Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität

Sicherheit und Solidarität sind die Grundpfeiler einer effizienten Energiepolitik. Die Europäische Union will ihre Energiepolitik auf diese beiden Werte konzentrieren. Bis 2020 sollen der Energieverbrauch um volle 15 % und die Energieeinfuhren um 26 % reduziert werden. Der vorgelegte Plan, der fünf Schwerpunkte umfasst, soll zur Erreichung dieser Ziele beitragen. So sollen die kohlenstoffintensiven Energien bis 2050 vollständig durch erneuerbare Energien ersetzt werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschluss und den Ausschuss der Regionen - Zweite Überprüfung der Energiestrategie: EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität [

KOM(2008) 781

 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission legt einen Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität mit fünf Schwerpunkten vor.

Infrastrukturbedarf und Diversifizierung der Energieversorgung

Die EU plant erhebliche Änderungen der Energieinfrastruktur, damit die Ziele der Initiative „20-20-20“ erreicht werden können. Sie schlägt sechs vorrangige Maßnahmen vor:

Außenbeziehungen im Energiebereich

Die wechselseitige Abhängigkeit zwischen den Staaten nimmt extrem zu. Deshalb muss die Energieversorgung in den internationalen Beziehungen Priorität haben.

Die Energiegemeinschaft bildet in Südosteuropa einen integrierten Energiemarkt. Dieser Markt unterliegt den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Die geplante Integration von Ländern wie der Ukraine, der Republik Moldau und der Türkei wird zur Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Energiebereich und zur Versorgungssicherheit in diesen Ländern beitragen.

Russland ist ein wichtiger strategischer Partner im Energiebereich. Diese Partnerschaft gilt es auszubauen und zu festigen. Das derzeit verhandelte neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sollte rechtsverbindliche Bestimmungen für den Energiebereich enthalten.

Auch die energiepolitischen Beziehungen mit Nordafrika sollten angesichts des Energiepotenzials dieser Region intensiviert werden. In diesem Zusammenhang ist der Bau einer Transsahara-Gaspipeline beabsichtigt.

Öl- und Gasvorräte und Krisenreaktionsmechanismen

Die Kommission schlägt vor, die EU-Rechtsvorschriften zu den strategischen Erdölnotvorräten und die Richtlinie über die Erdgasversorgungssicherheit zu überprüfen.

Energieeffizienz

Die EU setzt sich im Rahmen der „20-20-20-Ziele“ für eine Erhöhung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 ein. Zur Erreichung dieser Ziele schlägt sie folgende Maßnahmen vor:

Optimale Nutzung eigener Energieressourcen der EU

Die EU produziert 46 % ihres Gesamtenergiebedarfs selbst. 9 % der in der EU verbrauchten Energie stammt aus erneuerbaren Quellen. Die EU will den Anteil dieser Energiequellen bis 2020 auf 20 % erhöhen.

Zur Förderung dieser Energien wird die Kommission eine Mitteilung über die Beseitigung der Hindernisse für deren Nutzung vorlegen. Im Rahmen der geplanten Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft in der EU ist eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und anderen Finanzinstitutionen vorgesehen.

Darüber hinaus wird die Kommission folgende neue Vorschläge vorlegen:

Hintergrund

Die EU importiert derzeit 54 % ihrer Energie. Sie will daher eine neue Energie- und Umweltpolitik einleiten. Diese Politik wurde im März 2007 vom Europäischen Rat gebilligt. Im September desselben Jahres wurde das dritte Legislativpaket „Energiebinnenmarkt“ vorgelegt. Damit können langfristig die Ziele in den Bereichen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit erreicht werden.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website:

Europäische Kommission, Generaldirektion Energie EN

Letzte Änderung: 04.03.2009