher gelieferten Reifen der Klassen C1, C2 und C3 kontrollieren. Diese Kennzeichnung umfasst einen Aufkleber, der Folgendes angeben muss:

Die Lieferanten müssen diese Informationen öffentlich angeben, beispielsweise auf ihrer Website oder in ihren Katalogen.

Verantwortlichkeiten von Reifenhändlern

Die Händler müssen gewährleisten, dass die in der Verkaufsstelle ausgestellten oder gelagerten Reifen die von den Lieferanten bereitgestellten Aufkleber deutlich sichtbar tragen. Falls die Reifen für den Verbraucher nicht sichtbar sind, müssen die Händler die entsprechenden Informationen den Verbrauchern selbst zur Verfügung stellen.

Verantwortlichkeiten von Kraftfahrzeuglieferanten und -händlern

Sollten Verbraucher die Bereifung auswählen können, so müssen die Fahrzeuglieferanten und -händler ihnen Informationen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung beim Bremsen und das Rollgeräusch der betreffenden Reifentypen zur Verfügung stellen.

Aufhebung

Durch die Verordnung Nr. 1222/2009 wird Verordnung (EG) 2020/740 mit Wirkung vom 30. April 2021 aufgehoben und ersetzt.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist seit dem 1. November 2012 in Kraft.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Reifen der Klassen C1, C2 und C3: wie in Verordnung (EG) Nr. 661/2009 (siehe Zusammenfassung) festgelegt:
Notreifen des Typs T: ausgelegt für den Betrieb mit höheren Drücken als den für Standardreifen und verstärkte Reifen festgelegten Drücken.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 46-58)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung Nr. 1222/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 22.10.2020