Förderung der Offshore-Windenergie

Die Entwicklung erneuerbarer Energien soll einen Beitrag zu den Zielen der neuen europäischen Energiepolitik leisten. In diesem Zusammenhang stellt die Offshore-Windenergie als umweltfreundliche, einheimische und erneuerbare Energiequelle eine sinnvolle Alternative dar.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. November 2008 – „Offshore-Windenergie: Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele für 2020 und danach erforderliche Maßnahmen“ [KOM(2008) 768 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung soll die Entwicklung der Offshore-Windenergie in der Europäischen Union fördern.

Die Offshore-Windenergie kann einen beträchtlichen Beitrag zu den folgenden drei zentralen Zielen der neuen Energiepolitik leisten:

Vorteile der Offshore-Windenergie

Diese Art der Windenergie birgt verglichen mit der an Land gewonnenen Windenergie viele Vorteile:

Offshore-Windturbinen können für den Schutz bestimmter mariner Ökosysteme vorteilhaft sein und die Entwicklung anderer neu entstehender Formen der Meeresnutzung wie der küstennahen Aquakultur, die vom Unterbau der Windparks profitieren kann, fördern.

Die Offshore-Windenergie stellt eine große, einheimische, umweltfreundliche und erneuerbare Energiequelle dar.

Potenzial der Offshore-Windenergie

Bis 2020 erscheint eine 30 bis 40 Mal höhere Nutzung als die derzeit auf See installierte Kapazität durchaus möglich.

Andere Energiequellen, etwa die Gezeiten-, Wellen-, thermische und Meeresströmungsenergie müssen ebenso in großem Maße weiterentwickelt werden.

Ein klarer rechtlicher und politischer Rahmen ist also erforderlich, um das Potenzial dieser Energie besser ausnutzen zu können. In diesem Zusammenhang können Synergien zwischen der europäischen Energiepolitik und der neuen integrierten Meerespolitik der Union entwickelt werden.

Auf europäischer Ebene wurde der bestehende Rahmen durch das dritte „Energiebinnenmarkt-Paket“ der Kommission vom Oktober 2007 und das im Januar 2008 vorgelegte „Energie- und Klimaschutz-Paket“ erweitert. Die rechtzeitige Verabschiedung und Umsetzung dieser beiden Pakete wird der wichtigste Beitrag der EU zur Förderung der Offshore-Windenergie sein.

Hemmnisse für die Entwicklung der Offshore-Windenergie

Das erste Hemmnis für den Ausbau der Offshore-Windenergie stellen die Onshore-Windenergie sowie die Erdöl- und Erdgasindustrie dar, mit denen sie im Hinblick auf Finanzierung, Ausrüstung und Fachwissen konkurriert. Die im Bereich der Offshore-Windenergie tätigen Unternehmen stoßen bei der Finanzierung der Projekte oder der für die Entwicklung dieser Energie erforderlichen Technologien auf Schwierigkeiten.

Das zweite Hemmnis liegt in den fehlenden Stromleitungsnetzen auf See und in der begrenzten Erfahrung der Mitgliedstaaten mit einer integrierten Raumplanung für Meeresgebiete, was zu Fehlschlägen bei bestimmten Projekten führen kann. Zudem werden potenzielle Synergien zwischen Offshore-Projekten und grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen der regionalen Elektrizitätsmärkte derzeit nicht genutzt.

Drittens wurden noch nicht alle marinen Schutzgebiete ausgewiesen. Daher ist es schwierig, die Grenzen der Offshore-Windparks festzulegen. Die Ausweisung von Schutzgebieten durch die Mitgliedstaaten sowie der Informationsaustausch über die Umweltverträglichkeit der Windparks sind also von zentraler Bedeutung.

Schließlich sind die Offshore-Projekte größer als die Projekte an Land. Es wird schwierig sein, die in unbewohntem Gebiet erzeugte Offshore-Energie im Landesinnern zu verteilen. Daher müssen die Verbindungskapazitäten erhöht werden.

Offshore-Windenergie: Energie der Zukunft

Die Entwicklung der Offshore-Windenergie ist eine sinnvolle Alternative, die zur Nutzung umweltfreundlicher Energien beiträgt.

Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um die für die Entwicklung der Offshore-Windenergie erforderlichen Technologien und Infrastrukturen zu schaffen. Der 2008 angenommene europäische Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) bildet den grundlegenden Rahmen, innerhalb dessen die zentralen technologischen Herausforderungen dieses Sektors bis 2020 angegangen werden können. In ihm wird eine Verdoppelung der Produktion der Offshore-Windturbinen als eine der zentralen Herausforderungen benannt, um die für 2020 festgelegten Ziele zu erreichen und so die weltweite Technologieführerschaft der Union bei Windturbinen beizubehalten.

Die Kommission legt in ihrem Arbeitsprogramm Energie 2009 den Schwerpunkt auf die Offshore-Windenergie und will die Forschung in diesem Bereich fördern. Sie fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, die Rolle der Offshore-Windenergie in ihren nationalen Plänen, die sie im Rahmen der Umsetzung der im Januar 2008 von der Kommission vorgeschlagenen neuen Richtlinie über die Förderung erneuerbarer Energien ausarbeiten müssen, eindeutig festzuschreiben.

Die Kommission verpflichtet sich, die Übertragungsnetzbetreiber und die Energieregulierungsbehörden dazu aufzufordern, dringend die Zusammenarbeit zu beschleunigen, damit günstigere Regulierungsbedingungen für Investitionen in grenzübergreifende Offshore-Netze, für den grenzüberschreitenden Handel und für die Entwicklung effizienter Regelenergiemärkte geschaffen werden.

Eine weitere Herausforderung besteht in der integrierten maritimen Raumplanung, um die sektorspezifischen Interessen des Umwelt- und Artenschutzes mit denen der Produktion umweltfreundlicher Energie in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch darauf hinwirken, die regionale Zusammenarbeit bei der Planung der Offshore-Energiestandorte und –netze zu erleichtern.

Hintergrund

Die Stromerzeugung aus Windkraft macht in der EU ungefähr 4 % der gesamten Stromererzeugung aus erneuerbaren Energiequellen aus. Sie wird aber an Bedeutung gewinnen, denn Windenergie zählt zusammen mit Erdgas zu den am schnellsten wachsenden Erzeugungstechnologien und macht in bestimmten Mitgliedstaaten bereits ungefähr 20% aus.

See also

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Letzte Änderung: 18.02.2009